Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung. Menge: 500 Tonnen von ca. Oktober 2025 bis ca. September 2026 sowie mit Option auf weitere 250 Tonnen bis ca. April 2027 und zusätzlichen 4 Monaten bei Abrufverzögerungen. Bestandteil der 4. Reinigungsstufe ist eine Dosieranlage für Pulveraktivkohle (PAK) zur automatischen PAK-Dosierung. Die PAK-Dosierung erfolgt aus zwei Vorratssilos mit je 125 m3 Volumen. Diese befinden sich bei der Dosierhalle der Adsorption (Geb. G92). Die Silos werden über den südlich vor dem Gebäude befindlichen Entladeplatz beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Feuerwehrkupplung Storz A (110 mm Schlauchdurchmesser) DIN 14323. Für die vorgesehene Dosiermenge (ca. 1,4 t PAK/d) ist ca. 2-3 x pro Monat eine Anlieferung von ca. 15 – 20 t PAK erforderlich. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet: Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil. Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung
Referenznummer: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung
Kurze Beschreibung:
Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung.
Menge: 500 Tonnen von ca. Oktober 2025 bis ca. September 2026 sowie mit Option auf weitere 250 Tonnen bis ca. April 2027
und zusätzlichen 4 Monaten bei Abrufverzögerungen.
Bestandteil der 4. Reinigungsstufe ist eine Dosieranlage für Pulveraktivkohle (PAK) zur automatischen PAK-Dosierung. Die PAK-Dosierung erfolgt aus zwei Vorratssilos mit je 125 m3 Volumen. Diese befinden sich bei der Dosierhalle der Adsorption (Geb. G92). Die Silos werden über den südlich vor dem Gebäude befindlichen Entladeplatz beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Feuerwehrkupplung Storz A (110 mm Schlauchdurchmesser) DIN 14323.
Für die vorgesehene Dosiermenge (ca. 1,4 t PAK/d) ist ca. 2-3 x pro Monat eine Anlieferung von ca. 15 – 20 t PAK erforderlich.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe.
Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen.
Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN).
Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen.
Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.
Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet:
Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock
An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil.
Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.
Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung.
Menge: 500 Tonnen von ca. Oktober 2025 bis ca. September 2026 sowie mit Option auf weitere 250 Tonnen bis ca. April 2027
und zusätzlichen 4 Monaten bei Abrufverzögerungen.
Bestandteil der 4. Reinigungsstufe ist eine Dosieranlage für Pulveraktivkohle (PAK) zur automatischen PAK-Dosierung. Die PAK-Dosierung erfolgt aus zwei Vorratssilos mit je 125 m3 Volumen. Diese befinden sich bei der Dosierhalle der Adsorption (Geb. G92). Die Silos werden über den südlich vor dem Gebäude befindlichen Entladeplatz beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Feuerwehrkupplung Storz A (110 mm Schlauchdurchmesser) DIN 14323.
Für die vorgesehene Dosiermenge (ca. 1,4 t PAK/d) ist ca. 2-3 x pro Monat eine Anlieferung von ca. 15 – 20 t PAK erforderlich.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe.
Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen.
Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN).
Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen.
Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.
Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet:
Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock
An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil.
Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Aktivkohle📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E98845615
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung.
500 Tonnen von ca. 10/2025 bis ca. 09/2026 mit Option auf weitere 250 Tonnen bis ca. 04/2027 und zusätzlichen 4 Monaten
Beschreibung der Beschaffung:
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen.
Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.
Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet:
Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock
An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil.
Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.
Der Preis pro t TS wird über den spezifizierten Wassergehalt berechnet. Die prozentuale Verringerung der DOC- und SAK-Werte wird anhand von 3 Rührversuchen bei einer Konzentration von 10, 20 und 30 mg Pulveraktivkohle je Liter Abwasser des Klärwerks Karlsruhe ermittelt.
Die durchschnittlichen Eingangskonzentrationen in die Adsorptionsanlage bzw. aus dem Ablauf des Nachklärbeckens der Kläranlage Karlsruhe entsprechen:
CSB, membranfiltriert 0,45 µm 15-40 mg/L
DOC, membranfiltriert 0,45 µm 5-18 mg/L
SAK 254nm ca. 15
Abfiltrierbare Stoffe (0,45µm Filter) 10-20 mg/L
Es erfolgt eine Gewichtung der DOC- und SAK-Entnahmeleistungen. Die Entnahmeleistung bei 10 mg geht zu 50%, die bei 20 mg zu 33,33% und die bei 30 mg zu 16,66% in die Berechnung ein. DOC- und SAK254nm-Entnahmeleistungen werden jeweils zu 50% gewichtet.
Die weitere detaillierte Beschreibung der Leistungen ist dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Dort wird ebenfalls auf die geforderten Eigenschaften der Pulveraktivkohle genauer eingegangen.
Vertragslaufzeiten:
Grundvertragslaufzeit:
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.
Verlängerungsoption:
Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.
Vertragsverlängerung bei Abrufverzögerung oder betrieblichen Störungen:
Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern ausfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich ist:
- Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage;
- Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern.
Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.
Maximale Gesamtvertragslaufzeit:
Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt entsprechend den Ziffern 3.1 bis 3.2 des Leistungsverzeichnisses insgesamt 18 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 2.3 des Leistungsverzeichnisses).
Lieferumfang:
Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 500 t Pulveraktivkohle.
