Kita Prentzelstraße 6, 58095 Hagen, Rohrrahmen- und Metalltüren

Stadt Hagen

Die ehemalige Polizeiwache Hagen wird zu einer städtischen Kindertagesstätte und den Verwaltungsräumen des Bereiches "Jugend undSoziales" umgebaut. Das Gebäude wird dazu kernsaniert und erhält ein neues Dach. Es entsteht ein neues Dachgeschoss mit Büros und eine Techniketage für die Rückkühler des benachbarten Museums. Über einen seitlichen Anbau an das Gebäude entstehen ein barrierefreier Zugang und damit ein weiteres notwendiges Fluchttreppenhaus. Die Sanierung erfolgt nach den Effizienzhaus 40 Anforderungen und wird von der KfW gefördert. Hinweise zur Baustelle Die Baustelle befindet sich in der Prentzelstr.6 in 58095 Hagen Mitte. Das Gebäude befindet sich auf dem Nachbargrundstück des Osthaus Museums. Das Gebiet ist nach BauNVO §4a ein besonderes Wohngebiet. Erschließung und Baustellenlogistik Die Erschließung erfolgt über die Prentzelstraße, oder über die Mariengasse. An beiden Straßen gibt es ein Tor im Bauzaun. Auf dem Grundstück ist Platz für Fahrzeuge und Container, sowie Lagermöglichkeiten. Die Nutzung der Fläche ist mit der Bauleitung abzustimmen. Folgende Baustelleneinrichtungen werden bauseits zur Verfügung gestellt: Gerüstaufzug: Zugang vom EG/1.OG/2.OG/3.OG, Traglast: 1.500kg; Einweisung durch den Aufzugsbereitsteller verpflichtend (Kosten einmalig für den AN 200EUR Netto) Kran: Ausladung: 35,0m; Hakenhöhe: min. 32,8m; max. Last bei 35m: min. 3.700kg, ohne Kranfahrer. Einweisung durch den Kranbereitsteller verpflichtend (Kosten einmalig für den AN 250EUR Netto) Fassaden- und Arbeitsgerüst: auf allen 4 Gebäudeseiten, mit 2 Gerüsttreppen. Weiteres: Baustellen-WC, Bauwasser, Baustrom, Pausenraum/Baubüro. Es werden Rohhrahmen- und Metalltüren Arbeiten ausgeschrieben: - Rohrrahmentüren Außen - Rohrrahmentüren Innen - Metalltüren Außen - Metalltüren Innen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kita Prentzelstraße 6, 58095 Hagen, Rohrrahmen- und Metalltüren
Referenznummer: 2025-06_092 OV
Kurze Beschreibung:
Die ehemalige Polizeiwache Hagen wird zu einer städtischen Kindertagesstätte und den Verwaltungsräumen des Bereiches "Jugend undSoziales" umgebaut. Das Gebäude wird dazu kernsaniert und erhält ein neues Dach. Es entsteht ein neues Dachgeschoss mit Büros und eine Techniketage für die Rückkühler des benachbarten Museums. Über einen seitlichen Anbau an das Gebäude entstehen ein barrierefreier Zugang und damit ein weiteres notwendiges Fluchttreppenhaus. Die Sanierung erfolgt nach den Effizienzhaus 40 Anforderungen und wird von der KfW gefördert. Hinweise zur Baustelle Die Baustelle befindet sich in der Prentzelstr.6 in 58095 Hagen Mitte. Das Gebäude befindet sich auf dem Nachbargrundstück des Osthaus Museums. Das Gebiet ist nach BauNVO §4a ein besonderes Wohngebiet. Erschließung und Baustellenlogistik Die Erschließung erfolgt über die Prentzelstraße, oder über die Mariengasse. An beiden Straßen gibt es ein Tor im Bauzaun. Auf dem Grundstück ist Platz für Fahrzeuge und Container, sowie Lagermöglichkeiten. Die Nutzung der Fläche ist mit der Bauleitung abzustimmen. Folgende Baustelleneinrichtungen werden bauseits zur Verfügung gestellt: Gerüstaufzug: Zugang vom EG/1.OG/2.OG/3.OG, Traglast: 1.500kg; Einweisung durch den Aufzugsbereitsteller verpflichtend (Kosten einmalig für den AN 200EUR Netto) Kran: Ausladung: 35,0m; Hakenhöhe: min. 32,8m; max. Last bei 35m: min. 3.700kg, ohne Kranfahrer. Einweisung durch den Kranbereitsteller verpflichtend (Kosten einmalig für den AN 250EUR Netto) Fassaden- und Arbeitsgerüst: auf allen 4 Gebäudeseiten, mit 2 Gerüsttreppen. Weiteres: Baustellen-WC, Bauwasser, Baustrom, Pausenraum/Baubüro. Es werden Rohhrahmen- und Metalltüren Arbeiten ausgeschrieben: - Rohrrahmentüren Außen - Rohrrahmentüren Innen - Metalltüren Außen - Metalltüren Innen
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-06_092 OV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Türen Vorbemerkung Die erste Zahl der Türennummer zeigt das Geschoss an. Das EG beginnt mit der 0, das Kellergeschoss hat die Zahl 9. Jede Position / Tür ID beschreibt ein Türelement bestehend aus mehreren Teilen. Die Brandschutzanforderung, Schallschutzanforderung und der U-Wert bezieht sich immer auf das gesamte Element. Für alle Positionen muss ein Aufmaß vor Ort mit einkalkuliert werden. Grundlage für das Angebot ist die Türliste 250627_Liste_Metalltüren und die Zeichnungen zu den einzelnen Türen. VORGABEN FÜR TÜREN · Systemprüfung nach Produktnorm EN 14351-1 durch eine notifizierte Prüfstelle · Einbau der Türen nach RAL · Flächenbündige Aluminium-Profilrohrkonstruktion · Zulassungsnachweis für Brandschutztüren · Fachgerechter Einbau von Brandschutztüren · Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 · Der Einsatz von PU Schäumen ist untersagt Für das Erreichen der Vorgaben zur Förderung von energetischen Sanierungen wird ein Blower Door Test durchgeführt. Die Steinfestigkeitsklasse des Mauerwerks im Bestand ist die SFK 12
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- Prüfzeugnisse/Nachweise sämtlicher Materialien und Oberflächen/Korrosionsschutzmaßnahmen etc. - Entsorgungsnachweise sämtlicher abgefahrener Baustoffe
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Postanschrift: Prentzelstr. 6
Postleitzahl: 58095
Stadt: Hagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-20 📅
Datum des Endes: 2026-02-08 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen die Bieter*innen die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht werden. Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen gem. § 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz gem. § 6 a Nr. 2 lit. c) VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.
