Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung der Klärschlammerde (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in den vom Auftragnehmer genannten Ausbringregionen und die Räumung der Vererdungsbeete mit den Hauptleistungen und Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlage Aurich-Haxtum, Räumung von vier Vererdungsbeeten und Entsorgung des vererdeten Klärschlamms
Referenznummer: FD15-425-03
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung der Klärschlammerde...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung der Klärschlammerde (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in den vom Auftragnehmer genannten Ausbringregionen und die Räumung der Vererdungsbeete mit den Hauptleistungen und Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerte Klärschlammerde an, die derzeit landwirtschaftlich verwertet bzw. thermisch entsorgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerte Klärschlammerde an, die derzeit landwirtschaftlich verwertet bzw. thermisch entsorgt wird. Da die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen Ende Februar 2026 auslaufen, werden die Klärschlammentsorgung und die Räumung der Vererdungsbeete neu ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungen zur ordnungsgemäßen Räumung der Vererdungsbeete und gesetzeskonformen Verwendung der Klärschlammerde der KA Aurich mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Zwischenlagerung (falls notwendig), Transport, ggf. Vorbehandlung (z. B. Kalk), landwirtschaftliche Verwertung/thermische Ent- sorgung einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Die landwirtschaftliche Verwendung soll als Entsorgungsweg beibehalten werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Aurich🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2030-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ca. alle vier Jahre wird die Leistung erneut ausgeschrieben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Räumungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verwertungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pflegekonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis zum Wiederaustrieb des Schilfbewuchs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsmanagement
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 11:14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 11:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB) sowie Firmendarstellung mit vollständiger und transparenter Darlegung der Zugehörigkeit des Bieters bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB) sowie Firmendarstellung mit vollständiger und transparenter Darlegung der Zugehörigkeit des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zu anderen Unternehmen, Konzernen oder Unternehmensverbänden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweise, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 10 Beeträumungen mit einer Größe von mind. 2.000 m² Beetgröße und/oder einer Tonnage von 1.000 t OS pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweise, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 10 Beeträumungen mit einer Größe von mind. 2.000 m² Beetgröße und/oder einer Tonnage von 1.000 t OS pro Beeträumung erbracht wurden. Anzugeben ist der Standort des Klärschlammvererdungsbeetes, die Größe der Beetfläche, Dauer der Räumung sowie ein Ansprechpartner des Anlagenbetreibers mit dem Namen, der Anschrift und der Telefonnummer. - Nachweise über die Verwertung von mindestens 5.000 t OS in den letzten 5 Jahren von explizit Klärschlammerde aus schilfbewachsenen Vererdungsbeeten mit entsprechenden Schilfanteilen/Rhizomen in der Landwirtschaft. - Nachweise über den Wiederaustrieb der Schilfpflanzen ohne Nachpflanzen nach der Räumung von Beeten in Höhe von mindestens 80 % Wiederaustrieb der Pflanzen bei mindestens 10 Räumungen in den letzten 5 Jahren. - Nachweise, dass die Räumung und Abfuhr von 300 t OS/Tag erfolgreich bei 5 Beeträumungen in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurde.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis qualifizierten Personals zur Überwachung der baulichen Tätigkeiten. Benennung vom Vornamen, Namen, der Fachrichtung und dem Studienabschluss (z....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis qualifizierten Personals zur Überwachung der baulichen Tätigkeiten. Benennung vom Vornamen, Namen, der Fachrichtung und dem Studienabschluss (z. B. Dipl. Bau-Ing.). - Nachweis qualifizierten Personals zur Planung, Durchführung und Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung unter Einhaltung der Vorgaben von AbfKlärV, DüMV, DüV. Benennung vom Vornamen, Namen, der Fachrichtung und dem Studienabschluss (z. B. Dipl.-Ing. Agr.). - Nachweis der Qualifikation zur Durchführung von Folienschweißarbeiten an abwasser-technischen Anlagen nach WHG sowie zur Dichtigkeitsprüfung der Folienschweißarbeiten. - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb bzw. Erlaubnis zum Handel mit nicht gefährlichen Abfällen nach §53 KrWG.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweise und Darlegung über ein nachvollziehbares Räumkonzept mit Technik und Durchführungsplan. - Nachweise, dass das dargelegte Räumungskonzept ohne...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweise und Darlegung über ein nachvollziehbares Räumkonzept mit Technik und Durchführungsplan. - Nachweise, dass das dargelegte Räumungskonzept ohne Beschädigung der Drainageschicht und der Abdichtungsbahn funktioniert (z. B. durch ein Gutachten eines Sachverständigenbüros, bestätigte Referenzschreiben von Auftraggebern). - Darlegung eines Zeitplans, innerhalb dessen die Räumung inkl. Vor- und Nachbereitung der Beete erfolgt bei einer Mindestabfuhr von 300 t OS/Tag. - Nachweise und Darlegung über ein nachvollziehbares Räumungs- und Verwertungskonzept mit Technik und zeitlicher Durchführungsplanung. Das vom Bieter vorzulegende Konzept muss beschreiben, wie die Räumung und Verwertung des Vererdungsbeetes erfolgen soll. Hierbei sind die nachfolgenden Punkte analog zur Leistungserbringung zu behandeln: - Beschreibung ob, Räumung und Verwertung gleichmäßig verteilt über den Vertragszeitraum oder in bestimmten Zeiträumen erfolgen soll - Plausible und nachvollziehbare Vorabplanung, aus der hervorgeht, in welchen Zeiträumen/Abschnitte die Leistungen erbracht werden sollen. - Das Konzept ist so aufzustellen, dass ein möglichst großer Anteil des vererdeten Schlammes mit dem größtmöglichen TS-Gehalt abgefahren werden kann. Die im LV angegebenen Tonnagen dienen als kalkulatorische Grundlage.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 2 % der Auftragssumme...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 2 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die im Angebot angegebenen Netto-Einheitspreise sind Festpreise für 2 Jahre (Laufzeit 4 Jahre). Danach greift die Preisgleitklausel. Rechnungen sind...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die im Angebot angegebenen Netto-Einheitspreise sind Festpreise für 2 Jahre (Laufzeit 4 Jahre). Danach greift die Preisgleitklausel. Rechnungen sind grundsätzlich monatlich vom AN an den AG zu stellen, vorausgesetzt, die Leistungen zur Verwertung/Entsorgung sind vollständig erbracht worden. Dies ist mit Rechnungsstellung entsprechend zu dokumentieren, d.h. durch Original-Wiegenoten, Übernahmescheine und Lieferscheine. Ausnahme bildet die Verbringung des Klärschlammes in ein Zwischenlager. Hier können 70 % der Leistung abgerechnet werden. Die restlichen 30 % können nach erfolgter und nachgewiesener Verwertung/Entsorgung in Rechnung gestellt werden. Zahlungsbedingungen Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist: Der Auftraggeber legt für dieses Verfahren eine wirtschaftliche Obergrenze fest in Höhe von: 400.000 EUR brutto Angebotssumme für die ausgeschriebene landwirtschaftliche Verwertung bzw. thermische Entsorgung über 2 Jahre.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUR00U#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4931-153308📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 239-822622 (2025-12-10)