Klärwerk Karlsruhe, Rahmenvertrag für Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen im Klärwerk Karlsruhe und die Pumpwerke im Stadtgebiet
Im Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen. Für die Ausführung dieser Leistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Im Vertrag sind Einheitspreise für Personal, Fahrzeuge und Geräte sowie für Transport und Verwertung bzw. Entsorgung von abzufahrenden Reststoffen enthalten. Nach diesen Preisen werden die während der Vertragslaufzeit auszuführenden Leistungen vergeben und abgerechnet, unabhängig von der Menge der anfallenden Leistungen und Reststoffe. Anlagenbereiche: Zulaufbereich: Im Klärwerk Karlsruhe werden in der mechanischen Reinigungsstufe Grobstoffe Sande und Fette entfernt. Zudem wird bei größeren Wassermengen ein Regenüberlaufbecken geflutet. Ablagerungen (Abfallschlüssel-Nr. 200306, s. Pos 10.4) die sich in diesen Bereichen bilden müssen bei Problemen der Anlagenfunktion entfernt werden. Biologie: Im Klärwerk Karlsruhe wird die erste Stufe der biologischen Abwasserreinigung in Belebungsstraßen durchgeführt, die aus mehreren mit Belebtschlamm gefüllten Belebungsbecken bestehen. Um Revisionen durchführen zu können, müssen die Becken nach der Entleerung von Ablagerungen befreit und gereinigt werden. In der nachfolgenden Zwischenklärung bilden sich in den Zulaufbauwerken der Zwischenklärbecken ebenfalls Ablagerungen, die abzureinigen sind. Die Ablagerungen in den beiden Bereichen sind überwiegend sandförmig und werden in den Zulauf zum Sandfang des Klärwerks eingegeben oder abgefahren (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.3). Zudem bilden sich Verzopfungen (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.2) an verschiedenen Einbauten. Diese Verzopfungen müssen abgetrennt und zum Teil auch zerkleinert werden, um sie austragen zu können. Das entnommene Material ist einer zertifizierten Entsorgungsstelle zuzuführen. Die Nachweise sind dem Tiefbauamt mit der Rechnung vorzulegen. Schlammentwässerung: Im Bereich Schlammentwässerung sind ebenfalls Verzopfungen zu entfernen und zu entsorgen. Diese fallen zum einen bei zur Revision anstehenden Voreindickern an, die zur Eindickung von abgezogenem Überschussschlamm dienen. Zum anderen lagern sich Verzopfungen im Pumpensumpf des Abwasserpumpwerkes ab, das die Abwässer aus dem Entwässerungsbereich in die Abwasserreinigung fördert. Bei der Schlammentwässerung sind Zentrifugen im Einsatz. Das anfallende Zentrat wird durch eine Rohrleitung zum Abwasserpumpwerk geführt. Da sich in den Rohrleitungen Ablagerungen aus dem Zentrat bilden, anhaften und zu Verstopfungen führen, ist eine regelmäßige Reinigung der Rohrleitung erforderlich. Schlammverbrennung: Der überschüssige Klärschlamm wird in einem Wirbelschichtofen verbrannt. Die aus Sand bestehende Wirbelschicht vermischt sich zunehmend mit Ascheanteilen, weshalb Teilmengen abgezogen und durch frischen Sand ersetzt werden. Das abgezogene und in 4-m³-Mulden abgefüllte Wirbelschichtmaterial (Abfallschlüssel-Nr. 190111, ökotoxisch durch Zinkoxid-Gehalt, s. Pos. 10.1) soll abgefahren und einer zertifizierten Verwertungsstelle zugeführt werden. Die Abwässer aus der Rauchgasreinigung werden in einer Behandlungsanlage aufbereitet. Der anfallende Schlamm (Abfallschlüssel-Nr. 190105, s. Pos. 10.4) wird in 1.000 Liter Big Bags abgefüllt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode transportiert. Außengelände: Im Außengelände des Klärwerks sind Rohrleitungen, Kabelführungen u. a. im Erdboden verlegt. Um Teilbereiche hiervon freizulegen, werden Saugbagger eingesetzt. Pumpwerke: Im Stadtgebiet von Karlsruhe gibt es Pumpwerke unterschiedlicher