Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben genannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kinderbetreuung für den Standort Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Referenznummer: 0098-DLG/2025-03.234
Kurze Beschreibung:
“Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort GDL Friedland verfügt über eine...”
Kurze Beschreibung
Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben genannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort GDL Friedland verfügt über eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben genannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. ...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter einen Nach-weis über eine vergleichbare Tätigkeit des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter einen Nach-weis über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Diese Angaben sind auf einer separaten Anlage einzureichen. Der Bieter hat für das Angebot den Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Für die Kinderbetreuung sind pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte (pädagogische Kräfte) einzusetzen. Pädagogische Fachkräfte sind - staatlich anerkannte Erzieherinnen und staatlich anerkannte Erzieher, - staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, - staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen - Personen, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen haben und die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, - staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und staatlich anerkannte Heilpädagogen sowie - staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger. Pädagogische Assistenzkräfte sind - sozialpädagogische Assistentinnen und sozialpädagogische Assistenten, - Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie - Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Andere Abschlüsse, die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden, werden akzeptiert. Soweit nicht bereits im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgt, ist die jeweilige Qualifikation dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit nachzuweisen. Neben der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen. Ausgenommen sind Personen, mit einem deutschen (Berufs-)Schulabschluss oder einem deutschsprachigen Studienabschluss in einem deutschsprachigen Land. Das eingesetzte Personal muss über einen Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" verfügen. Dieser entspricht der Erste-Hilfe-Schulung im Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die jeweiligen Nachweise sind durch den Auftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auffrischungen und Nachschulungen sind zu dokumentieren und dem Dienstleistungsnehmer alle zwei Jahre unaufgefordert nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht). Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Der Bieter hat im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung alle für sein Angebot relevanten Teilbereiche zu besichtigen. Wird ein Angebot unterbreitet, ohne die dazugehörige, vollständig aus-gefüllte Teilnahmebestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die Teilnahmebestätigung ist mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 175-598320 (2025-09-10)