K 22 Ersatzneubau Brücke über DB - Objekt- und Tragswerksplanung für Ingenieurbauwerk

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle

Der Landkreis Harburg beabsichtigt das Brückenbauwerk im Zuge der K22 bei Gemeinde Stelle über die Gleise der DB AG (Str. 1720 H-Lehrte -HH-Harburg Hbf.) durch einen Neubau zu ersetzen. Das Bestandsbauwerk ist aufgrund festgestellter erheblicher Mängel an der Tragkonstruktion nicht haltbar. Der Überbau ist in allen Feldern als 5-stegiger Plattenbalken mit Spannbeton-Teilfertigteilen hergestellt worden. Die restliche Konstruktion ist in Ortbetonbauweise ergänzt, gebaut worden. Die Brückenlänge beträgt 71,90 m (Gesimslänge). Die Stützweiten der Felder betragen: 15,00 m -26,00 m -15,00 m. Die Breite des Überbaus zwischen den Geländern ergibt sich zu 11.34 m. Das Bauwerk wurde im Jahre 1975 gebaut. Die Kreisstraße 22 wird in die Entwurfsklasse 3 eingestuft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: K 22 Ersatzneubau Brücke über DB - Objekt- und Tragswerksplanung für Ingenieurbauwerk
Referenznummer: 2025.0237
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg beabsichtigt das Brückenbauwerk im Zuge der K22 bei Gemeinde Stelle über die Gleise der DB AG (Str. 1720 H-Lehrte -HH-Harburg Hbf.) durch einen Neubau zu ersetzen. Das Bestandsbauwerk ist aufgrund festgestellter erheblicher Mängel an der Tragkonstruktion nicht haltbar. Der Überbau ist in allen Feldern als 5-stegiger Plattenbalken mit Spannbeton-Teilfertigteilen hergestellt worden. Die restliche Konstruktion ist in Ortbetonbauweise ergänzt, gebaut worden. Die Brückenlänge beträgt 71,90 m (Gesimslänge). Die Stützweiten der Felder betragen: 15,00 m -26,00 m -15,00 m. Die Breite des Überbaus zwischen den Geländern ergibt sich zu 11.34 m. Das Bauwerk wurde im Jahre 1975 gebaut. Die Kreisstraße 22 wird in die Entwurfsklasse 3 eingestuft.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für alle Lose eingereicht werden

