Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kfz-Versicherung Fuhrpark inkl. Insassen-Unfallversicherung
Reference number: 130/2025/10/15-12/25_VST
Kurze Beschreibung:
“Kfz-Versicherung Fuhrpark inkl. Insassen-Unfallversicherung”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Kfz-Versicherung für den Fuhrpark sowie einer
Insassen-Unfallversicherung (diese beinhaltet die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Kfz-Versicherung für den Fuhrpark sowie einer
Insassen-Unfallversicherung (diese beinhaltet die Deckung für die Fahrzeuge des versicherten Fuhrparks sowie die von der VN erfassten Mitarbeiter und dazugehörigen Kennzeichen, die mit ihren privaten Kraftfahrzeugen in dienstlicher Ver-richtung handeln).
Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt) einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten.
Kfz-Versicherung:
Der Fuhrpark umfasst aktuell insgesamt 104 Fahrzeuge. Details können der Fuhrparkliste entnommen werden.
Insassen-Unfallversicherung:
91 Risiken aus dem Kfz-Fuhrpark
131 Risiken aus den erfassten Mitarbeitern und dazugehörigen Kennzeichen
Insgesamt 222 Risiken
Weitere Risikoinformationen können der Anlage entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Als Bieter an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als...”
Zusätzliche Informationen
Als Bieter an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen
Eine Vertretung des Bieters (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist bei Abgabe des Angebots und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Bieter) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig.
Eine Stellvertretung des Bieters durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Die im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und zugänglich gemachten Informationen, unabhängig von ihrer Form, können schützenswerte Daten beinhalten, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin sowie Arbeitsergebnisse enthalten, die in der Vorbereitung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind und an denen sonstige Rechte der Auftraggeberin sowie Dritter bestehen. Die gesamten Vergabeunterlagen sowie sonstige im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Informationen sind daher - unabhängig von ihrer Kennzeichnung - vom Bieter vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Bieters oder eine Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin untersagt. Ebenfalls unzulässig ist die Vervielfältigung und Verwertung der Vergabeunterlagen und Informationen auf andere Weise, als für die Erstellung eines Angebotes. Die Bieter sind daher auch verpflichtet, die Unterlagen und Daten nur solchen Personen in ihrem Unternehmen zugänglich zu machen, deren Kenntnis für die Erstellung und die Verhandlungen zwingend erforderlich ist. Erhaltene Unterlagen sind auf Anforderung nach Auftragsvergabe zurückzugeben oder zu vernichten. Im letzteren Fall ist ein geeigneter Nachweis zu führen.
Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung der erhaltenen Unterlagen und der zugänglich gemachten Informationen
gilt nicht, soweit die IT-Systeme des Bieters elektronische Sicherungskopien (Backup-Dateien) erstellen, die im ordentlichen Geschäftsgang angelegt werden und deren Löschung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. In diesem Fall überdauert die Geheimhaltungsverpflichtung die Dauer der Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel bis zu der tatsächlichen Löschung oder Rückgabe der erhaltenen Unterlagen und/oder der zugänglich gemachten Informationen.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt insoweit nicht, als Informationen ohne Verstoß gegen diese Klausel allgemein zugänglich sind oder werden, dem Auftragnehmer vor Abschluss dieser Vereinbarung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, dem Auftragnehmer von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht werden oder von dem Auftragnehmer nach Gesetz oder aufgrund behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG sowie Rückversicherer und externe Berater, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Klausel.
Soweit der Bieter im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, ist er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Die vorgenannten Pflichten gelten über den Abschuss des Vergabeverfahrens hinaus bis zu einer Dauer von fünf Jahren nach der Zuschlagserteilung fort.
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Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2029” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-19 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-19 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB).
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:
- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Finanzkraft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter verfügt über ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Finanzkraft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter verfügt über ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2023 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über seine bestehende Finanzstärke.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Rückversicherungsschutzes oder Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verfügt der Bieter über einen ausreichenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verfügt der Bieter über einen ausreichenden Rück-versicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (Auf Anforderung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Bewerbungsformblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)”
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNYTK3HYWGN#
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu
führen.
Telefonische Anfragen werden...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNYTK3HYWGN#
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu
führen.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht
zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt
vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle
Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist
grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene
Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen)
Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer
anderen BG teilnimmt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 201-688910 (2025-10-17)