Es soll ein Echtzeitdeformationszytometer zur Hochdurchsatz-Charakterisierung weicher mikroskopischer Objekte in der Polymerforschung - insbesondere Mikrogelen, aber auch Vesikeln und Tensid-stabilisierten Mikrotropfen - beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf, Lieferung, Inbetriebnahme Echtzeitdeformationszytometer
Referenznummer: 2024/0561/K13/ECHT/KUE
Kurze Beschreibung:
“Es soll ein Echtzeitdeformationszytometer zur Hochdurchsatz-Charakterisierung weicher mikroskopischer Objekte in der Polymerforschung - insbesondere...”
Kurze Beschreibung
Es soll ein Echtzeitdeformationszytometer zur Hochdurchsatz-Charakterisierung weicher mikroskopischer Objekte in der Polymerforschung - insbesondere Mikrogelen, aber auch Vesikeln und Tensid-stabilisierten Mikrotropfen - beschafft werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Zytometer📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 331 100 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Stück inkl. Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme, Schulung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#keine EU-Mittel”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenzmikroskope📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2025-06-17 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-17 08:48:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung in das jeweilige Register sind erforderlich” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit beabsichtigt)
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis:
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“entfällt” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Erklärungen und ergänzende
Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt -
TVergG LSA: -Eigenerklärung zum TVergG-LSA...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Erklärungen und ergänzende
Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt -
TVergG LSA: -Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue,
Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit -Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1
zu den ILO Kernarbeitsnormen -Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4
Nachunternehmer und Verleiher -Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur
Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen
im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") (https://www.ovgu.de
/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf)
2. Eigenerklärung
Russland Sanktionen (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media
/Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen.pdf)
2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich zu erwarten ist,gilt:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenentgelt das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 14,77 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA)
4. Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 011-031813 (2025-01-15)