Größe, die Regenwasser, Schmutzwasser oder Mischwasser fördern. Auch hier können oben genannte Arbeiten anfallen. Die Entfernungen der Pumpwerke vom Klärwerk liegen zwischen 500 m und 25 km. Bei den ereignisorientierten Arbeitseinsätzen im Klärwerk und in den Pumpwerken ist in der Regel schnellstmöglich mit dem Einsatz zu beginnen, um Schäden an den Anlagen und der Umwelt zu verhindern und um weitergehende Störungen und Stillstände zu vermeiden. Die Personal- und Geräteausstattung des Auftragnehmers muss deshalb ausreichend groß und in örtlicher Nähe stationiert sein, um im Ereignisfall kurzfristig, auch an Sonn- und Feiertagen, voll einsatzfähig am Einsatzort zu sein. Das günstigste Angebot ergibt sich aus den ausgeschriebenen Massen und den angebotenen Einheitspreisen. Während der Vertragslaufzeit sind die Einheitspreise fix, unabhängig von der tatsächlich anfallenden Menge der Leistungen und Reststoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärwerk Karlsruhe, Rahmenvertrag für Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen im Klärwerk Karlsruhe und die Pumpwerke im Stadtgebiet
Kurze Beschreibung:
Im Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen. Für die Ausführung dieser Leistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Im Vertrag sind Einheitspreise für Personal, Fahrzeuge und Geräte sowie für Transport und Verwertung bzw. Entsorgung von abzufahrenden Reststoffen enthalten. Nach diesen Preisen werden die während der Vertragslaufzeit auszuführenden Leistungen vergeben und abgerechnet, unabhängig von der Menge der anfallenden Leistungen und Reststoffe.
Anlagenbereiche: Zulaufbereich: Im Klärwerk Karlsruhe werden in der mechanischen Reinigungsstufe Grobstoffe Sande und Fette entfernt. Zudem wird bei größeren Wassermengen ein Regenüberlaufbecken geflutet. Ablagerungen (Abfallschlüssel-Nr. 200306, s. Pos 10.4) die sich in diesen Bereichen bilden müssen bei Problemen der Anlagenfunktion entfernt werden.
Biologie: Im Klärwerk Karlsruhe wird die erste Stufe der biologischen Abwasserreinigung in Belebungsstraßen durchgeführt, die aus mehreren mit Belebtschlamm gefüllten Belebungsbecken bestehen. Um Revisionen durchführen zu können, müssen die Becken nach der Entleerung von Ablagerungen befreit und gereinigt werden.
In der nachfolgenden Zwischenklärung bilden sich in den Zulaufbauwerken der Zwischenklärbecken ebenfalls Ablagerungen, die abzureinigen sind.
Die Ablagerungen in den beiden Bereichen sind überwiegend sandförmig und werden in den Zulauf zum Sandfang des Klärwerks eingegeben oder abgefahren (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.3). Zudem bilden sich Verzopfungen (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.2) an verschiedenen Einbauten. Diese Verzopfungen müssen abgetrennt und zum Teil auch zerkleinert werden, um sie austragen zu können. Das entnommene Material ist einer zertifizierten Entsorgungsstelle zuzuführen. Die Nachweise sind dem Tiefbauamt mit der Rechnung vorzulegen.
Schlammentwässerung:
Im Bereich Schlammentwässerung sind ebenfalls Verzopfungen zu entfernen und zu entsorgen. Diese fallen zum einen bei zur Revision anstehenden Voreindickern an, die zur Eindickung von abgezogenem Überschussschlamm dienen. Zum anderen lagern sich Verzopfungen im Pumpensumpf des Abwasserpumpwerkes ab, das die Abwässer aus dem Entwässerungsbereich in die Abwasserreinigung fördert.
Bei der Schlammentwässerung sind Zentrifugen im Einsatz. Das anfallende Zentrat wird durch eine Rohrleitung zum Abwasserpumpwerk geführt. Da sich in den Rohrleitungen Ablagerungen aus dem Zentrat bilden, anhaften und zu Verstopfungen führen, ist eine regelmäßige Reinigung der Rohrleitung erforderlich.
