Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1. Nachweis der Zuverlässigkeit:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme von 30.000
Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu¬schlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a
GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.2. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berrufsgenossenschaft
Nachweise:
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit
Angaben der Lohnsummen.
3.3. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind:
Angabe zu drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen, deren
Nutzungsaufnahme zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Bestätigung des
Auftraggebers des Referensobjektes über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung.
Nachweise: Referenznachweise
3.4. Angaben zu Arbeitskräften:
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw.
Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften.
3.5. frei
3.6. frei
3.7. frei
3.8. frei
3.9. frei
3.10. frei
3.11. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Geforderte Mindeststandards:
zu 3.3 Die Referenzen sollen mindestens folgende Angaben enthalten:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung
der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung , Formblatt B444