Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten). Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet. Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise. Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen. Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum. Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2. OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt. Es werden alle Heizungsleitungen, alle Heizkörper im Gebäude vollständig bis zu den Übergabe-/Anschlusspunkten demontiert. Die Demontage der Rohrleitungsisolierung wird aufgrund von einer zu erwartenden Belastung mit Schadstoffen nach der Dekontaminierung durch den Hochbau vollzogen. Die Heizlast des Gebäudes wurde nach der DIN EN 12831 auf Basis der nach zu übergebenen U-Werte berechnet. Folgende Raumtemperaturen wurden für die Berechnungen angenommen: Raumnutzungsart Temperatur ( °C ) Klassenräume / Lehrerzimmer 20 2Flure / Treppenräume 15 Geräteräume / Technik 15 WC’s 20 Räume ohne ständigen Aufenthalt 15 Der Mindestluftwechsel der natürlichen Be- und Entlüftung wurde für alle Räume mit 0,5-fach/h festgelegt. Nach diesen Vorgaben ergibt sich eine Norm-Gebäudeheizlast, für beide Häuser zusammen von ca. 65 kW. Die Versorgung mit Wärme erfolgt über die bestehende Nahwärmeversorgung vom Schul-Hauptgebäude aus. Die Anschlusspunkte / Leistungsgrenze sind die jeweiligen Erdleitungen in den HA-Räumen MUR 11 und 13. Die Aufteilung der benötigten Heizenergie für die Raumheizung wird mit Hilfe einer Beimischschaltung je MURGebäude im jeweiligen Hausanschlussraum umgesetzt. Als Material für die Anbindungen der aufgeführten Anlagenteile kommt Stahlrohr im Schweißverfahren zum Einsatz. Es kommen Plattenheizkörper zum Einsatz. Als Systemtemperatur für die statische Heizung ist 65/45°C geplant. Die Heizkörper sind mit Thermostatventilen, Thermostatischem Fühlerelement mit Frostschutzfunktion sowie begrenz- und blockierbar als Behördenmodell ausgerüstet Alle Heizungsleitungen Bereichen werden zur Minimierung von Wärmeverlusten gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gedämmt. In zentralen, zugänglichen Bereichen wird zusätzlich eine Ummantelung aus verzinktem Stahlblech als mechanischer Schutz vorgesehen. Bei Durchquerung von Brandabschnittsgrenzen erfolgt eine Schottung der Rohrleitungen entsprechend MLAR in entsprechender Qualifizierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KGR 420 Wärmeversorgungsanlagen Heizung
Referenznummer: ZVB25190
Kurze Beschreibung:
Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten).
Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet.
Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die
ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in
Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise.
Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen.
Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum.
Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2.
OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die
Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt.
Es werden alle Heizungsleitungen, alle Heizkörper im Gebäude vollständig bis zu den Übergabe-/Anschlusspunkten
demontiert. Die Demontage der Rohrleitungsisolierung wird aufgrund von einer zu erwartenden Belastung mit
Schadstoffen nach der Dekontaminierung durch den Hochbau vollzogen.
Die Heizlast des Gebäudes wurde nach der DIN EN 12831 auf Basis der nach zu übergebenen U-Werte berechnet.
Folgende Raumtemperaturen wurden für die Berechnungen angenommen:
Raumnutzungsart Temperatur ( °C ) Klassenräume / Lehrerzimmer 20
2Flure / Treppenräume 15
Geräteräume / Technik 15
WC’s 20
Räume ohne ständigen Aufenthalt 15
Der Mindestluftwechsel der natürlichen Be- und Entlüftung wurde für alle Räume mit 0,5-fach/h festgelegt. Nach
diesen Vorgaben ergibt sich eine Norm-Gebäudeheizlast, für beide Häuser zusammen von ca. 65 kW.
Die Versorgung mit Wärme erfolgt über die bestehende Nahwärmeversorgung vom Schul-Hauptgebäude aus. Die
Anschlusspunkte / Leistungsgrenze sind die jeweiligen Erdleitungen in den HA-Räumen MUR 11 und 13.
Die Aufteilung der benötigten Heizenergie für die Raumheizung wird mit Hilfe einer Beimischschaltung je MURGebäude
im jeweiligen Hausanschlussraum umgesetzt.
Als Material für die Anbindungen der aufgeführten Anlagenteile kommt Stahlrohr im Schweißverfahren zum Einsatz.
Es kommen Plattenheizkörper zum Einsatz.
Als Systemtemperatur für die statische Heizung ist 65/45°C geplant.
Die Heizkörper sind mit Thermostatventilen, Thermostatischem Fühlerelement mit Frostschutzfunktion sowie
begrenz- und blockierbar als Behördenmodell ausgerüstet
Alle Heizungsleitungen Bereichen werden zur Minimierung von Wärmeverlusten gemäß Gebäudeenergiegesetz
(GEG) gedämmt. In zentralen, zugänglichen Bereichen wird zusätzlich eine Ummantelung aus verzinktem Stahlblech
als mechanischer Schutz vorgesehen. Bei Durchquerung von Brandabschnittsgrenzen erfolgt eine Schottung der
Rohrleitungen entsprechend MLAR in entsprechender Qualifizierung.
Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten).
Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet.
Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die
ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in
Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise.
Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen.
Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum.
Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2.
OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die
Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt.
Es werden alle Heizungsleitungen, alle Heizkörper im Gebäude vollständig bis zu den Übergabe-/Anschlusspunkten
demontiert. Die Demontage der Rohrleitungsisolierung wird aufgrund von einer zu erwartenden Belastung mit
Schadstoffen nach der Dekontaminierung durch den Hochbau vollzogen.
Die Heizlast des Gebäudes wurde nach der DIN EN 12831 auf Basis der nach zu übergebenen U-Werte berechnet.
Folgende Raumtemperaturen wurden für die Berechnungen angenommen:
Raumnutzungsart Temperatur ( °C ) Klassenräume / Lehrerzimmer 20
2Flure / Treppenräume 15
Geräteräume / Technik 15
WC’s 20
Räume ohne ständigen Aufenthalt 15
Der Mindestluftwechsel der natürlichen Be- und Entlüftung wurde für alle Räume mit 0,5-fach/h festgelegt. Nach
diesen Vorgaben ergibt sich eine Norm-Gebäudeheizlast, für beide Häuser zusammen von ca. 65 kW.
Die Versorgung mit Wärme erfolgt über die bestehende Nahwärmeversorgung vom Schul-Hauptgebäude aus. Die
Anschlusspunkte / Leistungsgrenze sind die jeweiligen Erdleitungen in den HA-Räumen MUR 11 und 13.
Die Aufteilung der benötigten Heizenergie für die Raumheizung wird mit Hilfe einer Beimischschaltung je MURGebäude
im jeweiligen Hausanschlussraum umgesetzt.
Als Material für die Anbindungen der aufgeführten Anlagenteile kommt Stahlrohr im Schweißverfahren zum Einsatz.
Es kommen Plattenheizkörper zum Einsatz.
Als Systemtemperatur für die statische Heizung ist 65/45°C geplant.
Die Heizkörper sind mit Thermostatventilen, Thermostatischem Fühlerelement mit Frostschutzfunktion sowie
begrenz- und blockierbar als Behördenmodell ausgerüstet
Alle Heizungsleitungen Bereichen werden zur Minimierung von Wärmeverlusten gemäß Gebäudeenergiegesetz
(GEG) gedämmt. In zentralen, zugänglichen Bereichen wird zusätzlich eine Ummantelung aus verzinktem Stahlblech
als mechanischer Schutz vorgesehen. Bei Durchquerung von Brandabschnittsgrenzen erfolgt eine Schottung der
Rohrleitungen entsprechend MLAR in entsprechender Qualifizierung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bindefristverlängerung: Eine Verlängerung erfolgt, da während der bevorstehenden Feiertage die Öffnung von Angeboten sowie die Prüfung und Wertung, evtl. Bearbeitung von Nachforderungen (auf Seiten des Auftraggebers und Bieters) als auch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber in dieser Zeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bindefristverlängerung: Eine Verlängerung erfolgt, da während der bevorstehenden Feiertage die Öffnung von Angeboten sowie die Prüfung und Wertung, evtl. Bearbeitung von Nachforderungen (auf Seiten des Auftraggebers und Bieters) als auch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber in dieser Zeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.
Postanschrift: Roßweiner Ring 11/13
Postleitzahl: 12627
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2030-04-21 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Ausführungsfristen:
Gesamtzeitraum: 02.02.2026 – 23.04.2031
Bitte beachten Sie die Einzelfristen wie folgt:
Bauphase: 02.02.2026 – 23.04.2027
Wartung: Ab VOB Abnahmetermin 4 Jahre voraussichtlich bis zum 23.04.2031
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-08 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-01 10:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert. Es wird von §16a Abs. 1 VOB A EU i.V.m. §16a VOB/A EU Abs. 3 Gebrauch gemacht.
Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert. Es wird von §16a Abs. 1 VOB A EU i.V.m. §16a VOB/A EU Abs. 3 Gebrauch gemacht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=199365
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der Führungskräfte
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5% (§17 VOB/B)
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3%
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Der Bieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der gleichzeitigen Abgabe einer GAEB-Datei und einer PDF-Datei ausschließlich die GAEB-Datei als maßgebliche und verbindliche Angebotsgrundlage anerkannt wird. Die eingereichte PDF-Datei dient lediglich der Information und wird bei der Wertung des Angebots nicht berücksichtigt. Eventuelle Abweichungen oder ergänzende Angaben in der PDF-Datei haben keine Gültigkeit. Wir empfehlen daher ausdrücklich, von der Beifügung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses als PDF zu den Ausschreibungsunterlagen abzusehen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Der Bieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der gleichzeitigen Abgabe einer GAEB-Datei und einer PDF-Datei ausschließlich die GAEB-Datei als maßgebliche und verbindliche Angebotsgrundlage anerkannt wird. Die eingereichte PDF-Datei dient lediglich der Information und wird bei der Wertung des Angebots nicht berücksichtigt. Eventuelle Abweichungen oder ergänzende Angaben in der PDF-Datei haben keine Gültigkeit. Wir empfehlen daher ausdrücklich, von der Beifügung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses als PDF zu den Ausschreibungsunterlagen abzusehen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 213-733771 (2025-11-04)