4045 m2 Wandanstrich mit Emulsionsfarben 6780 m2 Wandanstrich mit Silikatfarben 170 m2 Wandanstrich mit Disperisionssilikatfarben 4900 m2 Deckenanstrich mit Silikatfarbe 260 m2 Deckenanstrich mit Standölfarben 380 m2 Dicksichtanstrich von Stahlträgern
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KKE A33401 Malerarbeiten 1 - Wände und Decken
Reference number: BA3_25O334001
Kurze Beschreibung:
“4045 m2 Wandanstrich mit Emulsionsfarben
6780 m2 Wandanstrich mit Silikatfarben
170 m2 Wandanstrich mit Disperisionssilikatfarben
4900 m2 Deckenanstrich mit...”
Kurze Beschreibung
4045 m2 Wandanstrich mit Emulsionsfarben
6780 m2 Wandanstrich mit Silikatfarben
170 m2 Wandanstrich mit Disperisionssilikatfarben
4900 m2 Deckenanstrich mit Silikatfarbe
260 m2 Deckenanstrich mit Standölfarben
380 m2 Dicksichtanstrich von Stahlträgern
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In dieser Baumaßnahme werden in 5 Gebäudeteilen Malerarbeiten ausgeführt. Während der Ausführungszeit wird es zu parallelen Arbeiten an den verschiedenen...”
Beschreibung der Beschaffung
In dieser Baumaßnahme werden in 5 Gebäudeteilen Malerarbeiten ausgeführt. Während der Ausführungszeit wird es zu parallelen Arbeiten an den verschiedenen Bauabschnitten und Leistungsbereichen kommen. An das Gebäude bestehen Auflagen des Denkmalschutzes.
5000 m2 Wandanstrich - Emulsionsfarbe
3600 m2 Wandanstrich - Silikatfarbe
3200 m2 Wandanstrich - Sol-Silikatfarbe
170 m2 Wandanstrich - Dispersionssilikatfarbe
6300 m2 Deckenanstrich Silikatfarbe
1050 m Anstrich Stuckprofile Silikatfarbe
260 m2 Deckenanstrich Holz - Standölfarbe
260 m Anstrich Deckenbalken Holz - Standölfarbe
380 m2 Anstrich Stahlträger - Dickschicht
130 St Ornamente Schabloniertechnik
7000 m2 Arbeitsgerüste senkrecht
4000 m2 Arbeitsgerüste waagerecht
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Neuanstricharbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-12 📅
Datum des Endes: 2027-01-14 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-20 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-20 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) muss für die Erbringung der Bauleistung befähigt sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) muss für die Erbringung der Bauleistung befähigt sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vorzulegen. Zum Nachweis für die Befähigung der Berufsausübung haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. - Mitglied Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, auch durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung von Nachweisen gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, - testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betriebbeitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, - ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss technisch und beruflich leistungsfähig sein. : Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss technisch und beruflich leistungsfähig sein. : Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Angebot in die engere Wahl kommen haben Ihre berufliche Fachqualifikation durch folgendes Eignungskriterium inklusive Nachweise darzulegen:
Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“ Nachweis über mindestens drei Unternehmensreferenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die unten benannten Teilanforderungen erfüllen. Der Nachweis muss durch Einreichung der zur Verfügung gestellten Datei „Referenzdatenblatt“ und den entsprechenden Referenzbescheinigungen (beide Unterlagen stellen die "Unternehmensreferenzen" dar) erfolgen. Ein Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis reicht nicht aus. 1. Mindestanforderungen 1.1 Allgemeine Mindestanforderungen Jede der mindestens drei einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Anforderungen erfüllen: a) Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung). 2.2. Mindestanforderungen an die vergleichbare Bauleistung:
a) Anforderung Stuck
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss:
(1) Anstricharbeiten auf Stuckprofilen, Auftrag mit Bürste, unter denkmalpflegerischen Auflagen umfassen und
(2) der Anteil des Auftragsvolumens für – Stuck - muss mindestens 15.000 € (netto) betragen haben.
b) Anforderung Silikatfarben:
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss:
(1) Anstricharbeiten mit Silikatfarben / Sol-Silikatfarben, Auftrag mit Brüste nass-in-nass im Kreuzgang umfassen und
(2) der Anteil des Auftragsvolumens -Silikatfarben- muss mindestes 250.000 € (netto) betragen haben.
c) Anforderung Schabloniertechnik:
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss:
(1) Aufbringen von Ornamenten in Schabloniertechnik und/oder Bronzierungen einschl. Schablonenherstellung nach restauratorischem Befund umfassen haben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Unternehmensreferenzen Referenzbescheinigungen des ehemaligen Auftraggebers bei den bestplatzierten Bietern nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 111300000V0074
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 014-039933 (2025-01-20)