Schlammverbrennung:
Der überschüssige Klärschlamm wird in einem Wirbelschichtofen verbrannt. Die aus Sand bestehende Wirbelschicht vermischt sich zunehmend mit Ascheanteilen, weshalb Teilmengen abgezogen und durch frischen Sand ersetzt werden. Das abgezogene und in 4-m³-Mulden abgefüllte Wirbelschichtmaterial (Abfallschlüssel-Nr. 190111, ökotoxisch durch Zinkoxid-Gehalt, s. Pos. 10.1) soll abgefahren und einer zertifizierten Verwertungsstelle zugeführt werden.
Die Abwässer aus der Rauchgasreinigung werden in einer Behandlungsanlage aufbereitet. Der anfallende Schlamm (Abfallschlüssel-Nr. 190105, s. Pos. 10.4) wird in 1.000 Liter Big Bags abgefüllt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode transportiert.
Außengelände:
Im Außengelände des Klärwerks sind Rohrleitungen, Kabelführungen u. a. im Erdboden verlegt. Um Teilbereiche hiervon freizulegen, werden Saugbagger eingesetzt.
Pumpwerke:
Im Stadtgebiet von Karlsruhe gibt es Pumpwerke unterschiedlicher Größe, die Regenwasser, Schmutzwasser oder Mischwasser fördern. Auch hier können oben genannte Arbeiten anfallen. Die Entfernungen der Pumpwerke vom Klärwerk liegen zwischen 500 m und 25 km.
Bei den ereignisorientierten Arbeitseinsätzen im Klärwerk und in den Pumpwerken ist in der Regel schnellstmöglich mit dem Einsatz zu beginnen, um Schäden an den Anlagen und der Umwelt zu verhindern und um weitergehende Störungen und Stillstände zu vermeiden. Die Personal- und Geräteausstattung des Auftragnehmers muss deshalb ausreichend groß und in örtlicher Nähe stationiert sein, um im Ereignisfall kurzfristig, auch an Sonn- und Feiertagen, voll einsatzfähig am Einsatzort zu sein.
Das günstigste Angebot ergibt sich aus den ausgeschriebenen Massen und den angebotenen Einheitspreisen. Während der Vertragslaufzeit sind die Einheitspreise fix, unabhängig von der tatsächlich anfallenden Menge der Leistungen und Reststoffe.
Im Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen. Für die Ausführung dieser Leistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Im Vertrag sind Einheitspreise für Personal, Fahrzeuge und Geräte sowie für Transport und Verwertung bzw. Entsorgung von abzufahrenden Reststoffen enthalten. Nach diesen Preisen werden die während der Vertragslaufzeit auszuführenden Leistungen vergeben und abgerechnet, unabhängig von der Menge der anfallenden Leistungen und Reststoffe.
Anlagenbereiche: Zulaufbereich: Im Klärwerk Karlsruhe werden in der mechanischen Reinigungsstufe Grobstoffe Sande und Fette entfernt. Zudem wird bei größeren Wassermengen ein Regenüberlaufbecken geflutet. Ablagerungen (Abfallschlüssel-Nr. 200306, s. Pos 10.4) die sich in diesen Bereichen bilden müssen bei Problemen der Anlagenfunktion entfernt werden.
Biologie: Im Klärwerk Karlsruhe wird die erste Stufe der biologischen Abwasserreinigung in Belebungsstraßen durchgeführt, die aus mehreren mit Belebtschlamm gefüllten Belebungsbecken bestehen. Um Revisionen durchführen zu können, müssen die Becken nach der Entleerung von Ablagerungen befreit und gereinigt werden.
In der nachfolgenden Zwischenklärung bilden sich in den Zulaufbauwerken der Zwischenklärbecken ebenfalls Ablagerungen, die abzureinigen sind.
Die Ablagerungen in den beiden Bereichen sind überwiegend sandförmig und werden in den Zulauf zum Sandfang des Klärwerks eingegeben oder abgefahren (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.3). Zudem bilden sich Verzopfungen (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.2) an verschiedenen Einbauten. Diese Verzopfungen müssen abgetrennt und zum Teil auch zerkleinert werden, um sie austragen zu können. Das entnommene Material ist einer zertifizierten Entsorgungsstelle zuzuführen. Die Nachweise sind dem Tiefbauamt mit der Rechnung vorzulegen.
