(1) Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (
https://www.deutsche-evergabe.de/) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren. Wenn Bieter dieses nicht berücksichtigen, liegt bei diesen das Risiko ein Angebot auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden.
(2) Zur Erstellung der Angebotsunterlagen sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden, es sei denn, einzureichende Dokumente, die gefordert sind, sind nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt worden. Hier ist der Bieter dazu aufgefordert, diese Dokumente eigenständig zu erstellen und seinem Angebot beizufügen.
(3) Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Beachten Sie zudem, das auch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen, unabhängig, ob diese zum Zwecke der Angebotsbewertung verwendet werden, zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen können. Die Einreichung von Angeboten, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der genannten Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen erfolgt über die genannte Vergabeplattform.
(4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet, § 77 Abs. 1 VgV.
(5) Mehrfachangebote sind unzulässig. Als Mehrfachangebot zählt auch die Einreichung von Angeboten unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bietergemeinschaften. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften bzw. aller Niederlassungen eines Unternehmens.
(6) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen / Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ergänzend ist durch diese eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
(7) Beachten Sie, dass sämtliche Angebotsunterlagen und Nachweise, die im Rahmen der beigefügten Vergabeunterlagen verlangt werden im Rahmen der Angebotsabgabe beigefügt sein müssen. Andernfalls wird das Angebot als unvollständig gewertet. Die vorgegebene Nummerierung und Ordnerstruktur ist hierbei durch den Bieter zu verwenden.
(8) Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
(9) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
(10) Die Bewertung der eingereichten Angebotsunterlagen erfolgt gem. der beigefügten "Wertungsbeschreibung". Dort finden Sie sämtliche erforderlichen Informationen bzgl. der Vorgehensmethode des Auftraggebers im Rahmen der Leistungsbewertung der eingereichten Angebote.