Auf dem Gelände des Niersverbands, Gemarkung Breyell, Flur 3, Flurstück 276, Ritzbruch 32 in 41334 Nettetal ist der vollständige Neubau der Kläranlage während des Weiterbetriebs der bestehenden Anlagen mit deren sukzessivem Rückbau vorgesehen. Die Kläranlage Nette (KA Nette) wurde 1955 errichtet. Der Anlagen-und Baubestand der Kläranlage Nette wurde bis in die 2000er Jahre sukzessive zum aktuellen Stand ausgebaut. In den kommenden Jahren sollen sukzessive alle Bestandsbauwerke zurückgebaut werden. Lediglich die "Gebläsestation Belebung" (Nr. 17) und die "Filteranlage/Nachfällung" (Nr. 21) sollen erhalten bleiben. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb. Die Gesamtmaßnahme ist bis zur geplanten Fertigstellung des kompletten Kläranlagenneubaus in 9 Bauphasen gegliedert. Die vorliegende Ausschreibung ist Bestandteil der Bauphase 1. Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die Arbeiten der Außenanlagen, der Verkehrsflächen, der erdverlegten Rohrleitungen, Kanäle und Kabelschutzrohre sowie zugehöriger Schachtbauwerke für den Bereich der neuen Objekte, die in der Bauphase 1 errichtet werden (u.a. Membranfiltration, Aktivkohlefiltration, Feinsiebung, Abwasserpumpwerk, Werkstatt, Betriebsgebäude, Brauch- & Löschwasserspeicher, Energiegebäude mit Trafostation, MID-Ablaufschacht). Enthalten sind außerdem Abbruchleistungen für bestehende Oberflächen und Rohrleitungen sowie temporäre Einrichtungen zur Entwässerung der neuen Oberflächen und Gebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-1.3 Bautechnik, Kanalbau, Verkehrs- und Außenanlagen
Referenznummer: interne Vergabenummer 100.401
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände des Niersverbands, Gemarkung Breyell, Flur 3, Flurstück 276, Ritzbruch 32 in 41334 Nettetal ist der vollständige Neubau der Kläranlage während des Weiterbetriebs der bestehenden Anlagen mit deren sukzessivem Rückbau vorgesehen. Die Kläranlage Nette (KA Nette) wurde 1955 errichtet. Der Anlagen-und Baubestand der Kläranlage Nette wurde bis in die 2000er Jahre sukzessive zum aktuellen Stand ausgebaut.
In den kommenden Jahren sollen sukzessive alle Bestandsbauwerke zurückgebaut werden. Lediglich die "Gebläsestation Belebung" (Nr. 17) und die "Filteranlage/Nachfällung" (Nr. 21) sollen erhalten bleiben. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb.
Die Gesamtmaßnahme ist bis zur geplanten Fertigstellung des kompletten Kläranlagenneubaus in 9 Bauphasen gegliedert. Die vorliegende Ausschreibung ist Bestandteil der Bauphase 1.
Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die Arbeiten der Außenanlagen, der Verkehrsflächen, der erdverlegten Rohrleitungen, Kanäle und Kabelschutzrohre sowie zugehöriger Schachtbauwerke für den Bereich der neuen Objekte, die in der Bauphase 1 errichtet werden (u.a. Membranfiltration, Aktivkohlefiltration, Feinsiebung, Abwasserpumpwerk, Werkstatt, Betriebsgebäude, Brauch- & Löschwasserspeicher, Energiegebäude mit Trafostation, MID-Ablaufschacht). Enthalten sind außerdem Abbruchleistungen für bestehende Oberflächen und Rohrleitungen sowie temporäre Einrichtungen zur Entwässerung der neuen Oberflächen und Gebäude.
Auf dem Gelände des Niersverbands, Gemarkung Breyell, Flur 3, Flurstück 276, Ritzbruch 32 in 41334 Nettetal ist der vollständige Neubau der Kläranlage während des Weiterbetriebs der bestehenden Anlagen mit deren sukzessivem Rückbau vorgesehen. Die Kläranlage Nette (KA Nette) wurde 1955 errichtet. Der Anlagen-und Baubestand der Kläranlage Nette wurde bis in die 2000er Jahre sukzessive zum aktuellen Stand ausgebaut.
In den kommenden Jahren sollen sukzessive alle Bestandsbauwerke zurückgebaut werden. Lediglich die "Gebläsestation Belebung" (Nr. 17) und die "Filteranlage/Nachfällung" (Nr. 21) sollen erhalten bleiben. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb.
Die Gesamtmaßnahme ist bis zur geplanten Fertigstellung des kompletten Kläranlagenneubaus in 9 Bauphasen gegliedert. Die vorliegende Ausschreibung ist Bestandteil der Bauphase 1.
Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die Arbeiten der Außenanlagen, der Verkehrsflächen, der erdverlegten Rohrleitungen, Kanäle und Kabelschutzrohre sowie zugehöriger Schachtbauwerke für den Bereich der neuen Objekte, die in der Bauphase 1 errichtet werden (u.a. Membranfiltration, Aktivkohlefiltration, Feinsiebung, Abwasserpumpwerk, Werkstatt, Betriebsgebäude, Brauch- & Löschwasserspeicher, Energiegebäude mit Trafostation, MID-Ablaufschacht). Enthalten sind außerdem Abbruchleistungen für bestehende Oberflächen und Rohrleitungen sowie temporäre Einrichtungen zur Entwässerung der neuen Oberflächen und Gebäude.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Viersen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-07 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-07 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-05-07 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter erklärt, unter Angabe einer HR-Nummer und Sitz des Amtsgerichtes, dass er im Handels-/Berufsregister registriert ist, oder dass er nicht zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister verpflichtet ist. Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner Angaben folgende Erklärungen vorlegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).
Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Sicherung einer einwandfreien Ausführung und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eine für die Leistung verantwortliche Person namentlich zu benennen (z.B. bei VOB: gem. § 56 BauO NRW).
Der Bieter erklärt, unter Angabe einer HR-Nummer und Sitz des Amtsgerichtes, dass er im Handels-/Berufsregister registriert ist, oder dass er nicht zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister verpflichtet ist. Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner Angaben folgende Erklärungen vorlegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).
Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Sicherung einer einwandfreien Ausführung und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eine für die Leistung verantwortliche Person namentlich zu benennen (z.B. bei VOB: gem. § 56 BauO NRW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.)
Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine aktuelle Bonitätsauskunft seiner Bank nachweisen kann und erklärt sich zur Vorlage beim Auftraggeber nach dessen Aufforderung bereit.
Es wird versichert, dass – soweit deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben sind – sein Unternehmen seine Bonität durch Jahresabschlüsse nachweisen kann, dass diese (soweit erforderlich und angefordert) dem Auftraggeber zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit übermittelt werden.
Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung als Freiberufler oder über eine Betriebshaftpflichtversicherung als Gewerbetreibender verfügt und legt dem Auftraggeber auf sein Verlangen einen Nachweis des Versicherungsschutzes vor Zuschlagserteilung vor.
Sollte eine Versicherung noch nicht abgeschlossen sein, wird versichert und gegenüber dem Auftraggeber auf sein Verlangen nachgewiesen, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, und zwar mit Deckungsschutz ab Leistungsbeginn. Die Versicherung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen und der Abdeckung auftragsspezifischer Risiken dienen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit sein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.)
Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt c) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine aktuelle Bonitätsauskunft seiner Bank nachweisen kann und erklärt sich zur Vorlage beim Auftraggeber nach dessen Aufforderung bereit.
Es wird versichert, dass – soweit deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben sind – sein Unternehmen seine Bonität durch Jahresabschlüsse nachweisen kann, dass diese (soweit erforderlich und angefordert) dem Auftraggeber zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit übermittelt werden.
Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung als Freiberufler oder über eine Betriebshaftpflichtversicherung als Gewerbetreibender verfügt und legt dem Auftraggeber auf sein Verlangen einen Nachweis des Versicherungsschutzes vor Zuschlagserteilung vor.
Sollte eine Versicherung noch nicht abgeschlossen sein, wird versichert und gegenüber dem Auftraggeber auf sein Verlangen nachgewiesen, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, und zwar mit Deckungsschutz ab Leistungsbeginn. Die Versicherung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen und der Abdeckung auftragsspezifischer Risiken dienen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit sein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https:// ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.).
Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz des Unternehmens von mindestens 1,5 Mio. € pro Jahr aufweist, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung von vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er in den letzten 5 Jahren drei vergleichbare Leistungen in folgenden Bereichen ausgeführt hat:
1. Bauarbeiten im Bereich Kanalbau oder
2. Bauarbeiten im Bereich Verkehrswegebau oder
3. Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..)
Hinweis: der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
Der Bieter hat zu erklären, dass er die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zur Verfügung stehen, insbesondere solche, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Auf Verlangen des Auftraggebers legt der Bieter die für das Projekt vorgesehen Technischen Fachkräfte/technische Stellen mitsamt einer Referenzliste sowie ggf. Nachweisen über den beruflichen Status oder die berufliche Qualifikation (einschließlich Berufserfahrung) vor, soweit diese einen Bezug zum Auftrag haben.
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https:// ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.).
Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz des Unternehmens von mindestens 1,5 Mio. € pro Jahr aufweist, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung von vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er in den letzten 5 Jahren drei vergleichbare Leistungen in folgenden Bereichen ausgeführt hat:
1. Bauarbeiten im Bereich Kanalbau oder
2. Bauarbeiten im Bereich Verkehrswegebau oder
3. Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..)
Hinweis: der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
Der Bieter hat zu erklären, dass er die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zur Verfügung stehen, insbesondere solche, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Auf Verlangen des Auftraggebers legt der Bieter die für das Projekt vorgesehen Technischen Fachkräfte/technische Stellen mitsamt einer Referenzliste sowie ggf. Nachweisen über den beruflichen Status oder die berufliche Qualifikation (einschließlich Berufserfahrung) vor, soweit diese einen Bezug zum Auftrag haben.
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wegen Sicherheitsleistungen wird auf § 12 der Vertragsbedingungen (siehe Verdingungsunterlagen) verwiesen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niersverband Viersen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de📧
Telefon: +4921623704-0📞
URL: https://www.niersverband.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55623382🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E55623382🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: UST-IdNr. DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49221147-0📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 062-201342 (2025-03-26)