Errichtung eines 7-geschossigen (UG - 5.OG) Bürogebäudes mit ca. 10.270 qm BGF, davon ca. 1.700 qm unterirdisch, in Massivbauweise, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen, das Dach als Steildach. Das Gebäude ist L-förmig angelegt mit Anbindungen an bestehenden Gebäude vom EG bis 1. bzw. 4. OG über kleinere Verbindungsbaukörper. Im UG befinden sich im Teilbereich ebenfalls Büroräume mit einem vorgelagerten Tiefhof gefasst mit verblendeter Spundwand. Im Außenbereich entsteht eine PKW-Stellplatzanlage mit 27 Stellplätzen, sowie Wegeflächen (ca. 4.100 qm) und Grünflächen (3.900 qm).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kälteanlagen, Neubau Bürogebäude, Bad Segeberg
Reference number: 025007
Kurze Beschreibung:
“Errichtung eines 7-geschossigen (UG - 5.OG) Bürogebäudes mit ca. 10.270 qm BGF, davon ca. 1.700 qm unterirdisch, in Massivbauweise, die Fassade als...”
Kurze Beschreibung
Errichtung eines 7-geschossigen (UG - 5.OG) Bürogebäudes mit ca. 10.270 qm BGF, davon ca. 1.700 qm unterirdisch, in Massivbauweise, die Fassade als Verblendklinkerfassade mit Natursteinelementen, das Dach als Steildach. Das Gebäude ist L-förmig angelegt mit Anbindungen an bestehenden Gebäude vom EG bis 1. bzw. 4. OG über kleinere Verbindungsbaukörper. Im UG befinden sich im Teilbereich ebenfalls Büroräume mit einem vorgelagerten Tiefhof gefasst mit verblendeter Spundwand. Im Außenbereich entsteht eine PKW-Stellplatzanlage mit 27 Stellplätzen, sowie Wegeflächen (ca. 4.100 qm) und Grünflächen (3.900 qm).
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Fachlos umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen für die Kälteanlagen (KG 434).
Enthalten sind folgende Leistungen:
- ca. 1 St. Kältemaschine...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Fachlos umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen für die Kälteanlagen (KG 434).
Enthalten sind folgende Leistungen:
- ca. 1 St. Kältemaschine 300 kW
- ca. 1 St. Trockenrückkühler 380 kW
- ca. 1 St. Pufferspeicher 2000 l
- ca. 1 St. Misch-, Auffang- und Rückspeiseanlage 2000 l
- passende Druckhaltung und Ausdehnungsgefäße
- ca. 1 St. Wärmeübertrager 120 kW
- ca. 1 St. Nachkühler 3 kW
- ca. 1 St. Kälteverteiler
- ca. 2 St. Klimaschränke
- ca. 6 St. Inline-Pumpen
- ca. 1.000 m Stahl- und Edelstahlrohr für Kälteverteilnetze
- Technische Dämmung für Rohrsystem
- ca. 62 St. Brandabschottungen
- ca. 25 St. Kernbohrungen ca. 100 mm Durchmesser
- Wartungsleistung für Teile der ausgeführten Leistung für den Gewährleistungszeitraum von 4 Jahren mit gesonderter Beauftragung nach Abnahme der Bauleistung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-06 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung oder Präqualifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eigenerklärung oder Präqualifikation” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY120RUQ1U
keine” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 065-209560 (2025-04-01)