Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung für 2026 und Folgejahre im Zentralklärwerk Zeitz, Tröglitzer Straße 1 in 06729 Elsteraue OT Göbitz
Referenznummer: 633104/10/2025
Kurze Beschreibung:
“Klärschlammentsorgung für 2026 und Folgejahre im Zentralklärwerk Zeitz, Tröglitzer Straße 1 in 06729 Elsteraue OT Göbitz”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Klärschlammentsorgung für 2026 und Folgejahre im Zentralklärwerk Zeitz, Tröglitzer Straße 1 in 06729 Elsteraue OT Göbitz”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
(siehe auch Formblatt 631 EU_Angebotsaufforderung Ergänzung)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
- Gültiger Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe auch Formblatt 631 EU_Angebotsaufforderung Ergänzung)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
Auf Verlangen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister
(siehe auch Formblatt 631 EU_Angebotsaufforderung Ergänzung)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von mindestens zwei (vergleichbaren) Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren
(siehe auch Formblatt 631 EU_Angebotsaufforderung Ergänzung)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ergänzung zu Formblatt 631 EU_Angebotsaufforderung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
- Gewerbeerlaubnis zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ergänzung zu Formblatt 631 EU_Angebotsaufforderung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
- Gewerbeerlaubnis zur Abfallbeseitigung
- Erlaubnis oder Lizenz nach Güterkraftverkehrsgesetz (§3 GüKG)
- Transportgenehmigung nach Verordnung Transportgenehmigung (TgV)
- Entsorgungskonzept inkl. Geräteausstattung
- Nachweis Umwelthaftpflichtbasisversicherung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 0345-514-0
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 196-670029 (2025-10-10)