Schlammentwässerung:
Im Bereich Schlammentwässerung sind ebenfalls Verzopfungen zu entfernen und zu entsorgen. Diese fallen zum einen bei zur Revision anstehenden Voreindickern an, die zur Eindickung von abgezogenem Überschussschlamm dienen. Zum anderen lagern sich Verzopfungen im Pumpensumpf des Abwasserpumpwerkes ab, das die Abwässer aus dem Entwässerungsbereich in die Abwasserreinigung fördert.
Bei der Schlammentwässerung sind Zentrifugen im Einsatz. Das anfallende Zentrat wird durch eine Rohrleitung zum Abwasserpumpwerk geführt. Da sich in den Rohrleitungen Ablagerungen aus dem Zentrat bilden, anhaften und zu Verstopfungen führen, ist eine regelmäßige Reinigung der Rohrleitung erforderlich.
Schlammverbrennung:
Der überschüssige Klärschlamm wird in einem Wirbelschichtofen verbrannt. Die aus Sand bestehende Wirbelschicht vermischt sich zunehmend mit Ascheanteilen, weshalb Teilmengen abgezogen und durch frischen Sand ersetzt werden. Das abgezogene und in 4-m³-Mulden abgefüllte Wirbelschichtmaterial (Abfallschlüssel-Nr. 190111, ökotoxisch durch Zinkoxid-Gehalt, s. Pos. 10.1) soll abgefahren und einer zertifizierten Verwertungsstelle zugeführt werden.
Die Abwässer aus der Rauchgasreinigung werden in einer Behandlungsanlage aufbereitet. Der anfallende Schlamm (Abfallschlüssel-Nr. 190105, s. Pos. 10.4) wird in 1.000 Liter Big Bags abgefüllt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode transportiert.
Außengelände:
Im Außengelände des Klärwerks sind Rohrleitungen, Kabelführungen u. a. im Erdboden verlegt. Um Teilbereiche hiervon freizulegen, werden Saugbagger eingesetzt.
Pumpwerke:
Im Stadtgebiet von Karlsruhe gibt es Pumpwerke unterschiedlicher Größe, die Regenwasser, Schmutzwasser oder Mischwasser fördern. Auch hier können oben genannte Arbeiten anfallen. Die Entfernungen der Pumpwerke vom Klärwerk liegen zwischen 500 m und 25 km.
Bei den ereignisorientierten Arbeitseinsätzen im Klärwerk und in den Pumpwerken ist in der Regel schnellstmöglich mit dem Einsatz zu beginnen, um Schäden an den Anlagen und der Umwelt zu verhindern und um weitergehende Störungen und Stillstände zu vermeiden. Die Personal- und Geräteausstattung des Auftragnehmers muss deshalb ausreichend groß und in örtlicher Nähe stationiert sein, um im Ereignisfall kurzfristig, auch an Sonn- und Feiertagen, voll einsatzfähig am Einsatzort zu sein.
Das günstigste Angebot ergibt sich aus den ausgeschriebenen Massen und den angebotenen Einheitspreisen. Während der Vertragslaufzeit sind die Einheitspreise fix, unabhängig von der tatsächlich anfallenden Menge der Leistungen und Reststoffe.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E83195589
Titel: Rahmenvertrag für Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen im Klärwerk Karlsruhe und die Pumpwerke im Stadtgebiet.
Beschreibung der Beschaffung:
Im Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen. Für die Ausführung dieser Leistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Im Vertrag sind Einheitspreise für Personal, Fahrzeuge und Geräte sowie für Transport und Verwertung bzw. Entsorgung von abzufahrenden Reststoffen enthalten. Nach diesen Preisen werden die während der Vertragslaufzeit auszuführenden Leistungen vergeben und abgerechnet, unabhängig von der Menge der anfallenden Leistungen und Reststoffe.
