Thermische Verwertung von Klärschlamm für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028 (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm).Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk. Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen muss der dortan fallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtransportiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 5 000-6 000 t pro Jahr ausgegangen. (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag abzunehmen und zu verwerten. Der Transport des entwässerten Klärschlammes erfolgt durch die Stadt Würzburg mit eigenen LKW's während der Betriebszeiten von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag und am Samstagvon 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu der vom Auftragnehmer anzugebenden thermischen Verwertungsanlage und muss dort vom Auftragnehmer angenommen und thermisch behandelt werden. Die Leistungsfähigkeit der Anlage sowie die Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten des Klärschlammes wie auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate (Asche) sind mit dem Angebot nachzuweisen. (Eignungskriterium) Der Auftragnehmer hat hierzu die Beschreibung des angebotenen Verwertungskonzepts mitdem Angebot vorzulegen (Selbstauskunft/Anlage 1). Die Leistungsbeschreibung sowie das vom Auftragnehmer mit dem Angebot einzureichende Verwertungskonzept wird im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammverwertung
Reference number: EBW-EIII-2025-1
Kurze Beschreibung:
“Thermische Verwertung von Klärschlamm für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028 (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm).Der Entwässerungsbetrieb...”
Kurze Beschreibung
Thermische Verwertung von Klärschlamm für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028 (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm).Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk. Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen muss der dortan fallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtransportiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 5 000-6 000 t pro Jahr ausgegangen. (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag abzunehmen und zu verwerten. Der Transport des entwässerten Klärschlammes erfolgt durch die Stadt Würzburg mit eigenen LKW's während der Betriebszeiten von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag und am Samstagvon 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu der vom Auftragnehmer anzugebenden thermischen Verwertungsanlage und muss dort vom Auftragnehmer angenommen und thermisch behandelt werden. Die Leistungsfähigkeit der Anlage sowie die Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten des Klärschlammes wie auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate (Asche) sind mit dem Angebot nachzuweisen. (Eignungskriterium) Der Auftragnehmer hat hierzu die Beschreibung des angebotenen Verwertungskonzepts mitdem Angebot vorzulegen (Selbstauskunft/Anlage 1). Die Leistungsbeschreibung sowie das vom Auftragnehmer mit dem Angebot einzureichende Verwertungskonzept wird im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsgegenstand.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Thermische Verwertung von Klärschlamm für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028 (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm). Der Entwässerungsbetrieb...”
Beschreibung der Beschaffung
Thermische Verwertung von Klärschlamm für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028 (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm). Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk. Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung vonkommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtransportiert und thermisch verwertet werden. Der Transport des entwässerten Klärschlammes erfolgt durch die Stadt Würzburg mit eigenen LKW's zuder vom Auftragnehmer anzugebenden thermischen Verwertungsanlage und muss dort vom Auftragnehmer angenommen und thermisch behandelt werden.Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 5 000-6 000 t pro Jahr ausgegangen. (insgesamt ca. 18.000-21.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischenSchwankungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen.Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag abzunehmen und zuverwerten.
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Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu (Option), die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr zuverlängern, sollten bis zum 30.05.2027 nicht mindestens...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu (Option), die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr zuverlängern, sollten bis zum 30.05.2027 nicht mindestens 10.000 t entwässerter Klärschlamm vom Auftraggeberbeim Auftragnehmer angeliefert und vom Auftragnehmer thermisch verwertet worden sein. Das Optionsrechtmuss bis zum 31.08.2027 vom Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-01 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Leistungsfähigkeit der Anlage sowie die Verwertungs- Entsorgungsmöglichkeiten des Klärschlammes u. auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Leistungsfähigkeit der Anlage sowie die Verwertungs- Entsorgungsmöglichkeiten des Klärschlammes u. auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate(Asche)sind mit Angebot nachzuweisen. Eignungskriterium) Der AN hat hierzu die Beschreibung des angebotenen Verwertungskonzepts mit dem Angebot vorzulegen (Auskunft/Anlage 1).: Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=307775
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für Vertragserfüllung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Der Auftrag wird nur an einen Auftragnehmer vergeben, der über sämtliche erforderlichen Zulassungen nach § 52 KrW-/AbfG und behördlichen Genehmigungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Der Auftrag wird nur an einen Auftragnehmer vergeben, der über sämtliche erforderlichen Zulassungen nach § 52 KrW-/AbfG und behördlichen Genehmigungen nach dem BiSchG für die thermische Verwertung von Klärschlamm wie auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate (Asche) verfügt. Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft müssen sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft über sämtliche erforderlichen Zulassungen und behördlichen Genehmigungen für die thermische Verwertung von Klärschlamm wie auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate (Asche) verfügen. (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium);2) Der Auftragnehmer hat einen entsprechenden Versicherungsschutz mit folgenden Mindestdeckungssummennachzuweisen (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium):— 5 Mio. EUR für Personenschäden,— 5 Mio. EUR für Sachschäden— 5 Mio. EUR sonstige Schäden.Die Ersatzleistung muss mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 036-116167 (2025-02-18)