Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge des Neubaus des Gebäudekomplexes des Landratsamt
Karlsruhe soll die Heizungs- und Kältetechnik ab Mitte Juli 2025 für das
gesamte Gebäude hergestellt werden. Dies beinhaltet die Ausführung
der Zentrale im Untergeschoss 01 und die gesamte Leitungsführung
sowohl für den Flachbau als auch das Hochhaus.
Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Heizung/Kälte I"
folgenden wesentlichen Leistungsumfang:
- 1x Wasser-Wasser-Wärmepumpe (~ 400 kW)
- 1x Fernwärmeübergabestation
- 2x Sole-Wasser-Kältemaschine (~530 kW)
- 2x Doppelblock-V-Rückkühler
- 2x Tischrückkühler
- 2x Schichtpufferspeicher je 4.000 L
- 2x Druckstufen
- 4x Verteiler
- 8x Wärmeübertrager
- 2x Frischwasserstation
- 2x Pufferspeicher je 3.000 L
- ca. 116x Pumpen
- ca. 30.000m Rohrleitungen
- ca. 11.600 Stk. Armaturen
Nachhaltigkeits-Anforderungen nach LNB (Leitfaden für
Nachhaltiges Bauen) Stand 20.11.2023
1. Ökologische Anforderungen an die Materialwahl
Das Neubauvorhaben wird von Beginn der Planung bis zur
Fertigstellung durch ein Fachbüro bauökologisch begleitet. Im
Rahmen dieser Prozessbegleitung nach dem "LNB - Leitfaden
für nachhaltiges Bauen" spielen Nachhaltigkeitsanforderungen
an die einzusetzenden Bauprodukte eine wichtige Rolle. Bereits
in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung erfolgte eine Beratung
für eine ökologisch optimierte Materialwahl. Im Rahmen der
Ausschreibungen der Gewerke werden bei allen Gewerken
ökologische Anforderungen an die Materialwahl als zusätzliche
technische Vertragsbedingungen vorgegeben. Bei der Wahl der
Bauprodukte durch den AN sind damit die ÖkoBauKriterien
gemäß der Plattform "baubook ökologisch ausschreiben
(
www.baubook.info/oea)" einzuhalten.
Die Anforderungen gemäß der Anlage "Ökologische Kriterien
zur Materialwahl (Modell: Kriterienkatalog 2020)" im jeweiligen
Gewerk sind Muss-Anforderungen und vom Auftragnehmer bei
der Erbringung seiner Leistungen einzuhalten. Dies hat der AN
bei der Angebotserstellung und -kalkulation zu berücksichtigen.
2. Weiteres Vorgehen nach Auftragserteilung:
Produktdeklaration durch den Auftragnehmer/ökologische
Fachbauaufsicht
Im Rahmen der ökologischen Prozessbegleitung hat der AG
eine Fachplanung "Nachhaltigkeit" (FPN) zur Überwachung/
Einhaltung der ökologischen Anforderungen beauftragt. Die
FPN wird den AN auffordern, in Abhängigkeit des
Bauzeitenplans - jedoch nicht kürzer als binnen 14 Tagen ab
Aufforderung - eine Produkt-Deklarationsliste inklusive der
geforderten Nachweise, wie Produktbeschreibungen,
chemischen Sicherheitsdatenblätter und
Herstellerbestätigungen über alle verwendeten Produkte oder
einen Nachweis der Listung auf
www.baubook.info/oea
(Einhaltung aller benannten bauökologischen Anforderungen)
vorzulegen. Die FPN stellt hierfür eine entsprechend
auszufüllende Vorlage zur Verfügung. Geringwertige
Einzelkomponenten (z.B. Dichtungen, Zahnräder etc.) und
Systembauteile können von diesen Anforderungen
ausgenommen werden. Ist aus vom AN nachzuweisenden
technischen und/oder funktionalen Gründen (d.h. in
Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder
einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen
erfüllt) eine der genannten Produktanforderungen nicht
umsetzbar, werden Ausnahmen von den ökologischen
Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den
Anforderungen muss vom AN unter Angabe des Produktes, der
technischen Anwendung und der eingesetzten Menge
dokumentiert und begründet werden und ist kostenneutral von
dem Auftragnehmer auszuführen. Produktausnahmen aus rein
ästhetischen Gründen werden nicht zugelassen.
Durch die FPN erfolgt auch eine Unterstützung des AN bei der
Produktdeklaration. Ein "Handwerker-Infoabend" wird
beabsichtigt. Bei der Bauausführung wird eine "Ökologische
Fachbauaufsicht" die Einhaltung der Anforderungen in der
Umsetzung auf der Baustelle überwachen.