Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung / eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Leistungen im Bereich Strategie- und Kommunikationsberatung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikation, Marketing und Corporate Identity
Reference number: VGS # 08/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung / eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Leistungen im Bereich Strategie- und...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung / eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Leistungen im Bereich Strategie- und Kommunikationsberatung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung hat nach Maßgabe des Rahmenvertrages VGS # 08/2025 inklusive Anlagen sowie nach in diesem Rahmenvertrag Bezug genommener Vergabeunterlagen zu erfolgen.”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung hat nach Maßgabe des Rahmenvertrages VGS # 08/2025 inklusive Anlagen sowie nach in diesem Rahmenvertrag Bezug genommener Vergabeunterlagen zu erfolgen.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei den als "Beschaffer" (unter Ziffer 1.1. dieser Bekanntmachung) aufgeführten Auftraggebern handelt es sich um die "Haupt-Auftraggeber". Die weiteren...”
Zusätzliche Informationen
Bei den als "Beschaffer" (unter Ziffer 1.1. dieser Bekanntmachung) aufgeführten Auftraggebern handelt es sich um die "Haupt-Auftraggeber". Die weiteren abrufberechtigten Auftraggeber sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Rahmenvertrag VGS # 08/2025, zu entnehmen. (Der Abruf erfolgt jedoch durch das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden.)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem jeweiligen der Zuschlagserteilung folgenden Monatsersten und läuft zunächst für 24 Monate. Der Vertrag...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem jeweiligen der Zuschlagserteilung folgenden Monatsersten und läuft zunächst für 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils weitere 12 Monate, d.h. längstens auf insgesamt 48 Monate, wenn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach 48 Monaten endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (Verlängerungsoptionen) sowie optionale Leistungen gemäß Rahmenvertrag VGS # 08/2025
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch die Auftraggeber zugelassen wird. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass keine gesetzlichen Feiertage des Freistaates Sachsen die Angebotsfrist fallen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-22 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, ca. brutto (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. (Hinweise: Anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in wird auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet. Dementsprechend muss - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung eines Ansprechpartners erfolgen.) Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten, deren Inhalt bzw. Umfang vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Erbringung von Leistungen aus den nachfolgend benannten Leistungsbereichen gewesen ist: 1. Strategische Kommunikationsberatung, 2. Corporate Design oder -Weiterentwicklung, 3. Corporate Publishing, d.h. bspw. Mitarbeiterzeitung, Jahresbericht, Informationsbroschüre, Katalog, dabei wird um Übersendung eines Belegexemplares im PDF-Format gebeten, 4. Foto-, Audio- oder Videoproduktion, 5. Webdesign und -entwicklung. Es sind dabei insgesamt mindestens 1, jedoch maximal 3 Referenzprojekte/ Referenzaufträge anzugeben. Jeder Leistungsbereich (1 bis 5) muss mindestens einmal Gegenstand des angegebenen Referenzprojektes / der angegebenen Referenzprojekte gewesen sein. Dieses Referenzprojekt / diese Referenzprojekte müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber erbracht worden sein. Als vergleichbarer Auftraggeber gelten hierbei Krankenhäuser, Unternehmen aus dem Bereich Healthcare sowie universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen und Institutionen mit mindestens 200 Mitarbeitenden. Es ist zu beachten, dass als Referenzprojekt nur Aufträge angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen aus den oben genannten Leistungsbereichen bereits erbracht worden sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre, Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A. Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderungen: Anzahl der Mitarbeitenden: Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils über mindestens 10 Mitarbeitende (Vollzeitkräfte) verfügt haben. Dies umfasst sämtliche Mitarbeitende (z.B. auch Backoffice / allgemeine Verwaltung), nicht nur die Mitarbeitenden, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur An-zahl der während der letzten drei Jahre beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A. Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderungen: Umsatz: Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils 1 Mio. EUR netto gefordert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Fachkräfte: Dem Angebot ist eine Aufstellung über die Personen / Fachkräfte, welche im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Fachkräfte: Dem Angebot ist eine Aufstellung über die Personen / Fachkräfte, welche im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, beizulegen. Hierfür ist die Anlage 1 "Projektteam UKD" zu den "Hinweisen zu den Vergabeunterlagen / zum Vergabeverfahren" zu verwenden. Die Aufstellung muss insbesondere auch Informationen zum Qualifikationsgrad (Ausbildung, etc.) und zur Berufserfahrung beinhalten. Es ist hierbei unerheblich, ob diese vorgesehenen Personen / Fachkräfte dem Unternehmen angehören oder nicht. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierbei eine namentliche Nennung der Personen / Fachkräfte nicht erforderlich ist!) Die in dieser Aufstellung benannten Personen / Fachkräfte bilden das "Projektteam UKD". Hierbei gelten die folgenden Mindestanforderungen: - Die einzusetzenden Personen müssen jeweils mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich des jeweiligen Tätigkeitsbereichs haben. - Die einzusetzenden Personen müssen jeweils für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen (Ausnahme: Gründe, die nicht vom Dienstleister zu vertreten sind - in diesen Fällen ist adäquater Ersatz zu stellen). - Es sind mindestens zwei Personen anzugeben, die für den Einsatz im Projektmanagement vorgesehen sind - Es sind mindestens zwei Personen anzugeben, welche für den Einsatz im Bereich Kreation / Grafikdesign vorgesehen sind. - Es sind mindestens zwei Personen anzugeben, die für den Einsatz im Bereich Redaktion / Text vorgesehen sind. Hinweis: Eine angegebene Person kann für den Einsatz in höchstens zwei Rollen vorgesehen sein bzw. höchstens 2 Rollen zugeordnet werden. Der Auftragnehmer gewährleistet und sichert zu, dass die von ihm ggf. bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eingesetzten Unterauftragnehmer/ Subunternehmer ebenso über jegliche jeweils im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen erforderlichen Qualifikationen verfügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW584Q
1. Die Auftraggeber können oder müssen den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW584Q
1. Die Auftraggeber können oder müssen den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 4. und 5. der Vergabeunterlage "Hinweise zu den Vergabeunterlagen / zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 31.12.2025. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter zu einer Präsentation aufgefordert, sofern sich nicht bereits aus den jeweils eingereichten Unterlagen / aus dem jeweilig eingereichten Angebot klar ergibt, dass die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind / werden bzw. ein Bieter / ein Angebot aus anderen Gründen zwingend auszuschließen ist. Die Bieterpräsentation dient der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Qualität". Es erfolgt insoweit eine separate Einladung des Bieters. Die Bieterpräsentationen finden voraussichtlich im Zeitraum 42. - 43. KW statt. Eine Nichtteilnahme hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 21.08.2025). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 161-551005 (2025-08-22)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-17) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-24 13:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW584Q#
1. Die Auftraggeber können oder müssen den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW584Q#
1. Die Auftraggeber können oder müssen den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 4. und 5. der Vergabeunterlage "Hinweise zu den Vergabeunterlagen / zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 31.12.2025. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter zu einer Präsentation aufgefordert, sofern sich nicht bereits aus den jeweils eingereichten Unterlagen / aus dem jeweilig eingereichten Angebot klar ergibt, dass die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind / werden bzw. ein Bieter / ein Angebot aus anderen Gründen zwingend auszuschließen ist. Die Bieterpräsentation dient der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Qualität". Es erfolgt insoweit eine separate Einladung des Bieters. Die Bieterpräsentationen finden voraussichtlich im Zeitraum 42. - 43. KW statt. Eine Nichtteilnahme hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 22.09.2025, 09.59 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 24.09.2025, 13.00 Uhr. Unter Punkt ...”
Text
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 22.09.2025, 09.59 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 24.09.2025, 13.00 Uhr. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote, das Eröffnungsdatum sowie die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert.
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 22.09.2025, 09.59 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 24.09.2025, 13.00 Uhr.”
Quelle: OJS 2025/S 179-609911 (2025-09-17)