Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GeWO; - Eintragung in Handelsregister/Handwerksrolle; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 oder nach Richtlinie 2004/18/EG, Teil II Kap. VII Abschn. 2 Artikel 45;
- Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1.000.000 EURO für Personenschäden und 500.000 EURO für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Umwelthaftplichtversicherung; (Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermines nicht älter als drei Monate ab Ausstellungsdatum sein.)
- Erklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen;
- Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Geschäftsjahre (getrennt nach Berufsgruppen);
- Kopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (ersatzweise Eigenerklärung), der Krankenkasse/n, der Berufsgenossenschaft;
- Erklärung zur Einhaltung von Tariflöhnen (Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermines nicht älter als drei Monate ab Ausstellungsdatum sein.)
- Erklärung über die dem Unternehmen zur Durchführung der Aufgaben zur Verfügung stehende Technik und zum Personal mit branchentypischer Qualifikation;
- Nachweis der gültigen KFZ-Haftpflichtversicherungen für das/die vorgesehenen Einsatzfahrzeug/e;
- Erlaubnis oder Berechtigung nach Güterkraftverkehrsgesetz GüKG § 3 v. 22.06.1998 (zuletzt geändert 31.08.2015);
- Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die angefragten Leistungen;
- Nachweise für die stoffliche Verwertung des Klärschlammes einschließlich Verbrennung oder sonstige zulässige Entsorgungswege (außer Landwirtschaft): Verwertungsstandort, Betreiber, Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Betriebserlaubnis der Verwertungs-/ Entsorgungsanlage (Mindestgültigkeit über ausgeschriebenen Leistungszeitraum);
- Nachweise bei landwirtschaftlicher Verwertung des Klärschlammes: Beispiel Düngeplanung, Beschreibung der Ausbringung, Beispiel für Lieferscheine/Register (Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermines nicht älter als drei Monate ab Ausstellungsdatum sein.)
- Bekanntgabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre mit Angabe der Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Anforderungen der Nachweise und Erklärungen erfolgen auf Grundlage des GWB bzw. der VgV. Bei Bietergemeinschaften oder Einbeziehung von Subunternehmen sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von
allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. allen einbezogenen Subunternehmen gleichermaßen zu erbringen! Bieter oder Bietergemeinschaften, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, haben gleichwertige Unterlagen und Nachweise nach Maßgabe ihrer Ursprungs- oder Herkunftsländer in beglaubigter deutscher Übersetzung beizubringen.