Auftragsbekanntmachung (2025-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kfz-Diagnosegerät für die Ausbildungswerkstatt Kfz-Technik 2
Referenznummer: X-BBZAU-2025-0002
Kurze Beschreibung:
“Betriebsfertige Lieferung des im Leistungsverzeichnis beschriebenen Kfz-Diagnosegerätes für die Kfz-Technik 2 (fabrikneue und aktuelle Produkte)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Prüfstände📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Diagnosegerät laut Leistungsverzeichnis für die Ausbildungswerkstatt Kfz-Technik 2 des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer für Ostfriesland”
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Dauer: 3 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: +49 413115-2943
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-2943📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 056-182113 (2025-03-18)