Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baugeräte- und Facharbeiterleistungen für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung inclusive Altarme und Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen und Grundstücken. Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Bauwerken(z. B. Sohlrampen, Fischwanderhilfen, Gewässerstrukturierungen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen. Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören ebenso zum Auftragsumfang wie Gehölzarbeiten an Gewässern/ Hochwasserschutzanlagen und Rekultivierungsarbeiten. Gehölzarbeiten haben hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Februar zu erfolgen, außer bei Sturmschäden bzw. Notfällen. Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kettenbaggerleistungen mit Rahmenvereinbarung, Gew. I_FPO
Referenznummer: 25-1277706-0001
Kurze Beschreibung:
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baugeräte- und
Facharbeiterleistungen für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung inclusive Altarme und
Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen und Grundstücken.
Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Bauwerken(z. B. Sohlrampen, Fischwanderhilfen, Gewässerstrukturierungen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen.
Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören ebenso zum Auftragsumfang wie Gehölzarbeiten an Gewässern/ Hochwasserschutzanlagen und Rekultivierungsarbeiten.
Gehölzarbeiten haben hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Februar zu erfolgen, außer bei Sturmschäden bzw. Notfällen.
Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster.
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baugeräte- und
Facharbeiterleistungen für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung inclusive Altarme und
Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen und Grundstücken.
Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Bauwerken(z. B. Sohlrampen, Fischwanderhilfen, Gewässerstrukturierungen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen.
Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören ebenso zum Auftragsumfang wie Gehölzarbeiten an Gewässern/ Hochwasserschutzanlagen und Rekultivierungsarbeiten.
Gehölzarbeiten haben hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Februar zu erfolgen, außer bei Sturmschäden bzw. Notfällen.
Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Bedienungspersonal📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 676 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: 1.700 Stunden Hydraulikbagger Kette 18 - 20 t mit diversen Anbaugeräten.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 84347
Stadt: Landkreis Rottal-Inn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rottal-Inn
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-02-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-20 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=275060
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
Präqualifizierte Bieter können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
Präqualifizierte Bieter können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 018-056293 (2025-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baugeräte- und Facharbeiterleistungen für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung inclusive Altarme und Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen und Grundstücken.
Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Bauwerken(z. B. Sohlrampen, Fischwanderhilfen, Gewässerstrukturierungen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen.
Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören ebenso zum
Auftragsumfang wie Gehölzarbeiten an Gewässern/ Hochwasserschutzanlagen und
Rekultivierungsarbeiten.
Gehölzarbeiten haben hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Februar zu erfolgen, außer bei Sturmschäden bzw. Notfällen.
Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster.
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baugeräte- und Facharbeiterleistungen für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung inclusive Altarme und Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen und Grundstücken.
Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Bauwerken(z. B. Sohlrampen, Fischwanderhilfen, Gewässerstrukturierungen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen.
Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören ebenso zum
Auftragsumfang wie Gehölzarbeiten an Gewässern/ Hochwasserschutzanlagen und
Rekultivierungsarbeiten.
Gehölzarbeiten haben hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Februar zu erfolgen, außer bei Sturmschäden bzw. Notfällen.
Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 676 000 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 715032.76 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 25-1277706-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-15 📅
Titel: Kettenbaggerleistungen mit Rahmenvereinbarung, Gew. I_FPO
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 715032.76 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 550025.20 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Kroiss Transporte KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kroiss Transporte KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 253 309 673
Postanschrift: Unterradlsbach 6
Postleitzahl: 94439
Postort: Roßbach
Region: Rottal-Inn
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: transporte@kroiss-web.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 56293-2025
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Nationale Registrierungsnummer: 09-1277706-17
Postanschrift: Detterstraße 20
Postleitzahl: 94469
Postort: Deggendorf
Region: Deggendorf
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@wwa-deg.bayern.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.wwa-deg.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 076-250620 (2025-04-15)