Auftragsbekanntmachung (2025-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg 07/2025 - 12/2027
Referenznummer: LEO-2025-0024
Kurze Beschreibung:
“Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm (Jahresmenge ca. 4.500 t/a entwässerter Schlamm) aus der Sammelkläranlage Mittleres...”
Beschreibung der Beschaffung
Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm (Jahresmenge ca. 4.500 t/a entwässerter Schlamm) aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsdauer 01.07.2025 bis 31.12.2027 mit 4-maliger Verlängerungsoption um je 3 Monate vom 01.01.2028 bis 31.03.2028, 01.04.2028 - 30.06.2028,...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsdauer 01.07.2025 bis 31.12.2027 mit 4-maliger Verlängerungsoption um je 3 Monate vom 01.01.2028 bis 31.03.2028, 01.04.2028 - 30.06.2028, 01.07.2028
bis 30.09.2028 und 01.10.2028 bis 31.12.2028.
Zum 31.12.2028 endet der Vertrag automatisch.
Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen (siehe § 56 Abs. 2 VgV)”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (D) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (D) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
— keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen,
— und es sich bei seinem Unternehmen um einen Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG (oder gleichwertig i. S. anderer Mitgliedstaaten) handelt.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE- nach §50 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (D) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (D) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den
Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben, dass:
— eine KFZ Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR und
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR besteht.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE- nach §50 VgV
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (D) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (D) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist für die thermische Entsorgung ferner anzugeben:
— genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der Anlage (inkl.Transportentfernung (km-Angabe)) zwischen Kläranlage und Entsorgungsanlage),
— Kurzbeschreibung der Anlagentechnik,
— Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage,
— Nachweis der Genehmigung der Anlage zur Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Gültigkeitsdauer der Genehmigung,
— projektbezogene Annahmeerklärung des Betreibers über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung für die gesamte Vertragslaufzeit,
— Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad bzw. vorgesehene alternative Entsorgungsanlagen z. B. bei Revisionen o. ä.).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 %...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.
“Bieterfragen sind bis spätestens 25.02.2025, 10:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftaggeberin behält sich die Beantwortung...”
Bieterfragen sind bis spätestens 25.02.2025, 10:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftaggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen:
- download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
- download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
- Registierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
-- automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
-- verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg;
-- verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
-- telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 711 66601-476;
-- elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
"Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
"Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeiger Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞
Fax: +49 721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg,de/rpk/abt1/ref15 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 022-067781 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 066 500 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 066 500 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE144198483
Postanschrift: Auf der Hub 35-39
Postleitzahl: 76307
Postort: Karlsbad
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.haag@mse-mobile.de📧
Telefon: +49 7248927023📞
Fax: +49 7248927093 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2025/S 095-318640 (2025-05-15)