Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Volumenräumung und Bohrlochsondierung unter der Köhlbrandbrücke. Gemäß der Luftbildauswertung der GEKV Hamburg, Bescheid BIS-F046-24/01429_1 besteht für das Projektgebiet in Teilbereichen Kampfmittelverdacht (s. Zeichnung Nr. -0120 und Anlage 1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Köhlbrandquerung - Kampfmittel Volumenräumung und Bohrlochsondierung Testfelder
Referenznummer: KBQ - 079
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Volumenräumung und Bohrlochsondierung unter der Köhlbrandbrücke. Gemäß...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Volumenräumung und Bohrlochsondierung unter der Köhlbrandbrücke. Gemäß der Luftbildauswertung der GEKV Hamburg, Bescheid BIS-F046-24/01429_1 besteht für das Projektgebiet in Teilbereichen Kampfmittelverdacht (s. Zeichnung Nr. -0120 und Anlage 1).
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Köhlbrandbrücke wird nach Fertigstellung des Ersatzneubaus rückgebaut. Im Vorfeld des Rückbaus soll in Testfeldern die Sondierbarkeit des Untergrunds...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Köhlbrandbrücke wird nach Fertigstellung des Ersatzneubaus rückgebaut. Im Vorfeld des Rückbaus soll in Testfeldern die Sondierbarkeit des Untergrunds mittels verschiedener Methoden geprüft werden. Die Kampfmittelsondierung und -räumung in vier Testfeldern ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 8 (WEEK)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-26 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Vorlage von mind. 2 Referenzprojekten über Volumenräumungen und magnetische Bohrlochsondierungen von innerstädtischen Landflächen mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Vorlage von mind. 2 Referenzprojekten über Volumenräumungen und magnetische Bohrlochsondierungen von innerstädtischen Landflächen mit folgenden Mindestanforderungen: Sondierfeldgröße mind. 5.000 m2. - Nachweis, dass das Unternehmen im Register der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Kampfmittelräumdienst Hamburg gem. §10 (2) KampfmittelVO und EU-Dienstleistungsrichtlinie geführt ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5.000.000,00, 2fach-jahresmaximiert b) Sach- und Vermögensschäden EUR 3.000.000,00 2fach-jahresmaximiert
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G57R7” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 164-560982 (2025-08-26)