Anlagenbereiche: Zulaufbereich: Im Klärwerk Karlsruhe werden in der mechanischen Reinigungsstufe Grobstoffe Sande und Fette entfernt. Zudem wird bei größeren Wassermengen ein Regenüberlaufbecken geflutet. Ablagerungen (Abfallschlüssel-Nr. 200306, s. Pos 10.4) die sich in diesen Bereichen bilden müssen bei Problemen der Anlagenfunktion entfernt werden.
Biologie: Im Klärwerk Karlsruhe wird die erste Stufe der biologischen Abwasserreinigung in Belebungsstraßen durchgeführt, die aus mehreren mit Belebtschlamm gefüllten Belebungsbecken bestehen. Um Revisionen durchführen zu können, müssen die Becken nach der Entleerung von Ablagerungen befreit und gereinigt werden.
In der nachfolgenden Zwischenklärung bilden sich in den Zulaufbauwerken der Zwischenklärbecken ebenfalls Ablagerungen, die abzureinigen sind.
Die Ablagerungen in den beiden Bereichen sind überwiegend sandförmig und werden in den Zulauf zum Sandfang des Klärwerks eingegeben oder abgefahren (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.3). Zudem bilden sich Verzopfungen (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.2) an verschiedenen Einbauten. Diese Verzopfungen müssen abgetrennt und zum Teil auch zerkleinert werden, um sie austragen zu können. Das entnommene Material ist einer zertifizierten Entsorgungsstelle zuzuführen. Die Nachweise sind dem Tiefbauamt mit der Rechnung vorzulegen.
Schlammentwässerung:
Im Bereich Schlammentwässerung sind ebenfalls Verzopfungen zu entfernen und zu entsorgen. Diese fallen zum einen bei zur Revision anstehenden Voreindickern an, die zur Eindickung von abgezogenem Überschussschlamm dienen. Zum anderen lagern sich Verzopfungen im Pumpensumpf des Abwasserpumpwerkes ab, das die Abwässer aus dem Entwässerungsbereich in die Abwasserreinigung fördert.
Bei der Schlammentwässerung sind Zentrifugen im Einsatz. Das anfallende Zentrat wird durch eine Rohrleitung zum Abwasserpumpwerk geführt. Da sich in den Rohrleitungen Ablagerungen aus dem Zentrat bilden, anhaften und zu Verstopfungen führen, ist eine regelmäßige Reinigung der Rohrleitung erforderlich.
Schlammverbrennung:
Der überschüssige Klärschlamm wird in einem Wirbelschichtofen verbrannt. Die aus Sand bestehende Wirbelschicht vermischt sich zunehmend mit Ascheanteilen, weshalb Teilmengen abgezogen und durch frischen Sand ersetzt werden. Das abgezogene und in 4-m³-Mulden abgefüllte Wirbelschichtmaterial (Abfallschlüssel-Nr. 190111, ökotoxisch durch Zinkoxid-Gehalt, s. Pos. 10.1) soll abgefahren und einer zertifizierten Verwertungsstelle zugeführt werden.
Die Abwässer aus der Rauchgasreinigung werden in einer Behandlungsanlage aufbereitet. Der anfallende Schlamm (Abfallschlüssel-Nr. 190105, s. Pos. 10.4) wird in 1.000 Liter Big Bags abgefüllt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode transportiert.
Außengelände:
Im Außengelände des Klärwerks sind Rohrleitungen, Kabelführungen u. a. im Erdboden verlegt. Um Teilbereiche hiervon freizulegen, werden Saugbagger eingesetzt.
Pumpwerke:
Im Stadtgebiet von Karlsruhe gibt es Pumpwerke unterschiedlicher Größe, die Regenwasser, Schmutzwasser oder Mischwasser fördern. Auch hier können oben genannte Arbeiten anfallen. Die Entfernungen der Pumpwerke vom Klärwerk liegen zwischen 500 m und 25 km.
Bei den ereignisorientierten Arbeitseinsätzen im Klärwerk und in den Pumpwerken ist in der Regel schnellstmöglich mit dem Einsatz zu beginnen, um Schäden an den Anlagen und der Umwelt zu verhindern und um weitergehende Störungen und Stillstände zu vermeiden. Die Personal- und Geräteausstattung des Auftragnehmers muss deshalb ausreichend groß und in örtlicher Nähe stationiert sein, um im Ereignisfall kurzfristig, auch an Sonn- und Feiertagen, voll einsatzfähig am Einsatzort zu sein.
