Die IT-Stelle der hessischen Justiz beabsichtigt die Sitzungssäle, Büro- und Verhandlungsräume des Commercial Court und des Commercial Chambers in Frankfurt am Main, Bleichstr. 1 mit Medientechnik zur Durchführung von Videoverhandlungen auszustatten. Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind (Auszug, nicht abschließend): • Bereitstellung einheitlich bedienbarer Systeme für Videoverhandlungen, sowie Installationsleistungen und Service für die IT-Stelle der hessischen Justiz. • Präsentationsbildschirme • Monitore mit Touchscreen-Funktion • Whiteboards • Raumsteuerung für Audio- und Video-Komponenten • Medienhub für das gesicherte Übertragen von Informationen • Skalierbare Kamerasysteme • Dokumentenkameras • Komponenten für kabelgebundene Präsentationen und Integration von Notebooks zum Teilen von Inhalten in Konferenzplattformen • Kabelgebundene Mikrofone • Separate Lautsprecher(-Systeme) • Zubehör wie z. B. Gestell mit Rollen für Display, Wandhalterungen, HDMI zu USB-Konverter, etc. • Zentrale Dienste wie z.B. Management, Monitoring und Inventarisierung der Komponenten • Nutzung der CAT7-Raumverkabelung • Bereitstellung eines Mediennetzes • Für Medienübertragung optimierten PoE-Switchen für Sitzungssäle • Z.B. VPN-Routern als Internetaccess und Fernwartungszugang • Services für Mediennetze und A/V-Komponenten Vor Abgabe eines Angebots besichtigt der Bieter in der 43. Kalenderwoche 2025 zwingend die Räume des Commercial Court und des Commercial Chambers sowie der Büro- und Verhandlungsräume in Bleichstraße 1 in Frankfurt am Main. Der Auftraggeber vergleicht die Angebote der Bieter mit der Leistungsbeschreibung und führt eine bewertende Teststellung in den Räumen des Bieters oder des Herstellers durch. Das Ergebnis wird zur Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses mit 50% herangezogen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Justiz Hessen: Medienausstattung des Commercial Court und Commercial Chambers, Frankfurt
Referenznummer: MaBu-2025-0402
Kurze Beschreibung:
Die IT-Stelle der hessischen Justiz beabsichtigt die Sitzungssäle, Büro- und Verhandlungsräume des Commercial Court und des Commercial Chambers in Frankfurt am Main, Bleichstr. 1 mit Medientechnik zur Durchführung von Videoverhandlungen auszustatten.
Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind (Auszug, nicht abschließend):
• Bereitstellung einheitlich bedienbarer Systeme für Videoverhandlungen, sowie Installationsleistungen und Service für die IT-Stelle der hessischen Justiz.
• Präsentationsbildschirme
• Monitore mit Touchscreen-Funktion
• Whiteboards
• Raumsteuerung für Audio- und Video-Komponenten
• Medienhub für das gesicherte Übertragen von Informationen
• Skalierbare Kamerasysteme
• Dokumentenkameras
• Komponenten für kabelgebundene Präsentationen und Integration von Notebooks zum Teilen von Inhalten in Konferenzplattformen
• Kabelgebundene Mikrofone
• Separate Lautsprecher(-Systeme)
• Zubehör wie z. B. Gestell mit Rollen für Display, Wandhalterungen, HDMI zu USB-Konverter, etc.
• Zentrale Dienste wie z.B. Management, Monitoring und Inventarisierung der Komponenten
• Nutzung der CAT7-Raumverkabelung
• Bereitstellung eines Mediennetzes
• Für Medienübertragung optimierten PoE-Switchen für Sitzungssäle
• Z.B. VPN-Routern als Internetaccess und Fernwartungszugang
• Services für Mediennetze und A/V-Komponenten
Vor Abgabe eines Angebots besichtigt der Bieter in der 43. Kalenderwoche 2025 zwingend die Räume des Commercial Court und des Commercial Chambers sowie der Büro- und Verhandlungsräume in Bleichstraße 1 in Frankfurt am Main.
Der Auftraggeber vergleicht die Angebote der Bieter mit der Leistungsbeschreibung und führt eine bewertende Teststellung in den Räumen des Bieters oder des Herstellers durch. Das Ergebnis wird zur Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses mit 50% herangezogen.
Die IT-Stelle der hessischen Justiz beabsichtigt die Sitzungssäle, Büro- und Verhandlungsräume des Commercial Court und des Commercial Chambers in Frankfurt am Main, Bleichstr. 1 mit Medientechnik zur Durchführung von Videoverhandlungen auszustatten.
Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind (Auszug, nicht abschließend):
• Bereitstellung einheitlich bedienbarer Systeme für Videoverhandlungen, sowie Installationsleistungen und Service für die IT-Stelle der hessischen Justiz.
• Präsentationsbildschirme
• Monitore mit Touchscreen-Funktion
• Whiteboards
• Raumsteuerung für Audio- und Video-Komponenten
• Medienhub für das gesicherte Übertragen von Informationen
• Skalierbare Kamerasysteme
• Dokumentenkameras
• Komponenten für kabelgebundene Präsentationen und Integration von Notebooks zum Teilen von Inhalten in Konferenzplattformen
• Kabelgebundene Mikrofone
• Separate Lautsprecher(-Systeme)
• Zubehör wie z. B. Gestell mit Rollen für Display, Wandhalterungen, HDMI zu USB-Konverter, etc.
• Zentrale Dienste wie z.B. Management, Monitoring und Inventarisierung der Komponenten
• Nutzung der CAT7-Raumverkabelung
• Bereitstellung eines Mediennetzes
• Für Medienübertragung optimierten PoE-Switchen für Sitzungssäle
• Z.B. VPN-Routern als Internetaccess und Fernwartungszugang
• Services für Mediennetze und A/V-Komponenten
Vor Abgabe eines Angebots besichtigt der Bieter in der 43. Kalenderwoche 2025 zwingend die Räume des Commercial Court und des Commercial Chambers sowie der Büro- und Verhandlungsräume in Bleichstraße 1 in Frankfurt am Main.
Der Auftraggeber vergleicht die Angebote der Bieter mit der Leistungsbeschreibung und führt eine bewertende Teststellung in den Räumen des Bieters oder des Herstellers durch. Das Ergebnis wird zur Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses mit 50% herangezogen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Bildschirme📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die IT-Stelle der hessischen Justiz beabsichtigt die Sitzungssäle, Büro- und Verhandlungsräume des Commercial Court und des Commercial Chambers in Frankfurt am Main, Bleichstr. 1 mit Medientechnik zur Durchführung von Videoverhandlungen auszustatten.
Die IT-Stelle der hessischen Justiz beabsichtigt die Sitzungssäle, Büro- und Verhandlungsräume des Commercial Court und des Commercial Chambers in Frankfurt am Main, Bleichstr. 1 mit Medientechnik zur Durchführung von Videoverhandlungen auszustatten.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Postanschrift: Bleichstr. 1
Postleitzahl: 60313
Stadt: Frankfurt a. Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-14 📅
Datum des Endes: 2025-12-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-30 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-30 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Sitzungssaalausstattung insbesondere von Gerichten
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung kriminelle Vereinigung
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung durch Insolvenzverwalter
unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen, Regierungspräsidium Hessen
Nationale Registrierungsnummer: 1234
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 189-644169 (2025-09-30)