KAW - Schadstoffsammlung, Transport und Entsorgung

Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont

Sammlung, Transport und Entsorgung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KAW - Schadstoffsammlung, Transport und Entsorgung
Referenznummer: S-HAMELN-LK-2025-0062
Kurze Beschreibung: Sammlung, Transport und Entsorgung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont schreibt die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten für die Jahre 2026-2028 aus. Die Schadstoffsammlungen finden an 7 Sammelstellen im Landkreis Hameln-Pyrmont jeweils 11x jährlich (12x im Bereich der Stadt Hameln) statt. Auszugehen ist von Gesamtmengen in Höhe von 150-200 Mg/Jahr.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: KreisAbfallWirtschaft LK Hameln-Pyrmont, Ohsener Straße 98
Postleitzahl: 31789
Stadt: Hameln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 71, 7. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-16 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 71, 7. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0062 Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Nachweis über Eintrag in Berufs-/Handelsregister siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse + Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate) - Bescheinigung der zuständigen Stelle über Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Technische und berufliche Fähigkeiten
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Referenzen über Durchführung von Schadstoffsammlungen - FB 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" - FB 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" - FB 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) - FB 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Darstellung der Durchführung (Konzept) - Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder vergleichbar) für die auszuführende Leistung, Nachweis Vertragsverhältnis mit NGS - Nachweis Einhaltung TRGS 520 bzgl. Fahrzeugtechnik + Personal siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Nationale Registrierungsnummer: 03252-0-23
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512023207 📞
Fax: +49 51512021569 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0062 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0062 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0062 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 113-387651 (2025-06-13)