Das günstigste Angebot ergibt sich aus den ausgeschriebenen Massen und den angebotenen Einheitspreisen. Während der Vertragslaufzeit sind die Einheitspreise fix, unabhängig von der tatsächlich anfallenden Menge der Leistungen und Reststoffe.
Im Klärwerk Karlsruhe gibt es unterschiedliche Anlagenbereiche, in denen ereignisabhängig umfangreiche Unterhaltungs-, Reinigungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen anfallen. Für die Ausführung dieser Leistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Im Vertrag sind Einheitspreise für Personal, Fahrzeuge und Geräte sowie für Transport und Verwertung bzw. Entsorgung von abzufahrenden Reststoffen enthalten. Nach diesen Preisen werden die während der Vertragslaufzeit auszuführenden Leistungen vergeben und abgerechnet, unabhängig von der Menge der anfallenden Leistungen und Reststoffe.
Anlagenbereiche: Zulaufbereich: Im Klärwerk Karlsruhe werden in der mechanischen Reinigungsstufe Grobstoffe Sande und Fette entfernt. Zudem wird bei größeren Wassermengen ein Regenüberlaufbecken geflutet. Ablagerungen (Abfallschlüssel-Nr. 200306, s. Pos 10.4) die sich in diesen Bereichen bilden müssen bei Problemen der Anlagenfunktion entfernt werden.
Biologie: Im Klärwerk Karlsruhe wird die erste Stufe der biologischen Abwasserreinigung in Belebungsstraßen durchgeführt, die aus mehreren mit Belebtschlamm gefüllten Belebungsbecken bestehen. Um Revisionen durchführen zu können, müssen die Becken nach der Entleerung von Ablagerungen befreit und gereinigt werden.
In der nachfolgenden Zwischenklärung bilden sich in den Zulaufbauwerken der Zwischenklärbecken ebenfalls Ablagerungen, die abzureinigen sind.
Die Ablagerungen in den beiden Bereichen sind überwiegend sandförmig und werden in den Zulauf zum Sandfang des Klärwerks eingegeben oder abgefahren (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.3). Zudem bilden sich Verzopfungen (Abfallschlüssel-Nr. 190805, s. Pos. 10.2) an verschiedenen Einbauten. Diese Verzopfungen müssen abgetrennt und zum Teil auch zerkleinert werden, um sie austragen zu können. Das entnommene Material ist einer zertifizierten Entsorgungsstelle zuzuführen. Die Nachweise sind dem Tiefbauamt mit der Rechnung vorzulegen.
Schlammentwässerung:
Im Bereich Schlammentwässerung sind ebenfalls Verzopfungen zu entfernen und zu entsorgen. Diese fallen zum einen bei zur Revision anstehenden Voreindickern an, die zur Eindickung von abgezogenem Überschussschlamm dienen. Zum anderen lagern sich Verzopfungen im Pumpensumpf des Abwasserpumpwerkes ab, das die Abwässer aus dem Entwässerungsbereich in die Abwasserreinigung fördert.
Bei der Schlammentwässerung sind Zentrifugen im Einsatz. Das anfallende Zentrat wird durch eine Rohrleitung zum Abwasserpumpwerk geführt. Da sich in den Rohrleitungen Ablagerungen aus dem Zentrat bilden, anhaften und zu Verstopfungen führen, ist eine regelmäßige Reinigung der Rohrleitung erforderlich.
Schlammverbrennung:
Der überschüssige Klärschlamm wird in einem Wirbelschichtofen verbrannt. Die aus Sand bestehende Wirbelschicht vermischt sich zunehmend mit Ascheanteilen, weshalb Teilmengen abgezogen und durch frischen Sand ersetzt werden. Das abgezogene und in 4-m³-Mulden abgefüllte Wirbelschichtmaterial (Abfallschlüssel-Nr. 190111, ökotoxisch durch Zinkoxid-Gehalt, s. Pos. 10.1) soll abgefahren und einer zertifizierten Verwertungsstelle zugeführt werden.
