Der Freistaat Sachsen beabsichtigt für die Technische Universität Dresden (TUD) ein Forschungsgebäude für den Exzellenzcluster "Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien" (ct.qmat) zu bauen. Gleichzeitig beabsichtigt das Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung e.V (IFW) ein Forschungsgebäude "Zentrum für Quantenmaterialien" zu errichten. Mit dem Neubau eines Laborgebäudes werden beide Nutzungen in einem Gebäude vereint. Die aus dem Zusammenschluss resultierenden Synergien ermöglichen die inhaltliche wie personelle Konzentration international agierender Spitzenforschung mit erwartetem erheblichen Forschungsmehrwert für alle beteiligten Forschungsinstitutionen. Die Gesamtinvestition beläuft sich voraussichtlich aktuell auf rund 55 Mio. EUR. Das durch den Freistaat Sachsen und das IFW als Bauherren zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen. Das IFW soll nach Willen der beiden Bauherren für die Baumaßnahme einheitlich die projektleitenden Aufgaben als Bauherrenvertreter wahrnehmen, soweit der Freistaat Sachsen als Bauherr betroffen ist, im Wege der Geschäftsbesorgung. Der SIB als Bauherrenvertreter und bauverwaltende Stelle des Freistaates Sachsen betraut deshalb mit diesem Geschäftsbesorgungsvertrag das IFW mit der Bauherrenvertretung und den damit verbundenen Aufgaben der Projektleitung für den auf das ct.qmat entfallenden Anteil des Bauvorhabens auf das IFW.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung Neubau Forschungsgebäude Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden e.V.
Referenznummer: 20250211
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt für die Technische Universität Dresden (TUD) ein Forschungsgebäude für den Exzellenzcluster "Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien" (ct.qmat) zu bauen. Gleichzeitig beabsichtigt das Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung e.V (IFW) ein Forschungsgebäude "Zentrum für Quantenmaterialien" zu errichten. Mit dem Neubau eines Laborgebäudes werden beide Nutzungen in einem Gebäude vereint. Die aus dem Zusammenschluss resultierenden Synergien ermöglichen die inhaltliche wie personelle Konzentration international agierender Spitzenforschung mit erwartetem erheblichen Forschungsmehrwert für alle beteiligten Forschungsinstitutionen. Die Gesamtinvestition beläuft sich voraussichtlich aktuell auf rund 55 Mio. EUR. Das durch den Freistaat Sachsen und das IFW als Bauherren zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen. Das IFW soll nach Willen der beiden Bauherren für die Baumaßnahme einheitlich die projektleitenden Aufgaben als Bauherrenvertreter wahrnehmen, soweit der Freistaat Sachsen als Bauherr betroffen ist, im Wege der Geschäftsbesorgung. Der SIB als Bauherrenvertreter und bauverwaltende Stelle des Freistaates Sachsen betraut deshalb mit diesem Geschäftsbesorgungsvertrag das IFW mit der Bauherrenvertretung und den damit verbundenen Aufgaben der Projektleitung für den auf das ct.qmat entfallenden Anteil des Bauvorhabens auf das IFW.
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt für die Technische Universität Dresden (TUD) ein Forschungsgebäude für den Exzellenzcluster "Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien" (ct.qmat) zu bauen. Gleichzeitig beabsichtigt das Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung e.V (IFW) ein Forschungsgebäude "Zentrum für Quantenmaterialien" zu errichten. Mit dem Neubau eines Laborgebäudes werden beide Nutzungen in einem Gebäude vereint. Die aus dem Zusammenschluss resultierenden Synergien ermöglichen die inhaltliche wie personelle Konzentration international agierender Spitzenforschung mit erwartetem erheblichen Forschungsmehrwert für alle beteiligten Forschungsinstitutionen. Die Gesamtinvestition beläuft sich voraussichtlich aktuell auf rund 55 Mio. EUR. Das durch den Freistaat Sachsen und das IFW als Bauherren zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum des Freistaates Sachsen. Das IFW soll nach Willen der beiden Bauherren für die Baumaßnahme einheitlich die projektleitenden Aufgaben als Bauherrenvertreter wahrnehmen, soweit der Freistaat Sachsen als Bauherr betroffen ist, im Wege der Geschäftsbesorgung. Der SIB als Bauherrenvertreter und bauverwaltende Stelle des Freistaates Sachsen betraut deshalb mit diesem Geschäftsbesorgungsvertrag das IFW mit der Bauherrenvertretung und den damit verbundenen Aufgaben der Projektleitung für den auf das ct.qmat entfallenden Anteil des Bauvorhabens auf das IFW.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag (kombinierte Bauversicherung) zur Neuerrichtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme des "Neubau Forschungsgebäude". Der Versicherungsvertrag zur kombinierten Bauversicherung umfasst die Sparten Bauleistungs-, Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung sowie Planungshaftpflichtversicherung. Auf die Leistungsbeschreibung wird hingewiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag (kombinierte Bauversicherung) zur Neuerrichtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme des "Neubau Forschungsgebäude". Der Versicherungsvertrag zur kombinierten Bauversicherung umfasst die Sparten Bauleistungs-, Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung sowie Planungshaftpflichtversicherung. Auf die Leistungsbeschreibung wird hingewiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-10 📅
