Kampfsportartikel

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

Verschiedene Kampfsportartikel für den Dienstsport

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-10 Auftragsbekanntmachung
2026-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfsportartikel
Referenznummer: 131-2025-0219
Kurze Beschreibung: Verschiedene Kampfsportartikel für den Dienstsport
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sportgeräte und -ausrüstungen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung als Wertkontrakt über 24 Monate mit der Option einer Verlängerung von 12 Monaten für "verschiedene Kampfsportartikel" abzuschliessen. Mindestabnahmewert: 0,00 Euro /netto Geschätzter Abnahmewert: 271.200,00 Euro /netto Höchstabnahmewert: 298.320,00 Euro /netto
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die AVV (Klima) wurde im Fragebogen 1 mit den Fragen 1.1 und 1.2 im Leistungsverzeichnis berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Dauer: 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Option der einmalige Verlängerung um 12 Monate.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stoß/Schlagabsorbierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verarbeitung/Material
Trainingstest
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-29 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-29 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-29 23:59:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-00629-10
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach a.M.
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: heike.maschka@zoll.bund.de 📧
Telefon: +49 228303-16457 📞
Fax: +49 228303-99324 📠
URL: https://www.zoll.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823523 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823523 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: <https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/ 5%20Service/>EEE/node_EEE.html Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- /Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 239-821745 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: -1 EUR 💰

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 298 320 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Paffen Sport GmbH & Co KG
Nationale Registrierungsnummer: DE196860698
Postanschrift: Industriestraße 163
Postleitzahl: 50999
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: robert.steinhaus@paffen-sport.com 📧
Telefon: +49 2236-849910 📞
Fax: +49 2236-84499119 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
"Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblattder Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem. § 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union." Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-291371 (2026-04-27)