Kartierung der Zönose aculeater Hymenopteren in ausgewählten Gebieten in Sach-sen-Anhalt vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax (2 Lose)
Seit dem Erstnachweis der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax LEPELETIER, 1836 in Süd-frankreich im Jahr 2004 breitet sich diese invasive Art kontinuierlich in Europa aus. Es kann von einer poten-tiellen Ausbreitung nördlich bis nach Südskandinavien ausgegangen werden (ROME et al. 2011, VILLEMANT et al. 2011). Der erste Nachweis von V. velutina in Deutschland erfolgte im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz (WITT 2015). In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet tritt die Art als bedeutender Prädator von Honigbienen auf, jedoch auch andere Hymenopteren und Dipteren werden erbeutet (ROME et al. 2011). Entsprechend stellt die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse eine mögliche Gefahr für die heimische Insektenbiodiversität durch direkte (Prädation) und indirekte Effekte (Konkurrenz) dar, woraus potentiell negative Auswirkungen auf die Bestäubung von Blütenpflanzen folgen (MONCEAU & THIERY 2016). ... Die Kartierung erfolgt in ausgewählten Gebieten in Sachsen-Anhalts. Hierfür werden insbesondere xerotherm beeinflusste Offenlandbiotope als Untersuchungsflächen ausgewählt, welche eine besondere Bedeutung als Habitat für die zu untersuchenden Artengruppen besitzen. Es werden gezielte Sichtfänge an den entsprechenden Nahrungs- und Nistrequisiten an 5 Begehungen pro Untersuchungsgebiet (8 Stunden) im Jahr 2026 durchgeführt. Die Begehungsdaten sind so zu wählen, dass sie den Zeitraum der Hauptflugzeiten der zu kartierenden Artengruppe sinnvoll abdecken. Die Gesamtleistung besteht aus zwei Teilleistungen, welche als Lose ausgeschrieben werden: Los 1: Erfassungen FFH-Gebiet Bergwiesen bei Königshütte (FFH0090LSA), Schwerpunkt NSG Bockberg (NSG0021) Los 2: Erfassungen FFH Gebiet Salzstelle Hecklingen (FFH0035LSA) ... Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (formlos) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchem Los er den Zuschlag erhält. 3. Bei dem Los, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er- hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter max. zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für das verbleibende Los auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge nannten Punkten 1. bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung in Gänze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung der Zönose aculeater Hymenopteren in ausgewählten Gebieten in Sach-sen-Anhalt vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax (2 Lose)
Referenznummer: 43.11/03/2025
Kurze Beschreibung:
Seit dem Erstnachweis der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax LEPELETIER, 1836 in Süd-frankreich im Jahr 2004 breitet sich diese invasive Art kontinuierlich in Europa aus. Es kann von einer poten-tiellen Ausbreitung nördlich bis nach Südskandinavien ausgegangen werden (ROME et al. 2011, VILLEMANT et al. 2011). Der erste Nachweis von V. velutina in Deutschland erfolgte im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz (WITT 2015). In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet tritt die Art als bedeutender Prädator von Honigbienen auf, jedoch auch andere Hymenopteren und Dipteren werden erbeutet (ROME et al. 2011). Entsprechend stellt die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse eine mögliche Gefahr für die heimische Insektenbiodiversität durch direkte (Prädation) und indirekte Effekte (Konkurrenz) dar, woraus potentiell negative Auswirkungen auf die Bestäubung von Blütenpflanzen folgen (MONCEAU & THIERY 2016).
...
Die Kartierung erfolgt in ausgewählten Gebieten in Sachsen-Anhalts. Hierfür werden insbesondere xerotherm beeinflusste Offenlandbiotope als Untersuchungsflächen ausgewählt, welche eine besondere Bedeutung als Habitat für die zu untersuchenden Artengruppen besitzen.
Es werden gezielte Sichtfänge an den entsprechenden Nahrungs- und Nistrequisiten an 5 Begehungen pro Untersuchungsgebiet (8 Stunden) im Jahr 2026 durchgeführt. Die Begehungsdaten sind so zu wählen, dass sie den Zeitraum der Hauptflugzeiten der zu kartierenden Artengruppe sinnvoll abdecken.
Die Gesamtleistung besteht aus zwei Teilleistungen, welche als Lose ausgeschrieben werden:
Los 1: Erfassungen FFH-Gebiet Bergwiesen bei Königshütte (FFH0090LSA), Schwerpunkt NSG Bockberg
(NSG0021)
Los 2: Erfassungen FFH Gebiet Salzstelle Hecklingen (FFH0035LSA)
...
Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (formlos) festzulegen.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er
aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter
mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchem Los er den Zuschlag erhält.
3. Bei dem Los, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er-
hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je
nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw.
Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein
getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht
bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben
werden. In der Folge können einem Bieter max. zwei Lose zugeteilt werden. Für
diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich
für das verbleibende Los auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge
nannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung in Gänze.
Seit dem Erstnachweis der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax LEPELETIER, 1836 in Süd-frankreich im Jahr 2004 breitet sich diese invasive Art kontinuierlich in Europa aus. Es kann von einer poten-tiellen Ausbreitung nördlich bis nach Südskandinavien ausgegangen werden (ROME et al. 2011, VILLEMANT et al. 2011). Der erste Nachweis von V. velutina in Deutschland erfolgte im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz (WITT 2015). In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet tritt die Art als bedeutender Prädator von Honigbienen auf, jedoch auch andere Hymenopteren und Dipteren werden erbeutet (ROME et al. 2011). Entsprechend stellt die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse eine mögliche Gefahr für die heimische Insektenbiodiversität durch direkte (Prädation) und indirekte Effekte (Konkurrenz) dar, woraus potentiell negative Auswirkungen auf die Bestäubung von Blütenpflanzen folgen (MONCEAU & THIERY 2016).
...
Die Kartierung erfolgt in ausgewählten Gebieten in Sachsen-Anhalts. Hierfür werden insbesondere xerotherm beeinflusste Offenlandbiotope als Untersuchungsflächen ausgewählt, welche eine besondere Bedeutung als Habitat für die zu untersuchenden Artengruppen besitzen.
Es werden gezielte Sichtfänge an den entsprechenden Nahrungs- und Nistrequisiten an 5 Begehungen pro Untersuchungsgebiet (8 Stunden) im Jahr 2026 durchgeführt. Die Begehungsdaten sind so zu wählen, dass sie den Zeitraum der Hauptflugzeiten der zu kartierenden Artengruppe sinnvoll abdecken.
Die Gesamtleistung besteht aus zwei Teilleistungen, welche als Lose ausgeschrieben werden:
Los 1: Erfassungen FFH-Gebiet Bergwiesen bei Königshütte (FFH0090LSA), Schwerpunkt NSG Bockberg
(NSG0021)
Los 2: Erfassungen FFH Gebiet Salzstelle Hecklingen (FFH0035LSA)
...
Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (formlos) festzulegen.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er
aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter
mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchem Los er den Zuschlag erhält.
3. Bei dem Los, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er-
hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je
nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw.
Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein
getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht
bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben
werden. In der Folge können einem Bieter max. zwei Lose zugeteilt werden. Für
diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich
für das verbleibende Los auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge
nannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung in Gänze.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 43.11/03/2025_Los 1
Titel: Los 1: Erfassungen FFH-Gebiet Bergwiesen bei Königshütte (FFH0090LSA), Schwerpunkt NSG Bockberg (NSG0021)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Beachten Sie bitte auch in Anlage "Angebotsaufforderung" den Hinweis unter Punkt 7.
Auszug:
Mittelpunktskoordinate (EPSG 31468): Rechtswert: 4414577; Hochwert: 5735991
Größe NSG: 24,8 ha - Abb. 1 hierzu siehe LB, Seite 2/5
2.2 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen Daten sind wie folgt zu dokumentieren:
• Eingabe aller im Rahmen der Leistungserbringung getätigten Artbeobachtungen in eine Multi-BaseCS-Datenbank oder nach Absprache mit dem AG in eine Excel-Importvorlage nach den aktuel-len „Vorgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zur Eingabe von Artdaten in die Software MultiBaseCS“
(https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2023/01/Vorgaben-LAU-zur-Arteingabe-in-MBCS_20230102.pdf)
• Die fotografische Dokumentation der Monitoringflächen (je Begehung mind. 5 aussagekräftige Fotos)
• Eine tabellarische und kartografische Darstellung der Nachweise (Lokalität, Datum, Methoden, Arten)
3 Berichte
Der AN verfasst entsprechend den angebotenen Teilleistungen zu den 2.1.1 - 2.1.2 genannten Untersuchungsgebieten schriftliche Berichte, in denen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die Abschlussberichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Bisheriger Kenntnisstand und Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsflächen
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• tabellarische Auflistung aller Begehungsdaten + angewandter Methoden, Auflistung der Nachweise mit quantitativen Angaben
• kritische Methodendiskussion
Zusammenfassung der Ergebnisse
• Bewertung der gefundenen Zönose in den Untersuchungsgebieten zum aktuellen Zeitpunkt hin-sichtlich Bestandssituation, Gefährdung, ökologischen Ansprüchen, Schutz- und Fördermöglichkeiten
• generelle (zusammenfassende) Hinweise zu Beeinträchtigungen
Jede Teilleistung muss als separates Los angeboten werden. Bewerber können auf beide Lose anbieten, jedoch wird pro Bewerber der Zuschlag für maximal ein Los erteilt. Die Kalkulation soll den Aufwand der Bearbeitung je Teilfläche erkennen lassen.
