Lieferung von Natronlauge (NaOH 50%) zur Neutralisation von Waschwässern aus der Rauchgas- und Abluftreinigung. Menge: 660t für 18 Monate ab 01.10.2025 bis 31.03.2027 sowie mit Option auf weitere 6 Monate Vertragslaufzeit. Im Klärwerk Karlsruhe müssen die Waschwässer aus der Abluft- und Rauchgaswäsche mittels Natronlauge neutralisiert werden bevor diese dem allgemeinen Abwasserreinigungsprozess im Klärwerk zugeführt werden. Die als wässrige Lösung (50 Gew.-%) anzuliefernde Natronlauge wird über die Entladestelle an der Ostseite der Chemikalienannahmestation (Geb. 71A) in den Lagertank eingefüllt und von hier über die Natronlaugedosierstation an den erforderlichen Stellen zu dosiert. Der Lagertank hat ein Volumen von 20 m³ und befindet sich in der Halle der Chemikalienannahmestation. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Tankwagenkupplung 3“. Für die momentan benötigten Dosiermengen ist 1-2x pro Monat eine Anlieferung von 20 t des Produktes erforderlich. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot Der Prozentanteil an NaOH muss im Toleranzbereich von +/- 1% (49-51%) liegen. Angebote außerhalb dieses Toleranzbereiches werden von der Wertung ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Natronlauge (NaOH 50%) zur Neutralisation von Waschwässern aus der Rauchgas- und Abluftreinigung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Natronlauge (NaOH 50%) zur Neutralisation von Waschwässern aus der Rauchgas- und Abluftreinigung.
Menge: 660t für 18 Monate ab 01.10.2025 bis 31.03.2027 sowie mit Option auf weitere 6 Monate Vertragslaufzeit.
Im Klärwerk Karlsruhe müssen die Waschwässer aus der Abluft- und Rauchgaswäsche mittels Natronlauge neutralisiert werden bevor diese dem allgemeinen Abwasserreinigungsprozess im Klärwerk zugeführt werden.
Die als wässrige Lösung (50 Gew.-%) anzuliefernde Natronlauge wird über die Entladestelle an der Ostseite der Chemikalienannahmestation (Geb. 71A) in den Lagertank eingefüllt und von hier über die Natronlaugedosierstation an den erforderlichen Stellen zu dosiert. Der Lagertank hat ein Volumen von 20 m³ und befindet sich in der Halle der Chemikalienannahmestation. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Tankwagenkupplung 3“.
Für die momentan benötigten Dosiermengen ist 1-2x pro Monat eine Anlieferung von 20 t des Produktes erforderlich.
Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken
gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei
Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem
Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des
Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die
Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag
erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot
Der Prozentanteil an NaOH muss im Toleranzbereich von +/- 1% (49-51%) liegen. Angebote außerhalb dieses Toleranzbereiches werden von der Wertung ausgeschlossen.
Lieferung von Natronlauge (NaOH 50%) zur Neutralisation von Waschwässern aus der Rauchgas- und Abluftreinigung.
Menge: 660t für 18 Monate ab 01.10.2025 bis 31.03.2027 sowie mit Option auf weitere 6 Monate Vertragslaufzeit.
Im Klärwerk Karlsruhe müssen die Waschwässer aus der Abluft- und Rauchgaswäsche mittels Natronlauge neutralisiert werden bevor diese dem allgemeinen Abwasserreinigungsprozess im Klärwerk zugeführt werden.
Die als wässrige Lösung (50 Gew.-%) anzuliefernde Natronlauge wird über die Entladestelle an der Ostseite der Chemikalienannahmestation (Geb. 71A) in den Lagertank eingefüllt und von hier über die Natronlaugedosierstation an den erforderlichen Stellen zu dosiert. Der Lagertank hat ein Volumen von 20 m³ und befindet sich in der Halle der Chemikalienannahmestation. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Tankwagenkupplung 3“.
Für die momentan benötigten Dosiermengen ist 1-2x pro Monat eine Anlieferung von 20 t des Produktes erforderlich.
Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken
gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei
Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem
Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des
Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die
Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag
erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot
Der Prozentanteil an NaOH muss im Toleranzbereich von +/- 1% (49-51%) liegen. Angebote außerhalb dieses Toleranzbereiches werden von der Wertung ausgeschlossen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Natronlauge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E82686877
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Natronlauge (50%) zur Neutralisation von Waschwässern aus der Rauchgas- und Abluftreinigung.
660t für 18 Monate ab Okt 25 - Mrz 27 mit Verlängopt. um 6 Monate.
Postanschrift: An der Wässerung Nr. 2
Postleitzahl: 76187
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 6 Monate (01. April 2027 – 30. September 2027), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. November 2026 schriftlich kündigt.
Die Verlängerungsoption führt nicht zu einer Erhöhung der maximalen Abnahmemenge gemäß Ziffer 5 des Leistungsverzeichnisses. Die Verlängerungsoption soll dazu dienen bei Abrufverzögerungen die Vertragslaufzeit zu verlängern, damit die restliche Abnahmemenge abgerufen werden kann.
Der Vertrag endet sobald die maximale Abnahmemenge abgerufen wurde, oder die Vertragslaufzeit endet.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 6 Monate (01. April 2027 – 30. September 2027), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. November 2026 schriftlich kündigt.
Die Verlängerungsoption führt nicht zu einer Erhöhung der maximalen Abnahmemenge gemäß Ziffer 5 des Leistungsverzeichnisses. Die Verlängerungsoption soll dazu dienen bei Abrufverzögerungen die Vertragslaufzeit zu verlängern, damit die restliche Abnahmemenge abgerufen werden kann.
Der Vertrag endet sobald die maximale Abnahmemenge abgerufen wurde, oder die Vertragslaufzeit endet.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-22 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV
nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den
letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben
dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den
letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben
dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu
werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei
Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird
zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen
Auftraggebers benannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu
werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei
Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird
zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen
Auftraggebers benannt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die
für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die
für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben
werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung
für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende
Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen
Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben
werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung
für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende
Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen
Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss
erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt
werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das
Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG
durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss
erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt
werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das
Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG
durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben,
ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform
eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen
genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben,
ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform
eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen
genannt sein.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Stadtentwässerung
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003734
Postanschrift: Kaiserallee 4
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tba@karlsruhe.de📧
Telefon: 07 21 - 1 3366 01📞
URL: http://www.karlsruhe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82686877🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E82686877🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein
Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu
EUSanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der
Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung
abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport
(www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E82686877. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige
Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem
Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die
ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation
teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
bis 11. Juli 2025 ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die
auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen
noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden
nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten
Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht
mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über
subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die
Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei
elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die
Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein
Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu
EUSanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der
Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung
abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport
(www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E82686877. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige
Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem
Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die
ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation
teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
bis 11. Juli 2025 ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die
auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen
noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden
nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten
Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht
mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über
subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die
Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei
elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die
Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15, Vergabekammer, Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 111-379098 (2025-06-10)