Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass:
1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden.
2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen.
3.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird.
Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten.
Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746):
Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist.
Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706):
Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben.
Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich.
HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die EVergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen.
Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich).
Zur Angebotsabgabe:
Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über
bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt).
Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich.
Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden.
Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet.
Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 24.02.2025 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis (Preisteil +Infofragebögen) muss innerhalb des E-Vergabe-Systems ausgefüllt werden.
Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im E-Vergabe-System als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen.
Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabe-System einreichen.
Das Ende der Angebotsfrist ist dabei unbedingt zu beachten.
Die einzureichenden Unterlagen sind der "Checkliste für Bietende" zu entnehmen.
Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen.
Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen.
Beachten Sie auch die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen.