Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs
Gemeinde Ascheberg über Verwaltungsgemeinschaft Quickborn
Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-11.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Pinneberg
- • Schleswig-Holstein › Plön
- • Schleswig-Holstein › Segeberg
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-11 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11
Menge: 1 Stück
Postanschrift: Langenrade 18
Postleitzahl: 24326
Stadt: Ascheberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 18:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-07 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-11-07 08:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Ascheberg über Verwaltungsgemeinschaft Quickborn
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 25451
Postort: Quickborn
Region: Pinneberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rathausascheberg@quickborn.de 📧
Telefon: +49 4551 9082530 📞
URL: https://www.quickborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39342884 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E39342884 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments:
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments:
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +494319884542 📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 197-673504 (2025-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs
Kurze Beschreibung:
Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 GA-2025-FF-01 Los 3
Titel: Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11
Menge: 1 Stück
Postanschrift: Langenrade 18
Postleitzahl: 24326
Stadt: Ascheberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 18:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-07 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-11-07 08:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mehr anzeigen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Ascheberg über Verwaltungsgemeinschaft Quickborn
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 01507001-0000-23
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 25451
Postort: Quickborn
Region: Pinneberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rathausascheberg@quickborn.de 📧
Telefon: +49 4551 9082530 📞
URL: https://www.quickborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39342884 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E39342884 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments:
Entfällt
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments:
Entfällt
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments:
Entfällt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer:
Entfällt
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +494319884542 📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
‚2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 197-673504 (2025-10-11)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