Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel

Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Stadtentwässerung

Lieferung von Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7 H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel Menge: 3600 t für 2 Jahre ab 01. Okt. 2025 bis 30. Sep. 2027 sowie mit Option auf weitere 1800 t für 1 Jahr bis 30. Sep. 2028 und zusätzlich 4 Monate zur Kompensation etwaiger Abrufverzögerungen. Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-II-Sulfat aus dem Abwasser entfernt um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten. Die Lösestation des Phosphatfällmittels befindet sich im Zulaufbereich der Kläranlage und ist mit dem LKW anfahrbar. Zur Lösestation (Geb. G23) gehören zwei Einsumpfbunker, wobei nach Anweisung durch das Klärwerkspersonal einer der beiden Bunker pro Fuhre befüllt wird. Die Abkippschwellen der Bunker sind 30 cm hoch bei einer Länge von 4 m. Seitliches Abkippen ist nicht möglich. Der Abstand von der Außenkante der Abkippschwelle bis zur Bunkerrückwand beträgt 2,20 m. Dieses Maß ist hinsichtlich der Form der Heckklappe zu beachten. Über den Einsumpfbunkern befindet sich ein Schutzgitter zum Schutz vor großen Fremdstoffen mit Gitterabständen von 19cm x 19cm. Für die momentan eingestellte Dosiermenge ist etwa 5x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von zur Phosphatfällung geeignetem Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat einschließlich der Befüllung in die Einsumpfbunker auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7 H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel Menge: 3600 t für 2 Jahre ab 01. Okt. 2025 bis 30. Sep. 2027 sowie mit Option auf weitere 1800 t für 1 Jahr bis 30. Sep. 2028 und zusätzlich 4 Monate zur Kompensation etwaiger Abrufverzögerungen. Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-II-Sulfat aus dem Abwasser entfernt um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten. Die Lösestation des Phosphatfällmittels befindet sich im Zulaufbereich der Kläranlage und ist mit dem LKW anfahrbar. Zur Lösestation (Geb. G23) gehören zwei Einsumpfbunker, wobei nach Anweisung durch das Klärwerkspersonal einer der beiden Bunker pro Fuhre befüllt wird. Die Abkippschwellen der Bunker sind 30 cm hoch bei einer Länge von 4 m. Seitliches Abkippen ist nicht möglich. Der Abstand von der Außenkante der Abkippschwelle bis zur Bunkerrückwand beträgt 2,20 m. Dieses Maß ist hinsichtlich der Form der Heckklappe zu beachten. Über den Einsumpfbunkern befindet sich ein Schutzgitter zum Schutz vor großen Fremdstoffen mit Gitterabständen von 19cm x 19cm. Für die momentan eingestellte Dosiermenge ist etwa 5x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von zur Phosphatfällung geeignetem Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat einschließlich der Befüllung in die Einsumpfbunker auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ferrosulfat = Eisen(II)-sulfat 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E35133574
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel. 3600 t für 2 Jahre ab 01. Okt. 2025 bis 30. Sep. 2027 sowie mit Option auf weitere 1800 t für 1 Jahr bis 30. Sep. 2028 und zusätzlich 4 Monate zur Kompensation etwaiger Abrufverzögerungen.
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7 H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel. Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-II-Sulfat aus dem Abwasser entfernt um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten. Die Lösestation des Phosphatfällmittels befindet sich im Zulaufbereich der Kläranlage und ist mit dem LKW anfahrbar. Zur Lösestation (Geb. G23) gehören zwei Einsumpfbunker, wobei nach Anweisung durch das Klärwerkspersonal einer der beiden Bunker pro Fuhre befüllt wird. Die Abkippschwellen der Bunker sind 30 cm hoch bei einer Länge von 4 m. Seitliches Abkippen ist nicht möglich. Der Abstand von der Außenkante der Abkippschwelle bis zur Bunkerrückwand beträgt 2,20 m. Dieses Maß ist hinsichtlich der Form der Heckklappe zu beachten. Über den Einsumpfbunkern befindet sich ein Schutzgitter zum Schutz vor großen Fremdstoffen mit Gitterabständen von 19cm x 19cm. Für die momentan eingestellte Dosiermenge ist etwa 5x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von zur Phosphatfällung geeignetem Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat einschließlich der Befüllung in die Einsumpfbunker auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Vertragslaufzeiten: Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 12 Monate (01. Oktober 2027 – 30. September 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. April 2027 schriftlich kündigt. Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern aus nachfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich war: Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage, Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen. Lieferumfang: Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 3.600 t Eisen-II-Sulfat. Im Falle einer Vertragsverlängerung erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 1.800 t Eisen-II-Sulfat. Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 5.400 t Eisen-II-Sulfat. Pro Lieferung sollen ca. 25t angeliefert werden. Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Die im Vertrag genannten Mengen sind unverbindliche Maximalmengen (geschätzter Bedarf). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche vereinbarte Mengen abgerufen werden. Nicht abgerufene Mengen werden nicht entschädigt. Der Auftraggeber wird Abrufe während der Vertragslaufzeit nur dem Auftragnehmer und nicht Dritten erteilen.
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Postanschrift: Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2
Postleitzahl: 76187 Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 12 Monate (01. Oktober 2027 – 30. September 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. April 2027 schriftlich kündigt. Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern aus nachfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich war: Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage, Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen. Lieferumfang: Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 3.600 t Eisen-II-Sulfat. Im Falle einer Vertragsverlängerung erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 1.800 t Eisen-II-Sulfat. Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 5.400 t Eisen-II-Sulfat.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-24 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 108 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-24 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Stadtentwässerung
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003734
Postanschrift: Kaiserallee 4
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tba@karlsruhe.de 📧
Telefon: 07 21 - 1 3366 01 📞
URL: http://www.karlsruhe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35133574 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E35133574 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EUSanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E35133574. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 13. Juni 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15, Vergabekammer, Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-335864 (2025-05-22)