Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Sperrmüll im Landkreis München. Der Landkreis vergibt die ausgeschriebene Leistung zum 01.04.2026 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu. Es werden nur Leistungen für die • Gemeinde Baierbrunn, • Gemeinde Grünwald, • Gemeinde Oberhaching, • Gemeinde Pullach, • Gemeinde Taufkirchen abgefragt. Hierbei bildet jede Gemeinde ein Los. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting benutzt den Wertstoffhof Grünwald mit. Die anfallenden Mengen der Gemeinde Straßlach-Dingharting sind daher bereits im Los 2 Grünwald enthalten. Es kann für ein, mehrere oder alle Lose (Gemeinden) ein Angebot abgegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Abfallwirtschaft - Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München
Referenznummer: 25/01 Sperrmüll
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Sperrmüll im Landkreis München. Der Landkreis vergibt die ausgeschriebene Leistung zum 01.04.2026 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu. Es werden nur Leistungen für die
• Gemeinde Baierbrunn,
• Gemeinde Grünwald,
• Gemeinde Oberhaching,
• Gemeinde Pullach,
• Gemeinde Taufkirchen
abgefragt. Hierbei bildet jede Gemeinde ein Los. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting benutzt den Wertstoffhof Grünwald mit. Die anfallenden Mengen der Gemeinde Straßlach-Dingharting sind daher bereits im Los 2 Grünwald enthalten. Es kann für ein, mehrere oder alle Lose (Gemeinden) ein Angebot abgegeben werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Sperrmüll im Landkreis München. Der Landkreis vergibt die ausgeschriebene Leistung zum 01.04.2026 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung neu. Es werden nur Leistungen für die
• Gemeinde Baierbrunn,
• Gemeinde Grünwald,
• Gemeinde Oberhaching,
• Gemeinde Pullach,
• Gemeinde Taufkirchen
abgefragt. Hierbei bildet jede Gemeinde ein Los. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting benutzt den Wertstoffhof Grünwald mit. Die anfallenden Mengen der Gemeinde Straßlach-Dingharting sind daher bereits im Los 2 Grünwald enthalten. Es kann für ein, mehrere oder alle Lose (Gemeinden) ein Angebot abgegeben werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 25/1-Sperrmüll - Los 1
Titel: Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Baierbrunn
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Baierbrunn; Die Menge betrug im Jahr 2024 0 Mg/a beraubt und 24,82 Mg/a unberaubt
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 82065
Stadt: Baierbrunn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 25/1-Sperrmüll - Los 2
Titel: Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Grünwald
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Grünwald; Die Menge betrug im Jahr 2024 366,28 Mg/a beraubt und 15,00 Mg/a unberaubt
Postleitzahl: 82031
Stadt: Grünwald
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 25/1-Sperrmüll - Los 3
Titel: Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Oberhaching
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Oberhaching; Die Menge betrug im Jahr 2024 212,18 Mg/a beraubt und 8,8 Mg/a unberaubt
Postleitzahl: 82041
Stadt: Oberhaching
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 25/1-Sperrmüll - Los 4
Titel: Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Pullach
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Pullach; Die Menge betrug im Jahr 2024 143,09 Mg/a beraubt und 10,62 Mg/a unberaubt
Postleitzahl: 82049
Stadt: Pullach
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 25/1-Sperrmüll - Los 5
Titel: Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Taufkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll im Landkreis München; Gemeinde Taufkirchen; Die Menge betrug im Jahr 2024 173,20 Mg/a beraubt und 5,56 Mg/a unberaubt
Postleitzahl: 82024
Stadt: Taufkirchen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005 Beschreibung
Postleitzahl: 82065, die Postleitzahl 82065 steht exemplarisch für die Gemeinde Baierbrunn (LOS 1). Die Postleitzahlen der Erfüllungsorte der übrigen Lose sind den Beschreibungen der jeweiligen Lose zu entnehmen.
Stadt: München Landkreis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-09 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-03 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft: Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. Bewerber, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an. -- vgl. Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft: Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. Bewerber, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an. -- vgl. Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadenfall von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 € für Vermögensschäden --- 4. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 € für Sachschäden. ---5. wobei die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die o.g. Anforderungen erfüllt, gewährt wird. --- Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu fordern.
Angaben im Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadenfall von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 € für Vermögensschäden --- 4. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 € für Sachschäden. ---5. wobei die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die o.g. Anforderungen erfüllt, gewährt wird. --- Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu fordern.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. Angabe im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. Angabe im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2025) erbrachten wesentlichen Leistungen. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.- --- Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Angaben im Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2025) erbrachten wesentlichen Leistungen. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.- --- Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Angaben im Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erklärung gemäß Formblatt L 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV. Weiterhin gelten §21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Angaben zu: - - - - zwingende
Ausschlussgründe nach §123 GWB, - - - - fakultative Ausschlussgründe nach §
124 GWB Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist mit
dem Angebot vorzulegen. (vgl. Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung - https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
)
Rein nationale Ausschlussgründe: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV. Weiterhin gelten §21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Angaben zu: - - - - zwingende
Ausschlussgründe nach §123 GWB, - - - - fakultative Ausschlussgründe nach §
124 GWB Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist mit
dem Angebot vorzulegen. (vgl. Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung - https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269313-eu
)
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - -
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 28.02.2026 festgelegt
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - -
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 28.02.2026 festgelegt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 212-727983 (2025-11-03)