Die Kläranlage Pasewalk wird vom Eigenbetrieb der Stadt Pasewalk betrieben. Sie entsorgt kommunale und gewerbliche Abwässer der Stadt Pasewalk und der Umlandgemeinden Papendorf, Rollwitz, Belling und Sandförde. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Pasewalk vergibt die Entsorgung von Klärschlamm aus einem Schlammentwässerungsbeet und deren thermische Verwertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlage Pasewalk - Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Verladung und Transport
Referenznummer: EBA VgV OV 007-25
Kurze Beschreibung:
“Die Kläranlage Pasewalk wird vom Eigenbetrieb der Stadt Pasewalk betrieben. Sie entsorgt kommunale und gewerbliche Abwässer der Stadt Pasewalk und der...”
Kurze Beschreibung
Die Kläranlage Pasewalk wird vom Eigenbetrieb der Stadt Pasewalk betrieben. Sie entsorgt kommunale und gewerbliche Abwässer der Stadt Pasewalk und der Umlandgemeinden Papendorf, Rollwitz, Belling und Sandförde.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Pasewalk vergibt die Entsorgung von Klärschlamm aus einem Schlammentwässerungsbeet und deren thermische Verwertung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst alle mit dem Transport und der Verwertung des Klärschlammes verbundenen, logistischen Arbeiten des Schlammentwässerungsbeetes 1 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst alle mit dem Transport und der Verwertung des Klärschlammes verbundenen, logistischen Arbeiten des Schlammentwässerungsbeetes 1 der Kläranlage Pasewalk.
Das Schlammentwässerungsbeet verfügt über zwei Zufahrten. Vor den Zufahrten lagert Sediment, welches der AN entfernen muss. Im nächsten Schritt sind die Betoneinschübe der Zufahrten zu entnehmen. Die Fahrspuren sind vom Klärschlamm überdeckt und müssen durch den Auftragnehmer eigenständig freigelegt werden. Es erfolgen der eigenständige Abtransport des entwässerten Klärschlammes, sofern nötig Zwischenlagerung (Lagerplätze außerhalb des Betriebsgeländes der Kläranlage sind eigenständig durch den AN zu beschaffen) und Verwiegung des Klärschlammes. Der AN muss den übernommenen Klärschlamm in einer geeigneten Anlage (z. B. Zementwerk, Kohlekraftwerk, Müllverbrennung, Monoverbrennung) unter Beachtung sämtlicher abfallrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Vorgaben einer thermischen Verwertung zuführen. Die Vorbehandlung und die Entfernung von Störstoffen (soweit erforderlich) steht in Eigenverantwortung des AN. Die zu verwertende Klärschlammenge liegt bei etwa 3000 t. Der Klärschlamm darf der landwirtschaftlichen Verwertung nicht zugeführt werden.
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Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Leistungen werden nach Bedarf regelmäßig vergeben.” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-19 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-19 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Haußmannstraße 85 in 17309 Pasewalk
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
B) Eigenerklärung über Umsatz
C) Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
B) Eigenerklärung über Umsatz
C) Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters)
D) Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate): Zu A)
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. 3.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.
Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden
anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und
noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre
B) Nachweis über den Eintrag als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
C) Genehmigung der vorgesehenen Verwertungsanlage einschließlich Nachweis über den weiteren Verwertungsweg: Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und
noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“A) Verpflichtungserklärung nach § 15 TVgG M-V und § 16 TVgG M-V;
B) Erklärung nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 TVgG M-V;
C) Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A) Verpflichtungserklärung nach § 15 TVgG M-V und § 16 TVgG M-V;
B) Erklärung nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 TVgG M-V;
C) Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: 13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 15164📞
Fax: 0385-588 485 15817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
– 4 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
– 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 033-104836 (2025-02-14)