Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH - Klärschlammtransport und landwirtschaftliche Aufbringung (KNRN) -
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung für Kläranlagen in der Region Nienburg sowie der Gemeinde Lengede.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammtransport
- • Braunschweig › Peine
- • Hannover › Nienburg (Weser)
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-11-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2025-11-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH - Klärschlammtransport und landwirtschaftliche Aufbringung (KNRN) -
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Einziges Vergabekriterium ist der Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kanalstraße 50
Postleitzahl: 31137
Postort: Hildesheim
Region: Hildesheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
Telefon: +49 5121690200 📞
URL: https://www.knrn.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131-153306 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 220-756622 (2025-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH - Klärschlammtransport und landwirtschaftliche Aufbringung (KNRN) -
Referenznummer:
740-2025
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung für Kläranlagen in der Region Nienburg sowie der Gemeinde Lengede.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
740-2025
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der landwirtschaftlichen Verwertung der anfallenden Nassschlämme. Hierzu übernimmt der Auftragnehmer den Abtransport und die landwirtschaftliche Einbringung des auf den Kläranlagen anfallenden Klärschlamms. Dabei ist der Auftragnehmer auch zuständig für die Abstimmung der Leistungserbringung mit einem von der KNRN beauftragten Dienstleister. Gegenstand des Auftrags ist die landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für die nachfolgend aufgeführten Kläranlagen: - Eystrup - Hoya - Drakenburg - Leeseringen - Leese - Steimbke - Lemke - Steyerberg - Stolzenau - Lengede
Mehr anzeigen
Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Anlagen - Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) - Ausgefülltes Preisblatt
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport
📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Peine
🏙️
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Einziges Vergabekriterium ist der Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Auf der Grundlage der Angebote wird eine Rangfolge der Bieter gebildet. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Anlagen - Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) - Ausgefülltes Preisblatt Mit der Unterschrift unter dem Angebotsschreiben erklärt der Bieter, dass er die Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen des Dienstleistungsvertrags akzeptiert. Mit dem Angebot ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarif-vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben. Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern ist die Erklärung vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen. Hierzu ist die Anlage "Tariftreueerklärung gemäß NTVergG" zu verwenden.
Mehr anzeigen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Umweltschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022) über den Transport und die landwirtschaftliche Einbringung von Klärschlämmen (Nassschlamm). Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) Leistungsmenge (m3/a) sowie Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
Mehr anzeigen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Nationale Registrierungsnummer:
DE324027042
Postanschrift: Kanalstraße 50
Postleitzahl: 31137
Postort: Hildesheim
Region: Hildesheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
Telefon: +49 5121690200 📞
URL: https://www.knrn.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMDAE#
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131-153306 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 220-756622 (2025-11-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-21)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Neuer Wert
Text:
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3748ec10-0c7c-4f0d-975a-a578bc351dc7-01
Quelle: OJS 2025/S 227-779641 (2025-11-21)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme der landwirtschaftlichen Verwertung der anfallenden Nassschlämme für die Kläranlagen: 1. Drakenburg 2. Steimbke 3. Leese 4. Leeseringen 5. Lemke 6. Stolzenau 7. Steyerberg 8. Eystrup 9. Hoya 10. Lengede Sowie die Verwertung der Trockenschlämme für die folgenden Kläranlagen: 1. Drakenburg 2. Lemke 3. Stolzenau Hinweis: der Lagerort für den festen Schlamm ist für alle 3 Kläranlagen die Kläranlage Lemke. Der Klärschlamm wird von allen 3 Kläranlagen in getrennten Haufwerken in der Lagerhalle auf dem Gelände der Anlage Lemke eingelagert (Kapazität max. 850 to). Ein Verladegerät mit geeigneter Wiegeeinrichtung (Radlader) zur Verladung aus der Halle auf das Transportfahrzeug ist vom Auftragnehmer zu stellen. Hierzu übernimmt der Auftragnehmer den Abtransport und die landwirtschaftliche Einbringung des auf den Kläranlagen anfallenden Klärschlamms. Dabei ist der Auftragnehmer auch zuständig für die Abstimmung der Leistungserbringung mit einem von der KNRN beauftragten Dienstleister.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3748ec10-0c7c-4f0d-975a-a578bc351dc7-01
Quelle: OJS 2025/S 227-779641 (2025-11-21)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (>20 neue Beschaffungen)