Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit folgenden forstlichen Maßnahmen: - Jungwaldpflege Die Maßnahmen sind im Thüringer Forstamt Gehren nach Zuschlagserteilung jeweils im Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.11. eines Jahres zu erbringen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Der AG behält sich ein einseitiges Optionsrecht für die Verlängerung um ein weiteres Jahr vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jungwaldpflege im Thüringer Forstamt Gehren
Reference number: 8012-D-400-2025-0025
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit folgenden forstlichen Maßnahmen:
- Jungwaldpflege
Die Maßnahmen sind im Thüringer...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit folgenden forstlichen Maßnahmen:
- Jungwaldpflege
Die Maßnahmen sind im Thüringer Forstamt Gehren nach Zuschlagserteilung jeweils im Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.11. eines Jahres zu erbringen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Der AG behält sich ein einseitiges Optionsrecht für die Verlängerung um ein weiteres Jahr vor.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unter der zu vergebenden Leistung "Jungwaldpflege bzw. -sicherung" an den zugewiesenen Flächen ist Folgendes zu verstehen:
- Die in allen Losen anfallende...”
Beschreibung der Beschaffung
Unter der zu vergebenden Leistung "Jungwaldpflege bzw. -sicherung" an den zugewiesenen Flächen ist Folgendes zu verstehen:
- Die in allen Losen anfallende Leistung umfasst die Jungwaldpflege bzw. -sicherung an durch den Auftraggeber zugewiesenen Flächen. Hierunter ist die Ausformung und Erziehung von gemischten, stabilen, standortgerechten, baumarten- und strukturreichen Wäldern zu verstehen. Es sollen Nadelholz- und Laubholzbestände sowie sämtliche Mischungsformen gepflegt werden; künstlich begründet, aus Naturverjüngung entstanden sowie Mischformen aus Natur- und Kunstverjüngung. Dies umfasst Jungwüchse bis zwei Meter Höhe und Dickungen ab einer Höhe von zwei Metern bis zur Derbholzgrenze (BHD 7 cm).
Näheres ist der Leistungsbeschreibung bzw. den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
/”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Jungwaldpflege auf Flächen im Forstamtsbereich Gehren”
Ort der Leistung: deg0t 🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“- Verlängerung um 1 Jahr auf 4 Jahre möglich” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-28 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter müssen den Nachweis über eine PEFC-anerkannte Unternehmerzertifizierung nachweisen.
Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter müssen den Nachweis über eine PEFC-anerkannte Unternehmerzertifizierung nachweisen.
Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die erforderlichen Angaben zu tätigen.
Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Sämtliche Nachweise und Angaben zur Eignung haben die Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
“Frist für Bieterfragen: 21.11.2025, 9:00 Uhr” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361-573321254📞
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 209-717402 (2025-10-28)