Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 1 - 7 und Besondere Leistungen nach § 43 HOAI zur Grundleitungssanierung im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Kettelerschule, Heithofer Allee 45 in 59071 Hamm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kettelerschule, Objektplanung Ingenieurbauwerke
Reference number: 2025-07/234
Kurze Beschreibung:
“Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 1 - 7 und Besondere Leistungen nach § 43 HOAI zur...”
Kurze Beschreibung
Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke entsprechend der Leistungsphasen 1 - 7 und Besondere Leistungen nach § 43 HOAI zur Grundleitungssanierung im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Kettelerschule, Heithofer Allee 45 in 59071 Hamm.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen sind zwei Anbauten für eine Mensa und weitere Schul- und Betreuungsräume an der Schule geplant, deren Abwasser an das Grundleitungssystem der Schule angeschlossen werden müssen. Außerdem sollen die Bestandsgebäude und in diesem Zusammenhang auch die bestehende Entwässerung der gesamten Liegenschaft saniert werden. Bei der Sanierung handelt es sich jedoch nicht nur um die Beseitigung der Schäden an den bestehenden Leitungen gemäß der beiliegenden Auswertung der Leitungsbefahrung und gegebenenfalls auch Neuverlegungen zur Optimierung des Leitungssystems, sondern auch um die Trennung von Schmutz- und Regenwasser. Gefordert wird hier seitens des Lippeverbandes, dass, soweit möglich, das Regenwasser auf dem Grundstück versickert wird. Zudem muss das Thema Überflutungsschutz aufgrund der sich häufenden Starkregenereignisse in die Sanierung miteinbezogen werden. In Zusammenarbeit mit der Freianlagenplanung soll daher im Zuge der Entwurfsplanung über die Bauabschnitte 2 und 3 ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden, wie Regenwasser auf dem Grundstück versickert werden kann und in Zukunft auch das in den Keller des Verwaltungstraktes eindringende Wasser vermieden werden kann. Rückhaltemulden oder ähnliche Maßnahmen auf dem Gelände der Schule müssen hierbei bevorzugt werden. Nur in Ausnahmefällen sollen unterirdische Rigolen eingesetzt oder eine Einleitung in den nächstgelegenen Regenwasserkanal in Erwägung gezogen werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in folgenden Bauabschnitten angedacht: I. Anbau OGS-Mensa II. Neubau Klassentrakt III. Sanierung Bestandsgebäude
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Anbaus für die OGS-Mensa (Stufen 1.1, 2.1 und 3.1) beauftragt. Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Stufen 1.1 und 3.1 sind zwingend bis zum 14.11.2025 abzuschließen. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch einseitigen Abruf der Stadt Hamm.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-19 06:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen im Bereich der Versorgungstechnik (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen im Bereich der Versorgungstechnik (siehe Vordruck "Bieterfragebogen")
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen im Bereich der Versorgungstechnik
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Berechtigung zur Ausführung von Ingenieurleistungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe vorzuhalten: Personenschäden 1.500.000 EUR
Sonstige Schäden 250.000 EUR
Diese Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Alternativ ist von Bieter die Zusicherung zu machen, dass im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufgestockt wird. Die Erklärungen sind im Vordruck Bieterfragebogen vorzunehmen.
(2) Der Nachweis ist auf besondere Anforderung nachzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
(3) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Vertragsschluss die Versicherungspolice vorzulegen und erneut das weitere Bestehen der Versicherung nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres nachzuweisen.
(4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(5) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Haftplfichtversicherung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Bieterfragebogen" mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, das er in den letzten zehn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Bieterfragebogen" mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, das er in den letzten zehn Jahren im Themenfeld Ingenieurbauwerke durchgeführt hat. Der Nachweis ist erbracht, wenn quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistungen zur zu vergebenden Leistung mit ähnlicher Komplexität und in der gleichen oder höheren Honorarzone innerhalb der letzten zehn Jahre abgeschlossen wurden (Leistungsphasen 1-7, Besonderen Leistungen zur Örtliche Bauüberwachung, Prüfen von Nachträgen und das Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften nach Abschluss der Arbeiten).
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. (Siehe auch Befähigung zur Berufsausübung)
“Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT9FSC91V
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124...”
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT9FSC91V
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je beteiligtem Mitarbeiter
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Allgemeine Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 137-476476 (2025-07-17)