Teilleistung 1: FFH-Gebiet Bergwiesen bei Königshütte (FFH0090LSA), Schwerpunkt NSG Bockberg (NSG0021)
Für die Teilleistung 1 gelten folgende Termine: 27.11.2026 (Prüffrist 10.12.2026).
Zahlungen
Das Honorar für die Leistung wird nach Abnahme ausgezahlt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
Beachten Sie bitte auch in Anlage "Angebotsaufforderung" den Hinweis unter Punkt 7.
Auszug:
Mittelpunktskoordinate (EPSG 31468): Rechtswert: 4414577; Hochwert: 5735991
Größe NSG: 24,8 ha - Abb. 1 hierzu siehe LB, Seite 2/5
2.2 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen Daten sind wie folgt zu dokumentieren:
• Eingabe aller im Rahmen der Leistungserbringung getätigten Artbeobachtungen in eine Multi-BaseCS-Datenbank oder nach Absprache mit dem AG in eine Excel-Importvorlage nach den aktuel-len „Vorgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zur Eingabe von Artdaten in die Software MultiBaseCS“
(https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2023/01/Vorgaben-LAU-zur-Arteingabe-in-MBCS_20230102.pdf)
• Die fotografische Dokumentation der Monitoringflächen (je Begehung mind. 5 aussagekräftige Fotos)
• Eine tabellarische und kartografische Darstellung der Nachweise (Lokalität, Datum, Methoden, Arten)
3 Berichte
Der AN verfasst entsprechend den angebotenen Teilleistungen zu den 2.1.1 - 2.1.2 genannten Untersuchungsgebieten schriftliche Berichte, in denen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die Abschlussberichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Bisheriger Kenntnisstand und Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsflächen
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• tabellarische Auflistung aller Begehungsdaten + angewandter Methoden, Auflistung der Nachweise mit quantitativen Angaben
• kritische Methodendiskussion
Zusammenfassung der Ergebnisse
• Bewertung der gefundenen Zönose in den Untersuchungsgebieten zum aktuellen Zeitpunkt hin-sichtlich Bestandssituation, Gefährdung, ökologischen Ansprüchen, Schutz- und Fördermöglichkeiten
• generelle (zusammenfassende) Hinweise zu Beeinträchtigungen
Jede Teilleistung muss als separates Los angeboten werden. Bewerber können auf beide Lose anbieten, jedoch wird pro Bewerber der Zuschlag für maximal ein Los erteilt. Die Kalkulation soll den Aufwand der Bearbeitung je Teilfläche erkennen lassen.
Für die Teilleistung 1 gelten folgende Termine: 27.11.2026 (Prüffrist 10.12.2026).
Zahlungen
Das Honorar für die Leistung wird nach Abnahme ausgezahlt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 06116
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-27 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 43.11/03/2025_Los 2
Titel: Los 2: Erfassungen FFH Gebiet Salzstelle Hecklingen (FFH0035LSA)
Beschreibung der Beschaffung:
Beachten Sie bitte auch in Anlage "Angebotsaufforderung" den Hinweis unter Punkt 7.
