Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Köhlbrandquerung - Kampfmittel Anomalieräumung und Bohrlochsondierung Parkplatz Nippoldstraße
Referenznummer: KBQ - 081
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Kampfmittelräummaßnahmen auf dem Parkplatz Nippoldstraße.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Kampfmittelräumarbeiten ist sowohl die Durchführung von Tiefensondierungen via Bohrlochsondierung zur Detektion von Bombenblindgängern bis in...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Kampfmittelräumarbeiten ist sowohl die Durchführung von Tiefensondierungen via Bohrlochsondierung zur Detektion von Bombenblindgängern bis in eine Tiefe von 6 m unter GOK als auch die Anomalieräumung bis in 6,0 m u. GOK inkl. Öffnung und Wiederherstellung der Parkplatzoberfläche (Asphalt und Pflaster).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 18 (WEEK)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter, dass er über die zur Leistungsausführung erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter, dass er über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt und legt auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vor.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5,0 Mio. 2fach-jahresmaximiert b) Sach- und Vermögensschäden EUR 3,0 Mio. 2fach-jahresmaximiert
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G57R2#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 205-702070 (2025-10-23)