Auftragsbekanntmachung (2025-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt
Referenznummer: AZV-MU-145-25-1
Kurze Beschreibung:
“Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebenen Leistungen im Los 1 umfassen:
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben
Es hat...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Leistungen im Los 1 umfassen:
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben
Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlagen stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder
- eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt
oder
- aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert.
Sollte der Bieter für ersteres optieren, muss er bei Überschreitung einschlägiger Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung, eine thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer von ihm verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage durchführen. In diesem Fall erhält er dann für die thermische Verwertung eine Zulage, die bei dem Zuschlagskriterium „Preis“ angemessen gewichtet wird.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Unstrut-Hainich-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Gotha🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“ggf. erfolgt eine Folgeausschreibung zum Ende der Laufzeit” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber erhält die Option, das Vertragsverhältnis um ein Jahr zu verlängern. Die Option umfasst somit einen Verlängerungszeitraum vom ...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber erhält die Option, das Vertragsverhältnis um ein Jahr zu verlängern. Die Option umfasst somit einen Verlängerungszeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2029. Will der Auftraggeber die Option ausüben, hat er das bis spätestens 30.06.2028 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebenen Leistungen im Los 2 umfassen:
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt
Es hat also eine fachgerechte...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Leistungen im Los 2 umfassen:
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt
Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder
- eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt
oder
- aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert.
Sollte der Bieter für ersteres optieren, muss er bei Überschreitung einschlägiger Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung, eine thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer von ihm verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage durchführen. In diesem Fall erhält er dann für die thermische Verwertung eine Zulage. (Die Zulage wird bei dem Zuschlagskriterium „Preis“ angemessen gewichtet.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“ggf. Folgeausschreibung zum Ende der Laufzeit” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-24 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-27 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 184-627646 (2025-09-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die unter Ziffer 5.1.1. und Ziffer 5.1.4. der ursprünglichen Bekanntmachung beschriebene Verlängerungsoption entfällt. Näheres dazu ist im veröffentlichten...”
Die unter Ziffer 5.1.1. und Ziffer 5.1.4. der ursprünglichen Bekanntmachung beschriebene Verlängerungsoption entfällt. Näheres dazu ist im veröffentlichten Nachschreiben Nr. 1 erläutert.
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Quelle: OJS 2025/S 201-689760 (2025-10-17)