KA Mönchengladbach-Neuwerk Lieferung von Magnesiumchloridlösung

Niersverband Viersen

KA Mönchengladbach-Neuwerk Lieferung von ca. 3.400 t Magnesiumchloridlösung im Lieferzeitraum 01.09.025 bis 30.08.2029

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KA Mönchengladbach-Neuwerk Lieferung von Magnesiumchloridlösung
Referenznummer: 100.411
Kurze Beschreibung:
KA Mönchengladbach-Neuwerk Lieferung von ca. 3.400 t Magnesiumchloridlösung im Lieferzeitraum 01.09.025 bis 30.08.2029
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Chemische Erzeugnisse 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 100.411
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Chemische Erzeugnisse 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-30 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-30 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-30 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen. - Russlandsanktionen - Eigenerklärung zu Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: 1. Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. 2. Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Spezifischer Jahresumsatz Der spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in den gemäß der einschlägigen Bekanntmachung, den Auftragsunterlagen oder der EEE verlangten Anzahl von 3 Geschäftsjahren. 2. Berufshaftpflichtversicherung
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Bei Lieferaufträgen: Ausführung von Lieferungen der genannten Art Nur bei öffentlichen Lieferaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Lieferungen der genannten Art ausgeführt. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Niersverband Viersen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.niersverband.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99485167 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99485167 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221 147 0 📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-204380 (2025-03-27)