Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KAW - Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Reference number: S-HAMELN-LK-2025-0071
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom 01.01.2026 - 31.12.2027. Es wird für den Vertragszeitraum von einer zu verwertenden PPK-Menge von ca. 7.750 Megagramm (2026) bzw. 5.000-7.500 Megagramm (2027) ausgegangen.
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Zusätzliche Informationen:
“Sicherheitsleistung
Sicherheitsleistungen (max. 5,00 %) sollten nur ausnahmsweise und erst ab einem Auftragswert von 50.000,- € brutto gefordert...”
Zusätzliche Informationen
Sicherheitsleistung
Sicherheitsleistungen (max. 5,00 %) sollten nur ausnahmsweise und erst ab einem Auftragswert von 50.000,- € brutto gefordert werden.
Grund: siehe § 10 Entsorgungsvertrag (Kapitel 4 der Vergabeunterlagen)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): saldierter Vermarktungserlös
Kostenkriterium (Gewichtung): 90.00
Kostenkriterium (Name): Mindesterlös
Kostenkriterium (Gewichtung): 10.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln
"Zentrale Vergabestelle" (Raum 71, 7. Etage)
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“eigene Darstellung, Broschüre, o. Ä., aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten; mindestens eine Referenz”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 20 01 01”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktueller Auszug aus dem Berufsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktueller Auszug aus dem Handelsregister”
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 127-439662 (2025-07-04)