Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalsanierung OD Neuenkirchen - BA I
Reference number: R-2025-40
Kurze Beschreibung:
“Kanal- und Schachtsanierung in geschlossener Bauweise mit partiellen Öffnungen”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Kanalbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Reinigung + Inspektion Hauptkanal, DN 200 - DN 300, ca. 375 m
- Reinigung + Inspektion Anschlusskanal, DN 150 - DN 200, ca. 365 m
- Reinigung + Inspektion...”
Beschreibung der Beschaffung
- Reinigung + Inspektion Hauptkanal, DN 200 - DN 300, ca. 375 m
- Reinigung + Inspektion Anschlusskanal, DN 150 - DN 200, ca. 365 m
- Reinigung + Inspektion Schacht, DN 1.000 - DN 1.200, 36 Stück
- Schlauchliner Hauptkanal, DN 200 - DN 300, ca. 375 m
- Schlauchliner Anschlusskanal, DN 150 - DN 200, ca. 365 m
- Anschlüsse öffnen + anbinden, DN 150 - DN 200, 45 Stück
- Beschichtung Schächte, DN 1.000 - DN 1.200, ca. 260 m²
- Kopfloch / Kleinbaugrube für Einbau Schlauchliner, ca. 23 Stück
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
drei Referenznachweise mit mindestens folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Versicherungsgebers über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsvertrages. Ansonsten Erklärung, dass ein entsprechender Vertrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Versicherungsgebers über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsvertrages. Ansonsten Erklärung, dass ein entsprechender Vertrag geschlossen wird
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister (z.B. Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vorhanden ist....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister (z.B. Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vorhanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, sofern zutreffend”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Unbedenklichkeitsschreiben der Krankenkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 1) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
S-System(e) 2): S27.2 - Schlauch-Lining, Warmhärtung (Dampf)
S27.3 – Schlauch-Lining, Lichthärtung
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
1) Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über: http://beuth.de – Stichwort-Suche: „RAL-GZ 961“.
2) Kennzeichnung S-Systeme RAL-GZ 961 siehe
http://kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/einteilung_s-systeme.pdf
Anforderungen an die Nachunternehmer
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter die in Abschnitt 7.3 angegebne(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend Abschnitt 7.3 erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter / durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anforderungen an das Personal
Der Auftragnehmer muss die vor Auftragsvergabe nachgewiesenen Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Personals...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anforderungen an das Personal
Der Auftragnehmer muss die vor Auftragsvergabe nachgewiesenen Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Personals während der Ausführung der Leistungen einhalten und erfüllen:
▪ Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I
Das mit entsprechenden Aufgaben betraute Personal auf der Seite der Inspektionsunter- nehmen muss über Fachkenntnisse und Erfahrung mit den jeweiligen Aufgaben verfügen. Die Kenntnisse müssen personenbezogen dokumentiert und bei Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen werden. Die regelmäßige Schulung des Personals muss vom Auftragnehmer sichergestellt werden.
Der verantwortliche Projektleiter des Auftragnehmers oder der Geräteführer (vor Ort verant- wortliche Person) muss über die erforderliche Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellen- sicherung verfügen.
Für den Inspekteur gelten folgende – vom Auftragnehmer nachzuweisende – fachliche Mindest- anforderungen:
▪ Erfolgreiche Absolvierung eines Kanalinspektionskurses im jeweils erforderlichen Kodiersystem und regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen in mindes- tens dreijährigem Turnus
▪ Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der eingesetzte Inspekteur die geforderte Fachkunde durch Vorlage eines DACH-KI-Passes oder gleichwertig nachweist
Die Sanierungseinheiten sind in Abhängigkeit von den Systemerfordernissen durch ausrei-chend fachkundige und geschulte Kolonnenführer zu bedienen. Als ausreichend fachkundig wird betrachtet, wer einen Einsatz von mindestens zwei Jahren (zusammenhängend und aktuell zurückliegend) mit der hier vorgesehenen Verfahrenstechnik nachweisen kann. Dies wird auch von dem vor Ort eingesetzten Fachbauleiter erwartet.
Die für die Abwicklung vorgesehenen Kolonnenführer sind auf Anforderung vor der Vergabe namentlich zu benennen. Nachvollziehbare Tätigkeitsnachweise für die benannten Personen entsprechend der vorgenannten Bedingungen sind auf Anforderung vorzulegen.
Anforderungen an den Fachbauleiter:
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen eigenen zertifizierten, deutschsprachigen Fachbauleiter mit der Zusatzqualifikation - zertifizierter Kanalsanierungsberater - zu stellen (Zertifzierung zum Bauleiter). Ein Nachweis ist auf Nachforderung zu erbringen.
Die aufgeführten Nachweise und Qualifikationen gelten auch im vollen Umfang für Nachunternehmer. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmern ist bereits mit Angebotsabgabe anzugeben. Die geforderten Qualifikationsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Funktionalanforderungen
Die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte zur Inspektion müssen geeignet sein, alle sich aus dem Inspektionszweck ergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Funktionalanforderungen
Die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte zur Inspektion müssen geeignet sein, alle sich aus dem Inspektionszweck ergebenden Informationen vollständig und detailliert zu erfassen. Anforderungen an die Inspektion in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5. Nähere Angaben s. Anlage 4
Leistungsanforderungen an Inspektionssysteme für Kanäle und an Geräte
Um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge und Geräte Bedingungen In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 149-5 gem. Anlage 4 erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis über die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS/ZTV o. gleichwertig)
- Nachweis SIVV-Schein”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 1206fac3-59b0-4aa7-8336-8f64119dbba9
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Gütersloh🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-2165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 132-459094 (2025-07-11)