Datum des Endes: 2029-07-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-28 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. 1.1 Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Sofern nichtzutreffend, ist dies auf separater Anlage zu erläutern und gegebenenfalls Selbstreinigungsmaßnahmen darzustellen. 1.2 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. 1.3 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 1.4 Erklärung nach LTMG, dass Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. 1.1 Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Sofern nichtzutreffend, ist dies auf separater Anlage zu erläutern und gegebenenfalls Selbstreinigungsmaßnahmen darzustellen. 1.2 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. 1.3 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 1.4 Erklärung nach LTMG, dass Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: 2.1 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates 2.2 Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Bieter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine entsprechend vergleichbare Institution innerhalb des EU-Mitgliedstaates, sofern vorhanden. 2.3 Registereintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister. Für Bieter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine entsprechend vergleichbare Institution inner-halb des EU-Mitgliedstaates.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: 2.1 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates 2.2 Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Bieter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine entsprechend vergleichbare Institution innerhalb des EU-Mitgliedstaates, sofern vorhanden. 2.3 Registereintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister. Für Bieter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine entsprechend vergleichbare Institution inner-halb des EU-Mitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
3.1 Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall: Erklärung, dass das Unternehmen über ausreichende Bonität zur Erbringung der Leistung verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Bonitätsnachweis (z. B. Creditreform, Bürgel etc.) oder Finanzratings (S&P, Moodys etc.) zu fordern.
3.1 Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall: Erklärung, dass das Unternehmen über ausreichende Bonität zur Erbringung der Leistung verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Bonitätsnachweis (z. B. Creditreform, Bürgel etc.) oder Finanzratings (S&P, Moodys etc.) zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten
4.1 Bewerbung als Führungs-Versicherer: Nachweis von 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Versicherungsverträge bestehen seit mind. 3 Jahren oder deren Vertragsende liegt nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit. In den Versicherungsverträgen war der Bieter als Allein- oder Führungs-Versicherer beteiligt. Es handelt sich um vergleichbare Versicherungsverträge (kombinierte Bauversicherungen). Die Bausumme der versicherten Objekte in den Versicherungsverträgen betrug mind. 50 Mio. EUR. Die Vergabestelle behält sich zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen, die Offenlegung des Referenzgebers vor. In diesem Falle ist es ausreichend, wenn der Nachweis durch Einreichung anonymisierter Unterlagen erfolgt. Bei Bewerbern, die sich als Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen von dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches später als Führungs-Versicherer agieren wird. 4.2 Bewerbung als Beteiligungs-Versicherer: Bei einer Bewerbung als Beteiligungs-Versicherer sind keine Referenzen erforderlich.
4.1 Bewerbung als Führungs-Versicherer: Nachweis von 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Versicherungsverträge bestehen seit mind. 3 Jahren oder deren Vertragsende liegt nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit. In den Versicherungsverträgen war der Bieter als Allein- oder Führungs-Versicherer beteiligt. Es handelt sich um vergleichbare Versicherungsverträge (kombinierte Bauversicherungen). Die Bausumme der versicherten Objekte in den Versicherungsverträgen betrug mind. 50 Mio. EUR. Die Vergabestelle behält sich zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen, die Offenlegung des Referenzgebers vor. In diesem Falle ist es ausreichend, wenn der Nachweis durch Einreichung anonymisierter Unterlagen erfolgt. Bei Bewerbern, die sich als Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen von dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches später als Führungs-Versicherer agieren wird. 4.2 Bewerbung als Beteiligungs-Versicherer: Bei einer Bewerbung als Beteiligungs-Versicherer sind keine Referenzen erforderlich.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV5EDL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: 03419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 031-097981 (2025-02-11)