Die Abwässer aus der Rauchgasreinigung werden in einer Behandlungsanlage aufbereitet. Der anfallende Schlamm (Abfallschlüssel-Nr. 190105, s. Pos. 10.4) wird in 1.000 Liter Big Bags abgefüllt und zur Untertagedeponie Herfa-Neurode transportiert.
Außengelände:
Im Außengelände des Klärwerks sind Rohrleitungen, Kabelführungen u. a. im Erdboden verlegt. Um Teilbereiche hiervon freizulegen, werden Saugbagger eingesetzt.
Pumpwerke:
Im Stadtgebiet von Karlsruhe gibt es Pumpwerke unterschiedlicher Größe, die Regenwasser, Schmutzwasser oder Mischwasser fördern. Auch hier können oben genannte Arbeiten anfallen. Die Entfernungen der Pumpwerke vom Klärwerk liegen zwischen 500 m und 25 km.
Bei den ereignisorientierten Arbeitseinsätzen im Klärwerk und in den Pumpwerken ist in der Regel schnellstmöglich mit dem Einsatz zu beginnen, um Schäden an den Anlagen und der Umwelt zu verhindern und um weitergehende Störungen und Stillstände zu vermeiden. Die Personal- und Geräteausstattung des Auftragnehmers muss deshalb ausreichend groß und in örtlicher Nähe stationiert sein, um im Ereignisfall kurzfristig, auch an Sonn- und Feiertagen, voll einsatzfähig am Einsatzort zu sein.
Das günstigste Angebot ergibt sich aus den ausgeschriebenen Massen und den angebotenen Einheitspreisen. Während der Vertragslaufzeit sind die Einheitspreise fix, unabhängig von der tatsächlich anfallenden Menge der Leistungen und Reststoffe.
Postanschrift: Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2
Postleitzahl: 76187
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 1 Jahre Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt am 01. November 2025 und endet am 31. Oktober 2026.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 6 Monate (1. November 2026 - 30. April 2027), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätes-tens zum 30. Juni 2026 schriftlich kündigt.
Die Verlängerungsoption bezieht sich nur auf die Vertragslaufzeit. Eine Erweiterung des Vertragsvolumens ist nicht vorgesehen. Die Verlängerungsoption soll eine Verlängerung des Vertrages ermöglich, sobald absehbar ist, dass das Vertragsvolumen in der Grundvertragslaufzeit nicht vollständig abgerufen werden kann.
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt am 01. November 2025 und endet am 31. Oktober 2026.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 6 Monate (1. November 2026 - 30. April 2027), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätes-tens zum 30. Juni 2026 schriftlich kündigt.
Die Verlängerungsoption bezieht sich nur auf die Vertragslaufzeit. Eine Erweiterung des Vertragsvolumens ist nicht vorgesehen. Die Verlängerungsoption soll eine Verlängerung des Vertrages ermöglich, sobald absehbar ist, dass das Vertragsvolumen in der Grundvertragslaufzeit nicht vollständig abgerufen werden kann.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-05 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV
nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den
letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben
dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den
letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben
dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu
werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei
Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird
zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen
Auftraggebers benannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu
werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei
Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird
zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen
Auftraggebers benannt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die
für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in
den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die
für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben
werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung
für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende
Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen
Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben
werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung
für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende
Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen
Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss
erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt
werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das
Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG
durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss
erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt
werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das
Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG
durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben,
ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform
eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen
genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben,
ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform
eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen
genannt sein.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Stadtentwässerung
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003734
Postanschrift: Kaiserallee 4
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tba@karlsruhe.de📧
Telefon: 07 21 - 1 3366 01📞
URL: http://www.karlsruhe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83195589🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E83195589🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein
Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu
EUSanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der
Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung
abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport
(www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E83195589. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige
Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem
Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die
ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation
teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
bis 28. Juli 2025 ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die
auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen
noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden
nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten
Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht
mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über
subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die
Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei
elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die
Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein
Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu
EUSanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der
Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung
abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport
(www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E83195589. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige
Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem
Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die
ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation
teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind
bis 28. Juli 2025 ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die
auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen
noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden
nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten
Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht
mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über
subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die
Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei
elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die
Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15, Vergabekammer, Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 125-432233 (2025-07-01)