Auszug:
Mittelpunktskoordinate (EPSG 31468): Rechtswert: 4469349; Hochwert: 5746024
Größe des Gebietes: 14,76 ha - Abb. 2 hierzu siehe LB, Seite 3/5
2.2 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen Daten sind wie folgt zu dokumentieren:
• Eingabe aller im Rahmen der Leistungserbringung getätigten Artbeobachtungen in eine Multi-BaseCS-Datenbank oder nach Absprache mit dem AG in eine Excel-Importvorlage nach den aktuellen „Vorgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zur Eingabe von Artdaten in die Software MultiBaseCS“
(https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2023/01/Vorgaben-LAU-zur-Arteingabe-in-MBCS_20230102.pdf)
• Die fotografische Dokumentation der Monitoringflächen (je Begehung mind. 5 aussagekräftige Fotos)
• Eine tabellarische und kartografische Darstellung der Nachweise (Lokalität, Datum, Methoden, Arten)
3 Berichte
Der AN verfasst entsprechend den angebotenen Teilleistungen zu den 2.1.1 - 2.1.2 genannten Untersuchungsgebieten schriftliche Berichte, in denen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die Abschlussberichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Bisheriger Kenntnisstand und Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsflächen
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• tabellarische Auflistung aller Begehungsdaten + angewandter Methoden, Auflistung der Nachweise mit quantitativen Angaben
• kritische Methodendiskussion
Zusammenfassung der Ergebnisse
• Bewertung der gefundenen Zönose in den Untersuchungsgebieten zum aktuellen Zeitpunkt hin-sichtlich Bestandssituation, Gefährdung, ökologischen Ansprüchen, Schutz- und Fördermöglichkeiten
• generelle (zusammenfassende) Hinweise zu Beeinträchtigungen
Jede Teilleistung muss als separates Los angeboten werden. Bewerber können auf beide Lose anbieten, jedoch wird pro Bewerber der Zuschlag für maximal ein Los erteilt. Die Kalkulation soll den Aufwand der Bearbeitung je Teilfläche erkennen lassen.
Teilleistung 2: Salzstelle Hecklingen (FFH0035LSA)
Für die Teilleistung 2 gelten folgende Termine: 27.11.2026 (Prüffrist 10.12.2026).
Zahlungen
Das Honorar für die Leistung wird nach Abnahme ausgezahlt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
Beachten Sie bitte auch in Anlage "Angebotsaufforderung" den Hinweis unter Punkt 7.
Auszug:
Mittelpunktskoordinate (EPSG 31468): Rechtswert: 4469349; Hochwert: 5746024
Größe des Gebietes: 14,76 ha - Abb. 2 hierzu siehe LB, Seite 3/5
2.2 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen Daten sind wie folgt zu dokumentieren:
• Eingabe aller im Rahmen der Leistungserbringung getätigten Artbeobachtungen in eine Multi-BaseCS-Datenbank oder nach Absprache mit dem AG in eine Excel-Importvorlage nach den aktuellen „Vorgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zur Eingabe von Artdaten in die Software MultiBaseCS“
(https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2023/01/Vorgaben-LAU-zur-Arteingabe-in-MBCS_20230102.pdf)
• Die fotografische Dokumentation der Monitoringflächen (je Begehung mind. 5 aussagekräftige Fotos)
• Eine tabellarische und kartografische Darstellung der Nachweise (Lokalität, Datum, Methoden, Arten)
3 Berichte
Der AN verfasst entsprechend den angebotenen Teilleistungen zu den 2.1.1 - 2.1.2 genannten Untersuchungsgebieten schriftliche Berichte, in denen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Die Abschlussberichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Bisheriger Kenntnisstand und Aufgabenstellung
Darstellung der Erfassungsergebnisse
• Kurzcharakteristik der Untersuchungsflächen
• Karte mit entsprechenden Vermerken
• tabellarische Auflistung aller Begehungsdaten + angewandter Methoden, Auflistung der Nachweise mit quantitativen Angaben
• kritische Methodendiskussion
Zusammenfassung der Ergebnisse
• Bewertung der gefundenen Zönose in den Untersuchungsgebieten zum aktuellen Zeitpunkt hin-sichtlich Bestandssituation, Gefährdung, ökologischen Ansprüchen, Schutz- und Fördermöglichkeiten
• generelle (zusammenfassende) Hinweise zu Beeinträchtigungen
Jede Teilleistung muss als separates Los angeboten werden. Bewerber können auf beide Lose anbieten, jedoch wird pro Bewerber der Zuschlag für maximal ein Los erteilt. Die Kalkulation soll den Aufwand der Bearbeitung je Teilfläche erkennen lassen.
Für die Teilleistung 2 gelten folgende Termine: 27.11.2026 (Prüffrist 10.12.2026).
Zahlungen
Das Honorar für die Leistung wird nach Abnahme ausgezahlt.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-27 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, personenbezogene Referenzen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger hymenopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Stechimmen (Hymenoptera aculeata) vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, personenbezogene Referenzen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger hymenopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Stechimmen (Hymenoptera aculeata) vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 244-843464 (2025-12-17)