Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Flörsheim. Containergestellung (max. 20 m³), Abholung, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung kommunalen Klärschlamms. Es hat eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlage stattzufinden. Inklusive Übernahme und Transport des entwässerten Klärschlamms zu einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlage Flörsheim – Klärschlammentsorgung, Thermische Klärschlammverwertung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Flörsheim. Containergestellung (max. 20 m³), Abholung,...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Flörsheim. Containergestellung (max. 20 m³), Abholung, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung kommunalen Klärschlamms. Es hat eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlage stattzufinden. Inklusive Übernahme und Transport des entwässerten Klärschlamms zu einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Flörsheim. Containergestellung (max. 20 m³), Abholung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Flörsheim. Containergestellung (max. 20 m³), Abholung, Transport, Verwiegung und thermische Verwertung kommunalen Klärschlamms. Es hat eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlage stattzufinden. Inklusive Übernahme und Transport des entwässerten Klärschlamms zu einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage.
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Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebssicherheit (Forführung des Betriebs)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vergleich der Umweltbelastungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften müssen auch das Formblatt Bietergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen auch das Formblatt Bietergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistung zuständig sein wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 205-704991 (2025-10-22)