Unterlagen nach § 6 a Nr. 2 lit. a) - i) VOB/A EU (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Ur-/Angebotskalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Erklärung ist zunächst mittels Eigenerklärung abzugeben. Sofern Ihr Unternehmen in die engere Auswahl kommt, sind auf Aufforderung der Vergabestelle die Unterlagen einzureichen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Berufsbefähigung hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erklärung ist zunächst mittels Eigenerklärung abzugeben. Sofern Ihr Unternehmen in die engere Auswahl kommt, sind auf Aufforderung der Vergabestelle die Unterlagen einzureichen.
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Handelsregisterauszug, falls vorhanden (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zunächst ist der Eintrag mittels Eigenerklärung abzugeben. Sofern Sie in die engere Wahl kommen, muss die Bescheinigung auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt werden.
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Nachweis Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Gewerbeanmeldung ist zunächst mittels Eigenerklärung zu bestätigen. Sofern Sie in die engere Wahl kommen, muss die Bescheinigung auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt werden.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
nbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse hier Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitserklärung der Stadtkasse hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.
Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt hier: Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärungen sind mittels "Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx" mit dem Angebot abzugeben.
Die Arbeiten werden nur an Bewerber*innen vergeben, die die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen und die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Erforderlich ist eine abgeschlossene Meisterausbildung als Metallbauer*in bzw. Bachelor Professional, Montageleiter TÜV oder Montagespezialist IHK oder vergleichbar. Bitte tragen Sie hier den Abschluss ein. - Berufsausbildung
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Sind Sie Mitglied in der Industrie- und Handelskammer, in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen? Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt. - Eintragung in ein Berufsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält. Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an. Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nicht eintragungspflichtig" ein. - Eintragung im Handelsregister
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Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig; Wenn die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt, bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben. - Berufshaftpflichtversicherung § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Stadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände haben. Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe der Rückstände sowie den Grund an. - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Sie enthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Bitte geben Sie die Krankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versicherten Beschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte "nein" angeben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
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Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. Das Nichtvorliegen dieses Ausschlussgrundes ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Sie bitte "nein" ein. - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
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Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU). Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Insolvenzverfahren gegeben ist, ansonsten geben Sie "nein" an - Insolvenzverfahren § 124 GWB
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Bitte geben Sie an, ob sich Ihr Unternehmen in Liquidation befindet. Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn keine Liquidation gegeben ist und "nein", wenn eine Lipuidation geben ist. - Liquidation (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU)
Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet. Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja". Ansonsten bitte "nein" eintragen. - Einhaltung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
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Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU vorliegen. Tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein. - Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB bzw. § 6e VOB/A EU
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen. Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) nachgewiesen werden (mindestens 177.000 EUR / Jahr). Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 ein. - Angabe Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren
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-Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021): Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerke: mindestens 1 Meister*innen Metallbauermeister*in, Bachelor Professional oder vergleichbar, mind. 5 Gesellen (Metallbauer*innen). Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen. Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind. Bitte tragen Sie die Anzahl der technischen Fachkräfte aufgeteilt in Meister*innen und Facharbeiter*innen in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 ein. - Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Durchführung der Arbeiten ist ein erfahrener, deutschsprachiger, weisungsbefugter Fachbauleiter des AN zu benennen, der für die inhaltliche & terminliche Abstimmung mit der Bauleitung verantwortlich ist & die Arbeiten regelmäßig überwacht. Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- & Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Arbeitsdurchführung unter Beachtung anerkannter Regeln der Technik & aller erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Der AN ist allein für die Ausführung & ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistung verantwortlich. Er hat keinen Anspruch auf Überwachung seiner Leistung durch die Bauleitung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass sie die geforderten Eigenschaften aufweisen & den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen. Von der Bauleitung festgestellte Mängel sofort in Abstimmuung zu beseitigen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
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Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen: a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hagen
Nationale Registrierungsnummer: DEA53
Postanschrift: Rathausstr. 11
Postleitzahl: 58095
Postort: Hagen
Region: Hagen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle für Bauprojekte
E-Mail: bauvergabe@stadt-hagen.de 📧
Telefon: 023312073775 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YT03BDWE7/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YT03BDWE7 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YT03BDWE7 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YT03BDWE7 Sollten den Nachrichten verschlüsselte Dateien angehängt werden, werden diese durch Netzwerksicherheit der Stadt Hagen abgewiesen." Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: +492514110
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +492514110 📞
URL: https://www.brm.nrw.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, sofern die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet wird (§ 134 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge- ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt- machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber*in über die Unwirksam- keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 132-459246 (2025-07-10)