Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung in der Region Nienburg und für Lengede.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
Referenznummer: 740-2025
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung in der Region Nienburg und für Lengede.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für die in den Vergabeunterlagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kläranlagen und Klärschlammmengen. Ziel ist die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung im rechtlichen und organisatorisch möglichen und sinnvollen Umfang unter Beibehaltung und Nutzung etablierter und wirtschaftlich attraktiver Strukturen. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen umfassen die Planung und Durchführung der notwendigen Arbeiten im Zuge einer ordnungs- und fristgemäßen landwirtschaftlichen Verwertung der in Anlage A benannten Kläranlagen und Klärschlammmengen sowie die Übernahme der Gesamtverantwortung bezüglich der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung nebst Abstimmung des Transports und der Einbringung in landwirtschaftliche Flächen mit dem oder den von der KNRN beauftragten Transporteur(en), im Einzelnen: - Regelmäßige Abstimmung über zu verwertende Klärschlammmengen und Zeitpunkte des Abtransports mit den jeweiligen Kläranlagen. - Probenentnahme und Beauftragung von Untersuchungen des Klärschlamms. - Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung der jeweiligen Klärschlämme durch Beurteilung der beauftragten Untersuchungsergebnisse und Koordination der geforderten Probenahmeintervalle nach AbfKlärV. - Planung der Klärschlammaufbringung vor Ort unter Berücksichtigung von Transportentfernungen mit lokalen landwirtschaftlichen Betrieben. - Einteilung von Abfuhrterminen unter Berücksichtigung der bei der jeweiligen Kläranlage gegebenen Speicherkapazitäten und Abruf der Leistung des Transports zu den landwirtschaftlichen Betrieben. - Organisation des gesamten Transports des Klärschlamms von den Kläranlagen zu den landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen die Einbringung erfolgt. - Sicherstellung der Zulässigkeit der jeweiligen Aufbringflächen nach AbfKlärV durch Beauftragung und Verarbeitung der geforderten Bodenuntersuchungen und Pflege dieser Daten in POLARIS. - Einholen der nach AbfKlärV notwendigen Nachweise vom Transporteur und Vorlage bei der KNRN. - Durchführung des Anzeige- und Lieferscheinverfahrens im Rahmen der AbfKlärV inkl. notwendiger Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und der Erstellung und Weiterleitung aller notwendigen Dokumente an die jeweiligen Empfänger. - Unterstützung und Zuarbeit bei der Erstellung der EG-Klärschlammberichte durch Zusammenstellen und Weiterleiten der jährlich verwerteten Gesamtmengen an die Auftraggeberin. - Dokumentation, Weiterleitung und Aufbewahrung aller nach AbfKlärV geforderten Unterlagen im Rahmen der gesetzten Fristen in digitaler Form in POLARIS. - Berücksichtigung von Änderungen der Lager- und Aufbringungskapazitäten. - Prüfung und Bündelung der Abrechnungen des Transporteurs oder der Transporteure. Nicht Vertragsgegenstand sind die Beauftragung und Durchführung des Klärschlammtransports und der Ausbringung auf die landwirtschaftlichen Flächen. Die Verantwortung hierfür verbleibt bei der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin wird hierfür mit gesondertem Vertrag jeweils Dienstleister beauftragen.
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Zusätzliche Informationen:
“Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Anlagen - Ausgefülltes Preisblatt”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️
Ort der Leistung: Peine🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022) über die fachliche und organisatorische Koordination der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) Leistungsmenge (Festschlamm in t/a; Nassschlamm in m³/a) sowie Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMY1Z#
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote"...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMY1Z#
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 217-747325 (2025-11-07)