Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten). Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet. Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise. Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen. Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum. Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2. OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt. Die Demontagen erfolgen nach dem bauseitigen Entfernen der alten Wärmedämmung. Außenluftzustand Sommerfall: • relative Feuchte: 40 % • max. Außenlufttemperatur: +32°C Außenluftzustand Winterfall: • relative Feuchte: 90% • min. Außenlufttemperatur: -14 °C Schalldruckpegel gemäß DIN EN 13779 max. 45 dB(A) - Standardwert. Im Rahmen der Modernisierung werden die Räumlichkeiten auf den Stand der Technik gebracht. Hierzu werden die WC- Räume entlüftet. Darüber hinaus erhält die Lehrküche Umlufthaben. Die Fortluftführung wird über Dach realisiert. Natürliche Überströmungen zum WC-Bereich ermöglichen die Absaugung der Abluft in den genannten Bereich und verhindern Geruchsbelästigungen in Nachbarräumen. Schalldämpfer sind saugseitig vorgesehen. Zur Kühlung bauseitiger Elektro- und Fernmelderäume wie, Raum 13.102 „Zentralanlage Sicherheitsbeleuchtung“ und Raum 13.002 „Zentralanlage Sprachalarm“ und „Zentralanlage Hausalarm“. Für die WC- Abluft ist keine Wärmedämmung vorgesehen. Aufhängungen, Auflagen, Kanalbefestigungen usw. werden so ausgeführt, dass eine Körperschallübertragung auf das Bauwerk verhindert wird. Es werden Befestigungsarten mit Prüfzeugnis verwendet. Jeder direkte Kontakt der Lüftungsleitungen mit massiven Bauteilen (z. B. Wände, Decken, Verkleidungen) sowie anderen Leitungen ist zwingend zu vermeiden. Es werden gemäß des Brandschutznachweises beim Durchdringen von Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen wartungsfreien Absperrvorrichtungen (AVR) entsprechend den Anforderungen eingebaut. Der Einbau der Brandschutzbauteile erfolgt gemäß der gültigen Prüfzeugnisse. Die Querungen von Lüftungskanälen durch andere Brandabschnitte werden, sofern keine Absperrvorrichtungen eingebaut werden, entsprechend den Anforderungen der M-LüAR ausgeführt. Von den Lüftungsanlagen selbst sind keine nennenswerten Schwingungen zu erwarten. Bewegliche Teile wie Ventilatoren werden schwingungsdämpft montiert. Die Montage an den Baukörper erfolgt schwingungsentkoppelt (z.B. Dämmplatten oder Streifen). Die Anlage wird über eine Zeitschaltuhr von Montag bis Freitag 8.00-16.00 Uhr gefahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
Referenznummer: ZVB25191
Kurze Beschreibung:
Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten). Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet.
Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise.
Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen.
Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum.
Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2.
OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt.
Die Demontagen erfolgen nach dem bauseitigen Entfernen der alten Wärmedämmung.
Außenluftzustand Sommerfall:
•
relative Feuchte: 40 %
•
max. Außenlufttemperatur: +32°C
Außenluftzustand Winterfall:
•
relative Feuchte: 90%
•
min. Außenlufttemperatur: -14 °C
Schalldruckpegel gemäß DIN EN 13779 max. 45 dB(A) - Standardwert.
Im Rahmen der Modernisierung werden die Räumlichkeiten auf den Stand der Technik gebracht. Hierzu werden die WC- Räume entlüftet. Darüber hinaus erhält die Lehrküche Umlufthaben.
Die Fortluftführung wird über Dach realisiert. Natürliche Überströmungen zum WC-Bereich ermöglichen die Absaugung der Abluft in den genannten Bereich und verhindern Geruchsbelästigungen in Nachbarräumen. Schalldämpfer sind saugseitig vorgesehen.
Zur Kühlung bauseitiger Elektro- und Fernmelderäume wie, Raum 13.102 „Zentralanlage Sicherheitsbeleuchtung“ und Raum 13.002 „Zentralanlage Sprachalarm“ und „Zentralanlage Hausalarm“.
Für die WC- Abluft ist keine Wärmedämmung vorgesehen.
Aufhängungen, Auflagen, Kanalbefestigungen usw. werden so ausgeführt, dass eine Körperschallübertragung auf das Bauwerk verhindert wird. Es werden Befestigungsarten mit Prüfzeugnis verwendet. Jeder direkte Kontakt der Lüftungsleitungen mit massiven Bauteilen (z. B. Wände, Decken, Verkleidungen) sowie anderen Leitungen ist zwingend zu vermeiden.
Es werden gemäß des Brandschutznachweises beim Durchdringen von Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen wartungsfreien Absperrvorrichtungen (AVR) entsprechend den Anforderungen eingebaut. Der Einbau der Brandschutzbauteile erfolgt gemäß der gültigen Prüfzeugnisse. Die Querungen von Lüftungskanälen durch andere Brandabschnitte werden, sofern keine Absperrvorrichtungen eingebaut werden, entsprechend den Anforderungen der M-LüAR ausgeführt.
Von den Lüftungsanlagen selbst sind keine nennenswerten Schwingungen zu erwarten. Bewegliche Teile wie Ventilatoren werden schwingungsdämpft montiert. Die Montage an den Baukörper erfolgt schwingungsentkoppelt (z.B. Dämmplatten oder Streifen).