Im Falle einer Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 3.2 des Leistungsverzeichnisses erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 250 t Pulveraktivkohle. Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 750 t Pulveraktivkohle. Pro Lieferung sollen ca. 15 - 20 t im SKW mit Kippsilosattelanhänger angeliefert werden.
Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen.
Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.
Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet:
Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock
An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil.
Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.
Der Preis pro t TS wird über den spezifizierten Wassergehalt berechnet. Die prozentuale Verringerung der DOC- und SAK-Werte wird anhand von 3 Rührversuchen bei einer Konzentration von 10, 20 und 30 mg Pulveraktivkohle je Liter Abwasser des Klärwerks Karlsruhe ermittelt.
Die durchschnittlichen Eingangskonzentrationen in die Adsorptionsanlage bzw. aus dem Ablauf des Nachklärbeckens der Kläranlage Karlsruhe entsprechen:
Es erfolgt eine Gewichtung der DOC- und SAK-Entnahmeleistungen. Die Entnahmeleistung bei 10 mg geht zu 50%, die bei 20 mg zu 33,33% und die bei 30 mg zu 16,66% in die Berechnung ein. DOC- und SAK254nm-Entnahmeleistungen werden jeweils zu 50% gewichtet.
Die weitere detaillierte Beschreibung der Leistungen ist dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Dort wird ebenfalls auf die geforderten Eigenschaften der Pulveraktivkohle genauer eingegangen.
Vertragslaufzeiten:
Grundvertragslaufzeit:
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.
Verlängerungsoption:
Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.
Vertragsverlängerung bei Abrufverzögerung oder betrieblichen Störungen:
Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern ausfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich ist:
- Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage;
- Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern.
Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.
Maximale Gesamtvertragslaufzeit:
Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt entsprechend den Ziffern 3.1 bis 3.2 des Leistungsverzeichnisses insgesamt 18 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 2.3 des Leistungsverzeichnisses).
Lieferumfang:
Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 500 t Pulveraktivkohle.
Im Falle einer Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 3.2 des Leistungsverzeichnisses erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 250 t Pulveraktivkohle. Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 750 t Pulveraktivkohle. Pro Lieferung sollen ca. 15 - 20 t im SKW mit Kippsilosattelanhänger angeliefert werden.
Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bestandteil der 4. Reinigungsstufe ist eine Dosieranlage für Pulveraktivkohle (PAK) zur automatischen PAK-Dosierung. Die PAK-Dosierung erfolgt aus zwei Vorratssilos mit je 125 m3 Volumen. Diese befinden sich bei der Dosierhalle der Adsorption (Geb. G92). Die Silos werden über den südlich vor dem Gebäude befindlichen Entladeplatz beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Feuerwehrkupplung Storz A (110 mm Schlauchdurchmesser) DIN 14323.
Für die vorgesehene Dosiermenge (ca. 1,4 t PAK/d) ist ca. 2-3 x pro Monat eine Anlieferung von ca. 15 – 20 t PAK erforderlich.
Bestandteil der 4. Reinigungsstufe ist eine Dosieranlage für Pulveraktivkohle (PAK) zur automatischen PAK-Dosierung. Die PAK-Dosierung erfolgt aus zwei Vorratssilos mit je 125 m3 Volumen. Diese befinden sich bei der Dosierhalle der Adsorption (Geb. G92). Die Silos werden über den südlich vor dem Gebäude befindlichen Entladeplatz beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Feuerwehrkupplung Storz A (110 mm Schlauchdurchmesser) DIN 14323.
Für die vorgesehene Dosiermenge (ca. 1,4 t PAK/d) ist ca. 2-3 x pro Monat eine Anlieferung von ca. 15 – 20 t PAK erforderlich.
Postanschrift: Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2
Postleitzahl: 76187
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-13 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Grundvertragslaufzeit:
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.
Verlängerungsoption:
Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.
Vertragsverlängerung bei Abrufverzögerung oder betrieblichen Störungen:
Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern ausfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich ist:
- Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage;
- Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern.
Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.
Maximale Gesamtvertragslaufzeit :
Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt entsprechend insgesamt 18 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung).
Grundvertragslaufzeit:
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.
Verlängerungsoption:
Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.
Vertragsverlängerung bei Abrufverzögerung oder betrieblichen Störungen:
Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern ausfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich ist:
- Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage;
- Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern.
Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.
Maximale Gesamtvertragslaufzeit :
Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt entsprechend insgesamt 18 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung).
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Das Verfahren wird auf Grundlage des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es handelt sich um ein europaweites offenes Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
Das Verfahren wird auf Grundlage des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es handelt sich um ein europaweites offenes Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-03 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-03 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-25 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens:
Das Unternehmen hatte in den letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens:
Das Unternehmen hatte in den letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen:
Es muss erklärt werden, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen:
Es muss erklärt werden, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Arbeitskräfte:
Es muss erklärt werden, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Arbeitskräfte:
Es muss erklärt werden, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufsregister:
Es muss angegeben werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufsregister:
Es muss angegeben werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Es muss erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:
Es wird erklärt, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
- das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,
- falls für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das Unternehmen Maßnahmen
zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Es muss erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:
Es wird erklärt, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
- das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,
- falls für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das Unternehmen Maßnahmen
zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt, Stadtentwässerung
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003734
Postanschrift: Kaiserallee 4
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tba@karlsruhe.de📧
Telefon: 07 21 - 1 3366 01📞
URL: http://www.karlsruhe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98845615🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98845615🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E98845615. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 25. Juni 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe
ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E98845615. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 25. Juni 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe
ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15, Vergabekammer, Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 094-315042 (2025-05-14)