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerk
Beschreibung der Beschaffung:
Das vorhanden Bauwerk soll durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Der Ersatzneubau soll in Anlehnung Regelquerschnitt RQ 9B über zwei Fahrstreifen und einen gemeinsamen Geh-und Radweg verfügen. Der Lichtraum für den Bahnverkehr ist noch mit der DB-Netz AG abzustimmen. Die Anpassung der Verkehrsanlagen im Bereich der Brückenvorfelder und des Verzugbereichs ist mit zu planen. Die entsprechend des Teilleistungskataloges LPH 1-2 abgeforderte Leistung wird aufgrund des vorliegenden Zeithorizonts bis Ende Dezember 2025 abgefordert. Das erste Sperrpausenkonzept ist Ende Januar 2026 einzureichen. Es ist geplant den Brückenentwurf Ende Mai 2026 zu finalisieren. Die Vergabeunterlagen sind spätestens zu Ende März 2028 fertig zu stellen. Die Ausführung des Brückenneubaus ist für 2029 vorgesehen. Für den gepl. Ersatzneubau der Kreisstraßenüberführung werden die Ing.-Leistungen für die Objektplanung (Los 1) und Tragswerksplanug (Los 2) ausgeschrieben. Der Brückenneubau ist wie folgt angedacht: Querschnittsgestaltung: -Breite zwischen den Schrammborden: 7,00 m -Ausbildung eines Gehweges b= 3,00 m auf der Südseite -Ausbildung eines Berührungsschutzes über den Gleisen nach Richtzeichnung ELT 2 Baugrund: Zur Zeit wird von einer Tiefgründung ausgegangen. Das Statisches System ist zusammen mit dem Objektplaner abzustimmen und festzulegen. Eine mögliche Variante ist z.B.: -3-Feldsystem als Durchlaufträger, -Stahlbetonplattenbalken als Halbfertigteile mit Ortbetonergänzung zur Reduzierung der Bauzeit vor Ort, -Widerlager und Mittelpfeilerscheiben aus Stahlbeton. Die Entwurfsunterlagen sollen die Qualität einer Ausschreibungsunterlage haben. Die Gebühren für zu deponierende Abfälle, Böden werden nicht als anrechenbaren Kosten gewertet. Die zu beauftragenden Leistungsphasen einschl. der Honoraranteile sind der Anlage zu entnehmen. Die zu beauftragenden Leistungsphasen einschl. der Honoraranteile sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen werden im Rahmen einer "stufen- bzw. abschnittsweisen Beauftragung" beauftragt. Im ersten Schritt erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 in der Objektplanung "Ingenieurbauwerke" und der Leistungsphasen 1-3 in der Fachplanung "Tragwerksplanung". Die weiteren Leistungsphasen werden dann jeweils nach Planungsfortschritt bzw. -erfordernis abgerufen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abrechnung von Ingenieurleistungen Deponiegebühren nicht zu den anrechenbaren Kosten gezählt werden. Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden. Die Bestandspläne des vorhandenen Bauwerkes werden nach Auftragsvergabe übergeben. Die planungsbegleitende Bestandsvermessung, der Geotechnische Bericht, der Bahnsicherer und die Tragwerksplanung werden separat ausgeschrieben und dessen Unterlagen nach Fertigstellung übergeben. Die Trassendaten der DB-Netz werden abgerufen und anschließend übergeben.
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Zusätzliche Informationen:
Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot erteilt; alleiniges Zuschlagskriterium ist dabei der Preis, der sich aus den von Ihnen auszufüllenden Honorarermittlung ergibt. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamthonorarsumme (brutto) erteilt. Sofern mehrere Angebote dasselbe Honorar aufweisen, entscheidet das Los über die Rangfolge der Angebote. Der Vertrag wird auf Basis der Kommunalen Vertragsmuster des Boorberg Verlags geschlossen. Grundlage des Vertrags ist das Angebot sowie die HOAI 2021.
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Stadt: Landkreis Harburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harburg 🏙️
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen: - Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre min. 1.000.000,00 EUR pro Jahr - Angaben zum spezifischen Umsatz der letzten drei Jahre (2022 bis 2024) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz pro Jahr im Bereich der Ingenieurbauprojekte bei Straßenüberführungen über Bahnstrecken in den vergangenen drei Jahren: mindestens 100.000 EUR netto pro Jahr - Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben. - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer gesamten Deckungssumme (Mindestbedingung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min. 3,0 Mio. EUR netto. Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, muss im Falle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert werden. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Es ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben: - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen: - Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Nachweis der Qualifikation des projektverantwortlichen Mitarbeiters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der projektverantwortliche Mitarbeiter für diese Ingenieurleistungen muss mindestens einen Bachelor-, Master- oder Ingenieurabschluss in dem ausgeschriebenen Fachbereich haben. - Eigenerklärung zur Erreichbarkeit der Baustelle und Durchführung von Baubesprechungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eine Erreichbarkeit der Baustelle im Bedarfsfall durch den projektverantwortlichen Mitarbeitenden wird innerhalb von 90 Minuten gewährleistet. Baubesprechungen vor Ort werden auf der Baustelle durch den projektverantwortlichen Mitarbeitenden gewährleistet. Die für das Projekt eingesetzten verantwortlichen Mitarbeitenden verfüngen über Sprachkenntnisse auf einem Kompetenzniveau mindestens (C 1) der Deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die Bestätigung erfolgt durch Abgabe der Eigenerklärung zur Erreichbarkeit der Baustelle und Durchführung von Baubesprechungen. - Referenzen des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens zwei einschlägige Referenzen aus den letzten 10 Jahren (als einschlägige Referenzen gelten Mindestanforderungen, die mit dem Auftrag nach Art und Umfang vergleichbar sind und die Brückenkonstruktion Systemkomponente beinhaltet).).
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
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Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
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Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
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Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Während der Vertragslaufzeit werden als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt
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Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
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Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).
Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 03353-0-97
Postanschrift: Schloßplatz 6
Postleitzahl: 21423
Postort: Winsen/Luhe
Region: Harburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lkharburg.de 📧
Telefon: +49 41716930 📞
Fax: +49 4171693991212 📠
URL: http://www.landkreis-harburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTEQ7X14A/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTEQ7X14A 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTMYYDYTEQ7X14A 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTEQ7X14A Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 26.06.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131150 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 105-357287 (2025-06-02)