Die Anlage wird über eine Zeitschaltuhr von Montag bis Freitag 8.00-16.00 Uhr gefahren.
Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten). Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet.
Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise.
Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen.
Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum.
Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2.
OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt.
Die Demontagen erfolgen nach dem bauseitigen Entfernen der alten Wärmedämmung.
Schalldruckpegel gemäß DIN EN 13779 max. 45 dB(A) - Standardwert.
Im Rahmen der Modernisierung werden die Räumlichkeiten auf den Stand der Technik gebracht. Hierzu werden die WC- Räume entlüftet. Darüber hinaus erhält die Lehrküche Umlufthaben.
Die Fortluftführung wird über Dach realisiert. Natürliche Überströmungen zum WC-Bereich ermöglichen die Absaugung der Abluft in den genannten Bereich und verhindern Geruchsbelästigungen in Nachbarräumen. Schalldämpfer sind saugseitig vorgesehen.
Zur Kühlung bauseitiger Elektro- und Fernmelderäume wie, Raum 13.102 „Zentralanlage Sicherheitsbeleuchtung“ und Raum 13.002 „Zentralanlage Sprachalarm“ und „Zentralanlage Hausalarm“.
Für die WC- Abluft ist keine Wärmedämmung vorgesehen.
Aufhängungen, Auflagen, Kanalbefestigungen usw. werden so ausgeführt, dass eine Körperschallübertragung auf das Bauwerk verhindert wird. Es werden Befestigungsarten mit Prüfzeugnis verwendet. Jeder direkte Kontakt der Lüftungsleitungen mit massiven Bauteilen (z. B. Wände, Decken, Verkleidungen) sowie anderen Leitungen ist zwingend zu vermeiden.
Es werden gemäß des Brandschutznachweises beim Durchdringen von Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen wartungsfreien Absperrvorrichtungen (AVR) entsprechend den Anforderungen eingebaut. Der Einbau der Brandschutzbauteile erfolgt gemäß der gültigen Prüfzeugnisse. Die Querungen von Lüftungskanälen durch andere Brandabschnitte werden, sofern keine Absperrvorrichtungen eingebaut werden, entsprechend den Anforderungen der M-LüAR ausgeführt.
Von den Lüftungsanlagen selbst sind keine nennenswerten Schwingungen zu erwarten. Bewegliche Teile wie Ventilatoren werden schwingungsdämpft montiert. Die Montage an den Baukörper erfolgt schwingungsentkoppelt (z.B. Dämmplatten oder Streifen).
Die Anlage wird über eine Zeitschaltuhr von Montag bis Freitag 8.00-16.00 Uhr gefahren.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bindefristverlängerung: Eine Verlängerung erfolgt, da während der bevorstehenden Feiertage die Öffnung von Angeboten sowie die Prüfung und Wertung, evtl. Bearbeitung von Nachforderungen (auf Seiten des Auftraggebers und Bieters) als auch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber in dieser Zeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bindefristverlängerung: Eine Verlängerung erfolgt, da während der bevorstehenden Feiertage die Öffnung von Angeboten sowie die Prüfung und Wertung, evtl. Bearbeitung von Nachforderungen (auf Seiten des Auftraggebers und Bieters) als auch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber in dieser Zeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.
Postanschrift: Roßweiner Ring 11/13
Postleitzahl: 12627
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2027-04-23 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Ausführungsfristen:
Gesamtzeitraum: 02.02.2026 – 23.04.2031
Bitte beachten Sie die Einzelfristen wie folgt:
Bauphase: 02.02.2026 – 23.04.2027
Wartung: Ab VOB Abnahmetermin 4 Jahre voraussichtlich bis zum 23.04.2031
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-08 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-01 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert. Es wird von §16a Abs. 1 VOB A EU i.V.m. §16a VOB/A EU Abs. 3 Gebrauch gemacht.
Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert. Es wird von §16a Abs. 1 VOB A EU i.V.m. §16a VOB/A EU Abs. 3 Gebrauch gemacht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=199324
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der Führungskräfte
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5% (§17 VOB/B)
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3%
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Der Bieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der gleichzeitigen Abgabe einer GAEB-Datei und einer PDF-Datei ausschließlich die GAEB-Datei als maßgebliche und verbindliche Angebotsgrundlage anerkannt wird. Die eingereichte PDF-Datei dient lediglich der Information und wird bei der Wertung des Angebots nicht berücksichtigt. Eventuelle Abweichungen oder ergänzende Angaben in der PDF-Datei haben keine Gültigkeit. Wir empfehlen daher ausdrücklich, von der Beifügung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses als PDF zu den Ausschreibungsunterlagen abzusehen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Der Bieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der gleichzeitigen Abgabe einer GAEB-Datei und einer PDF-Datei ausschließlich die GAEB-Datei als maßgebliche und verbindliche Angebotsgrundlage anerkannt wird. Die eingereichte PDF-Datei dient lediglich der Information und wird bei der Wertung des Angebots nicht berücksichtigt. Eventuelle Abweichungen oder ergänzende Angaben in der PDF-Datei haben keine Gültigkeit. Wir empfehlen daher ausdrücklich, von der Beifügung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses als PDF zu den Ausschreibungsunterlagen abzusehen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 213-731783 (2025-11-04)