KKSG2025JBA007 VMware

Knappschaft Kliniken Solution

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anschaffung der folgenden benötigten VMware vSphere Enterprise Plus (VVP) Subscription für 3 Jahre mit jährlicher Zahlung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KKSG2025JBA007 VMware
Referenznummer: KKSG2025JBA007 VMware
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anschaffung der folgenden benötigten VMware vSphere Enterprise Plus (VVP) Subscription für 3 Jahre mit jährlicher Zahlung.
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: KKSG2025JBA007 VMware
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anschaffung der folgenden benötigten VMware vSphere Enterprise Plus (VVP) Subscription für 3 Jahre mit jährlicher Zahlung: Product Name: VMware vSphere Enterprise Plus - Multiyear - Subscription per Core SKU:VCF-VSP-ENT-PLUS Anzahl Cores: 2096 Alle Leistungsinhalte ergeben sich aus der SKU definierten Produktbeschreibung. Die Lizenzen werden nicht direkt von Broadcom, sondern von Handelspartnern vertrieben. Der Auftragnehmer muss berechtigter Handelspartner sein und wird mit dem Verkauf beauftragt. Der Auftragnehmer sorgt für einen Leistungsbeginn für die VMware vSphere Enterprise Plus Subscription ab Zuschlag. Zahlungen erfolgen jährlich zu 1/3 des Gesamtpreises.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Stadt: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-28 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Entsprechend des gesetzliches Rahmens.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über Autorisierter als Partner / Reseller für die angebotenen Vmware Lizenzen
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gilt der gesetzliche Rahmen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Knappschaft Kliniken Solution
Nationale Registrierungsnummer: 00001831
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Postort: Bochum
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jonas.baier@kk-sg.de 📧
Telefon: +49 2342992870 📞
URL: https://www.kk-sg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.kk-sg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DML59AV/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DML59AV 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DML59AV 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DML59AV
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 02289499163
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 054-172708 (2025-03-17)