Auftragsbekanntmachung (2025-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunal-Absetzkipper
Reference number: 60-25-01-o
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Kommunal-Absetzkippers”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Lastkraftwagen, gebraucht📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Soden am Taunus beabsichtigt für die Abteilung Bauhof und Gärtnerei einen Kommunal-Absetzkipper als Neufahrzeug zu beschaffen. Das Fahrzeug...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Soden am Taunus beabsichtigt für die Abteilung Bauhof und Gärtnerei einen Kommunal-Absetzkipper als Neufahrzeug zu beschaffen. Das Fahrzeug soll mindestens die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmale und technischen Spezifikationen aufweisen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlichkeit und Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 VgV sind Bieter nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe LV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Dem Auftraggeber ist mit Angebotsabgabe eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt zu benennen welche im Bedarfsfall Reparatur-, Wartungs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Dem Auftraggeber ist mit Angebotsabgabe eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt zu benennen welche im Bedarfsfall Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Fahrzeug vornehmen kann. Auf Anforderung sind dem Auftraggeber entsprechende Eignungsnachweise der angegebenen Fachwerkstattvorzulegen.
- Dem Angebot sind Datenblätter/Prospekte, aus denen die Qualitätsmerkmale ersichtlich sind, beizufügen
- Auf Anforderung sind weitere Beschreibungen nachzureichen.
- Auf Anforderung ist ein Vorführfahrzeug zur Bemusterung bereitzustellen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 222-763257 (2025-11-17)