Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung für Kläranlagen in der Region Nienburg sowie der Gemeinde Lengede.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH - Klärschlammtransport und landwirtschaftliche Aufbringung (KNRN) -
Referenznummer: 740-2025
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung für Kläranlagen in der Region Nienburg sowie der Gemeinde Lengede.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der landwirtschaftlichen Verwertung der anfallenden Nassschlämme. Hierzu übernimmt der Auftragnehmer den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der landwirtschaftlichen Verwertung der anfallenden Nassschlämme. Hierzu übernimmt der Auftragnehmer den Abtransport und die landwirtschaftliche Einbringung des auf den Kläranlagen anfallenden Klärschlamms. Dabei ist der Auftragnehmer auch zuständig für die Abstimmung der Leistungserbringung mit einem von der KNRN beauftragten Dienstleister. Gegenstand des Auftrags ist die landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für die nachfolgend aufgeführten Kläranlagen: - Eystrup - Hoya - Drakenburg - Leeseringen - Leese - Steimbke - Lemke - Steyerberg - Stolzenau - Lengede
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Zusätzliche Informationen:
“Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Anlagen - Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der...”
Zusätzliche Informationen
Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Anlagen - Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) - Ausgefülltes Preisblatt
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️
Ort der Leistung: Peine🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Umweltschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022) über den Transport und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022) über den Transport und die landwirtschaftliche Einbringung von Klärschlämmen (Nassschlamm). Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) Leistungsmenge (m3/a) sowie Ausführungszeitraum.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMDAE#
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote"...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMDAE#
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 220-756622 (2025-11-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-21)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme der landwirtschaftlichen Verwertung der anfallenden Nassschlämme für die Kläranlagen: 1. Drakenburg 2. Steimbke 3....”
Text
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme der landwirtschaftlichen Verwertung der anfallenden Nassschlämme für die Kläranlagen: 1. Drakenburg 2. Steimbke 3. Leese 4. Leeseringen 5. Lemke 6. Stolzenau 7. Steyerberg 8. Eystrup 9. Hoya 10. Lengede Sowie die Verwertung der Trockenschlämme für die folgenden Kläranlagen: 1. Drakenburg 2. Lemke 3. Stolzenau Hinweis: der Lagerort für den festen Schlamm ist für alle 3 Kläranlagen die Kläranlage Lemke. Der Klärschlamm wird von allen 3 Kläranlagen in getrennten Haufwerken in der Lagerhalle auf dem Gelände der Anlage Lemke eingelagert (Kapazität max. 850 to). Ein Verladegerät mit geeigneter Wiegeeinrichtung (Radlader) zur Verladung aus der Halle auf das Transportfahrzeug ist vom Auftragnehmer zu stellen. Hierzu übernimmt der Auftragnehmer den Abtransport und die landwirtschaftliche Einbringung des auf den Kläranlagen anfallenden Klärschlamms. Dabei ist der Auftragnehmer auch zuständig für die Abstimmung der Leistungserbringung mit einem von der KNRN beauftragten Dienstleister.
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Quelle: OJS 2025/S 227-779641 (2025-11-21)