Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte 2026
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den...”
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied derBietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 5. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 7. Der verbindliche Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt über die gesamte maximale Lauf-zeit von 48 Monaten (einschl.Verlängerungsoption) 1.630.000,00 Euro (zzgl. USt.). Mit Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass der Auftraggeber – vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB – nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Ort der Leistung: Heinsberg🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Diese Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine...”
Beschreibung der Optionen
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, diese Rahmenvereinbarung einmalig über die Grundlaufzeit hinaus um weitere 24 Monate (max. Gesamtlaufzeit von 48 Monaten) zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Der Auftraggeber informiert den Auftrag-nehmer mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit mindestens in Textform (§126b BGB) über die Ausübung der Verlängerungsoption.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-26 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 6)
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 7)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten, Roll-out, Inbetriebnahme, Service...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten, Roll-out, Inbetriebnahme, Service (Wartung/Pflege)) bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Jahresumsatz mindestens 540.000 Euro (netto) betragen muss (Vordruck 7) (Mindestanforderung). Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz verfügen oder deren Jahresumsatz diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen
(Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und
ist durch ihn gerechtfertigt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von insgesamt mindestens 350.000 Euro für Sachschäden, 175.000 Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr besteht, oder alternativ im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Vordruck 8) (Mindestanforderung). Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder deren Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung (gem. Vordruck 9) von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung (gem. Vordruck 9) von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von Drucker und Multifunktionsgeräten, inkl. Rollout, Inbetriebnahme und Erbringung entsprechender Serviceleistungen (Wartung/Pflege). Die folgenden Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur a. Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten, b. Dienstleistungen zur Herbeiführung und Wiederherstellung der Betriebsbereit-schaft inkl. Serviceleistungen (Wartung-/Pflege), c. Inbetriebnahme sowie d. Rollout und e. Unterstützung des Betriebes mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers und 2) Auftragsvolumen von mindestens 300.000 Euro (netto) (zzgl. USt.). Die benannten Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen jeweils kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts für denselben Referenzauftraggeber zum Nachweis einer erfolgreichen Referenz erfüllt werden. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichten Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Vordruck10) (Mindestanforderung). Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf diesen Vordruck referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über ein gültiges zertifiziertes Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) (Vordruck 11) (Mindestanforderung).
Alternative...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über ein gültiges zertifiziertes Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) (Vordruck 11) (Mindestanforderung).
Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf diesen Vordruck referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens gem. DIN EN ISO/IEC 27001:2017 (oder gleichwertig) durch Vorlage des Zertifikats (in Kopie) (Vordruck 12)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens gem. DIN EN ISO/IEC 27001:2017 (oder gleichwertig) durch Vorlage des Zertifikats (in Kopie) (Vordruck 12) (Mindestanforderung) oder auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung) oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen EU-/ EWR-Staaten (in englischer Sprache bzw. deutscher Übersetzung) oder durch Bestätigung des laufenden Zertifizierungsprozesses sowie einer erfolgreich zu erwartenden Zertifizierung vor Vertragsausführungs-/Leistungsbeginn oder alternativ durch Darstellung eines innerbetrieblich implementierten gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Mindestanforderung). Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme, insbesondere eines eigenen innerbetrieblich implementierten Qualitätsmanagementsystems, sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf diesen Vordruck referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 053150300281
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 02211473045📞
Fax: 02211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 053150300281
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 02211473045📞
Fax: 02211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 GWB hin. § 134 GWB lautet: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung de Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. Die Vergabestelle weist in Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen bei der zuständigen Vergabekammer auf Folgendes hin: Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Die Kontaktdaten der Vergabekammer Westfalen lauten wie folgt: Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Telefax: 0251 411-2165, Geschäftsstelle der Vergabekammer, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster. E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de (https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 243-839684 (2025-12-15)