Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-04 📅
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-25 21:11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KullackRechtsanwälte
Opernplatz 14
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“vergleichbare Leistungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Handelsregister” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“VOB/B”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: .
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 101-341870 (2025-05-23)