Auftragsbekanntmachung (2025-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf von 9 DKfz für den SBS
Referenznummer: 15-Z1195/25
Kurze Beschreibung:
“Kauf von 9 Stück Dienstkraftfahrzeugen (DKfz) für den Staatsbetrieb Sachsenforst”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 1 Stück Kleintransporter (Pritsche mit Doppelkabine)”
Zusätzliche Informationen:
“Lieferung baldmöglichst, spätestens 1 Jahr nach Auftragsvergabe
Erfüllungsort ist ein ausliefernder Betrieb im Freistaat Sachsen”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80.00
Kostenkriterium (Name): Folgekosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 1 Stück PickUp mit Doppelkabine”
Zusätzliche Informationen:
“Lieferung baldmöglichst, spätestens 4 Monate nach Auftragsvergabe
Erfüllungsort ist ein ausliefernder Betrieb im Freistaat Sachsen” Dauer
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 3 Stück Hochdachkombi”
Zusätzliche Informationen:
“Lieferung 15 Monate nach Auftragsvergabe
Erfüllungsort ist ein ausliefernder Betrieb im Freistaat Sachsen” Dauer
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von 4 Stück Hochdachkombi” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
“Erfüllungsort ist ein ausliefernder Betrieb mit Sitz im Freistaat Sachsen” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: nicht zutreffend
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 231-795350 (2025-11-27)